Bereitstellung von Okta-Lizenzen und Supportleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.776.672 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei Gruppe GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 369262-2026
- Verfahrensnummer
- 2b8305c5-d99e-4736-bef2-a9ef3d89a1ac
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei Gruppe GmbH in Berlin schreibt die Bereitstellung der in den Vergabeunterlagen genannten Produkte und Module des Herstellers Okta sowie Pflege- und Supportleistungen nach dem „Gold Premier Success Plan“ aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.776.672 Euro; die Vertragslaufzeit umfasst 1.460 Tage, also rund vier Jahre. Angebote können bis zum 5. Juni 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) aufgeführten Produkte/Module des Herstellers Okta, sowie die Erbringung von Pflegeleistungen/Support gemäß "Gold Premier Success Plan". Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Okta Lizenzen
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 1) aufgeführten Produkte/Module des Herstellers Okta nach Maßgabe dieses Vertrages und seiner Anlagen. Außerdem sind Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Pflegeleistungen/Support für die in Abs. 1 genannten Produkte/Module gem. der Supportvariante "Gold Premier Success Plan" des Herstellers Okta (Anlage Nr. 13) sowie die Erbringung der weiteren in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 1) genannten Leistungen. Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 1) geregelt. Der Auftraggeber hat mit dem Hersteller Okta im Jahr 2022 ein Master Subscription Agreement abgeschlossen.
Frist: 05.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis maßgeblich. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis gemäß Preisblatt erhält den Zuschlag.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 438810-2026
- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 331272
- 29.05.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wird vom 29.05.2026 auf den 05.06.2026 verlängert. Die Bindefrist endet nun am 31.07.2026.
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