Beschaffung eines Bildmanagementsystems

Polizei Berlin

Status
Offen
Angebotsfrist
23.10.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
278.121,01 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
648350-2026
Verfahrensnummer
3a6fc5f3-d3c2-4c20-a9a0-5cf58aae6db2
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000); Softwarepaket für die optische Zeichenerkennung (OCR) (48313000); Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket (48320000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft ein Bildmanagementsystem zur Verwaltung und Bearbeitung von Bilddaten. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 278.000 Euro. Der Auftrag wird in Berlin vergeben; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026. Eine Rahmenvereinbarung ist nicht erkennbar.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bildmanagementsystem

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 371_26 Bildmanagementsystem EU278.121,01 EUR

    Bildmanagementsystem

    Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PolBln 371_26 Bildmanagementsystem EU

Der Zuschlag erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode mit einem Preis-Leistungsverhältnis von 50%/50%. Dies bedeutet, dass der Angebotspreis (Endbetrag im Preisblatt) zu den in der Anlage 1 erreichten Punktzahl (maximal 630 Leistungspunkte) ins Verhältnis gesetzt wird gemäß folgender Formel: Angebotspreis / Leistungspunkte = Wertungskennzahl Der höchste so gebildete Quotient erhält den Zuschlag.
50 %
Der Zuschlag erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode mit einem Preis-Leistungsverhältnis von 50%/50%. Dies bedeutet, dass der Angebotspreis (Endbetrag im Preisblatt) zu den in der Anlage 1 erreichten Punktzahl (maximal 630 Leistungspunkte) ins Verhältnis gesetzt wird gemäß folgender Formel: Angebotspreis / Leistungspunkte = Wertungskennzahl Der höchste so gebildete Quotient erhält den Zuschlag.
50 %

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026
Anlage 1 Leistungsverzeichnis Teil A.xlsxLVLeistungsverzeichnis -
Anlage 2 Leistungsverzeichnis Teil B.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Datenschutzerklärung.pdfFormular -
eForm_16_12799.pdfSonstiges -
Einzureichende Unterlagen und Nachweise.pdfSonstiges -
EVB-IT Pflege S-AGB.pdfSonstiges -
EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A).pdfSonstiges -
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege).docxVertragsbedingungen -
Preisblatt PolBln 371_26.xlsxSonstiges -
Verfahrensbedingungen.pdfSonstiges -
wirt-124-1-einhaltung-restriktiver-massnahmen_final.pdfSonstiges -
wirt-214_1_bvb_mindeststundenentgelt_tariftreue_teila_0726 (2).pdfVertragsbedingungen -
wirt-215_zvb_bvb.pdfSonstiges -
wirt-2143_bvb_verhinderung_von_benachteiligungen_teila_0726.pdfSonstiges -
wirt-2144_bvb_kontrollen_sanktionen_teilb_0726.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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