- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 278.121,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- meinauftrag.rib.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 648350-2026
- Verfahrensnummer
- 3a6fc5f3-d3c2-4c20-a9a0-5cf58aae6db2
- CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000); Softwarepaket für die optische Zeichenerkennung (OCR) (48313000); Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket (48320000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft ein Bildmanagementsystem zur Verwaltung und Bearbeitung von Bilddaten. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 278.000 Euro. Der Auftrag wird in Berlin vergeben; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026. Eine Rahmenvereinbarung ist nicht erkennbar.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bildmanagementsystem
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 371_26 Bildmanagementsystem EU278.121,01 EUR
Bildmanagementsystem
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PolBln 371_26 Bildmanagementsystem EU
- Der Zuschlag erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode mit einem Preis-Leistungsverhältnis von 50%/50%. Dies bedeutet, dass der Angebotspreis (Endbetrag im Preisblatt) zu den in der Anlage 1 erreichten Punktzahl (maximal 630 Leistungspunkte) ins Verhältnis gesetzt wird gemäß folgender Formel: Angebotspreis / Leistungspunkte = Wertungskennzahl Der höchste so gebildete Quotient erhält den Zuschlag.
- 50 %
- Der Zuschlag erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode mit einem Preis-Leistungsverhältnis von 50%/50%. Dies bedeutet, dass der Angebotspreis (Endbetrag im Preisblatt) zu den in der Anlage 1 erreichten Punktzahl (maximal 630 Leistungspunkte) ins Verhältnis gesetzt wird gemäß folgender Formel: Angebotspreis / Leistungspunkte = Wertungskennzahl Der höchste so gebildete Quotient erhält den Zuschlag.
- 50 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026| Leistungsverzeichnis | - | |
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| Formular | - | |
| Sonstiges | - | |
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| Vertragsbedingungen | - | |
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Anforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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