Projektmanagement und Umsetzung von Marketingmaßnahmen für das Radnetz Deutschland
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 240.500 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- CPV-Codes
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- Website-Gestaltung (72413000)
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Marketing (79342000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 551997-2024
- Verfahrensnummer
- 16aaaaac-7f12-4e80-9b43-e7287ce35d10
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beauftragt einen Rahmenvertrag für die konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen zum Radnetz Deutschland. Die Leistungen umfassen Basis-, Innen- und Außenmarketing und sind in acht Arbeitspakete gegliedert. Der geschätzte Auftragswert beträgt 240.500 Euro, die Laufzeit 1.440 Tage; die Frist zur Angebotsabgabe endet am 15. Oktober 2024 um 8:00 Uhr. Sitz des Auftraggebers ist Köln, die Ausschreibung ist der Region DEA23 zugeordnet.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vom Auftragnehmenden (AN) zu erbringenden Leistung ist die konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung mehrerer Maßnahmen aus den Bereichen Basis-, Innen- und Außenmarketing zum Radnetz Deutschland, welche in acht (8) Arbeitspakete (AP) untergliedert sind.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Projektmanagementleistungen (inkl. Umsetzung) Marketingmaßnahmen Radnetz Deutschland240.500 EUR
Gegenstand der vom Auftragnehmenden (AN) zu erbringenden Leistung ist die konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung mehrerer Maßnahmen aus den Bereichen Basis-, Innen- und Außenmarketing zum Radnetz Deutschland, welche in acht (8) Arbeitspakete (AP) untergliedert sind. • Das Basismarketing stellt die Grundvoraussetzung für alle weiteren Marketingmaßnahmen im Allgemeinen und im Speziellen für das Innen- & Außenmarketing dar. Die inhaltliche Verzahnung aller Maßnahmen stellt hierbei eine Besonderheit dar. Die Kernzielgruppe tangiert potenziell Radfahrende, erweitert sich jedoch bedarfsgerecht um relevante Akteure. • Das Innenmarketing umfasst Marketingmaßnahmen in den Bereichen Vernetzung, Akteursbeteiligung sowie Wissensvermittlung. Es versteht als Zielgruppe Akteure auf kommunaler-, Länder- und Bundesebene, welche maßgeblich mit Radtourismus befasst sind, wie z. B. Deutscher Tourismus Verband (DTV), Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club e.V. (ADFC), regionale Tourismusorganisationen. • Das Außenmarketing dient der kommunikativen Ansprache aller relevanten Akteure und Zielgruppen. Die hierbei zu erbringenden Leistungen sollen jedoch nicht das bestehende Marketing der einzelnen Radfernwege der Bundesländer ersetzten. Der Fokus soll auf dem überregionalen und länderübergreifenden Netzcharakter liegen und dabei die hohe Anzahl an verschiedenen Akteuren aus Radverkehr und Tourismus auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene, sowie die (potenziellen) Radfahrenden als „Zielgruppe“ für die Nutzung dieser Routen, berücksichtigen. Die einzelnen Radfernwege, wie beispielsweise der „Weserradweg“ oder die „Romantische Straße“, sollen weiterhin als eigenständige Produkte von den zuständigen Landesmarketingorganisationen (LMO) oder regionalen Tourismus- bzw. Marketingorganisationen vermarktet werden. Das Marketing für das RN-D soll entsprechend in bereits bestehende Marketinginstrumente von Radfernwegen eingebunden werden können. Hierbei ist ein partizipativer und subsidiärer Ansatz zu wählen. Die umzusetzenden Maßnahmen sollen zudem die Ziele des RN-D hinsichtlich sicheren Radfahrens sowie den Einsatz für nachhaltige Mobilität und nachhaltigen Tourismus berücksichtigen.
Frist: 15.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Projektmanagementleistungen (inkl. Umsetzung) Marketingmaßnahmen Radnetz Deutschland
- Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Bewertungsbeispiel (fiktiv) Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
- 30 %
- Die Bewertung der leistungsabhängigen Zuschlagskriterien erfolgt anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe, die für alle Bieter gleich angewendet werden. Zur Bewertung der angebotenen Leistung (qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen. Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und - soweit den Vergabeunterlagen beigefügt - aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt. Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 777562-2024
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