Beschaffung und Instandhaltung von Funkanlagen mit Software und Zubehör
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.08.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 28.149.525 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.07.2024
- CPV-Codes
- Funkanlagen (32344250)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 452237-2024
- Verfahrensnummer
- 85853b2c-37a2-4a88-a8dc-3d828cc0811a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, beschafft Funkanlagen-Hardware, insbesondere für MRT- und FRT-Funkkonzepte, einschließlich Betriebssystemsoftware und Zubehör. Zum Auftrag gehören außerdem Instandhaltungsleistungen sowie die Überlassung verschiedener Softwarekomponenten. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 28,1 Millionen Euro; die Leistung ist in der Region Düsseldorf (NUTS-Code DEA12) vorgesehen, und Teilnahmeanträge mussten bis zum 26. August 2024, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Beschaffung von Hardware (insbesondere MRT- und FRT-Funkkonzepten) einschließlich Betriebssystemsoftware und Zubehör sowie Instandhaltungsleistungen und Überlassung verschiedener Softwarekomponenten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neuausschreibung Funkanlagen
Die Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Beschaffung von Hardware (insbesondere MRT- und FRT-Funkkonzepten) einschließlich Betriebssystemsoftware und Zubehör sowie Instandhaltungsleistungen und Überlassung verschiedener Softwarekomponenten.
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV). Dieses Recht auf Nachforderung steht im alleinigen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot in jedem Fall zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Neuausschreibung Funkanlagen
- Der Wertungspreis (P(Angebot)) errechnet sich durch Addition der im Preisblatt gewichteten (Einzel-)Preise in Spalte "N" des Preisblattes. Der Wertungspreis (P(Angebot)) errechnet sich automatisch nach Eingabe der Einzelpreise in den gelb hinterlegten Feldern des Preisblattes in dem rot hinterlegten Feld Zelle xxx "Gesamtwertungspreis (P(Angebot))" des Preisblattes.
- 50 %
- Für das Zuschlagskriterium "Leistung" wird die vom Bieter dargestellte Erfüllung der im Kriterienkatalog angegebenen Bewertungskriterien inkl. des eingereichten Konzepts "Virtuellen Funkendgeräteupdatestation" bewertet. Es wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zu bewertenden B-Kriterien bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erfüllt werden müssen, damit die entsprechenden Bewertungspunkte erreicht und vergeben werden. Es reicht nicht aus, eine spätere Erfüllung zuzusagen.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV). Dieses Recht auf Nachforderung steht im alleinigen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot in jedem Fall zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 773807-2024
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