Beratungsleistungen zur digitalen Transformation hessischer Kommunen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.258.000 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 705091-2026
- Verfahrensnummer
- 19a3d92f-4f8b-4746-b3b8-7f1c83de347e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, beschafft Beratungsleistungen für das Format „Digi-Expert-kommunal“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation. Die Beratung richtet sich an hessische Kommunen und ist in zwei Lose gegliedert: Grundlagen der digitalen Transformation sowie technische Umsetzung und konkrete Anwendungen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 2,26 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beratungsleistungen für das Format "Digi-Expert-kommunal" für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Grundlagen der digitalen Transformation983.200 EUR
Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten. Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden. Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesprächsdauer + Vor- und Nachbereitung) je Kommune war auf zehn Stunden begrenzt. Jede der beratenen Kommune nahm in der kurzen Pilotphase im Durchschnitt 5,7 Stunden Beratungsaufwand aus den folgenden Themen in Anspruch: KI in der Verwaltung/KI in der Daseinsvorsorge, Vergabeberatung (kein Beratungsgegenstand dieser Ausschreibung), Digitalstrategie, Digitale Daseinsvorsorge/Smart Region allgemein, Change-Management/Digital Mindset, Digitaler Zwilling, Projektmanagement/Projektsteuerung, Open Source/proprietäre Lösungen. Das Format wurde innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Kommunikationsaufwand sehr gut angenommen. Das Feedback der Kommunen war durchweg positiv und hat den Bedarf nach passgenauer und kurzfristiger Beratung nochmals bestätigt. Der Beratungsbedarf konnte innerhalb der Pilotierung nicht annähernd abgedeckt werden. Die Kommunen wünschten sich im Rahmen der Evaluation eine Verstetigung und Ausweitung des Angebots. Das Los 1 umfasst allgemeine Beratungsthemen rund um die digitale Transformation und schafft damit Grundlage für die Kommunen, um sich später mit der technischen Umsetzung (Los 2) zu befassen. Insbesondere Beratung: • Digitalstrategie, • Projektmanagement, • Changemanagement, • Digitale Daseinsvorsorge, • Bürgerbeteiligung. Für dieses Los wird auf Basis der Zahlen aus der Pilotphase und einer angenommenen Zahl von 270 interessierten Kommunen ein Bedarf von 810 Stunden pro Jahr geschätzt. Diese Schätzmenge dient nur der Kalkulation. Ein Anspruch auf Abruf dieser Menge besteht nicht. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Technische Umsetzung/konkrete Anwendungen1.274.800 EUR
Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten. Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden. Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesprächsdauer + Vor- und Nachbereitung) je Kommune war auf zehn Stunden begrenzt. Jede der beratenen Kommune nahm in der kurzen Pilotphase im Durchschnitt 5,7 Stunden Beratungsaufwand aus den folgenden Themen in Anspruch: KI in der Verwaltung/KI in der Daseinsvorsorge, Vergabeberatung (kein Beratungsgegenstand dieser Ausschreibung), Digitalstrategie, Digitale Daseinsvorsorge/Smart Region allgemein, Change-Management/Digital Mindset, Digitaler Zwilling, Projektmanagement/Projektsteuerung, Open Source/proprietäre Lösungen. Das Format wurde innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Kommunikationsaufwand sehr gut angenommen. Das Feedback der Kommunen war durchweg positiv und hat den Bedarf nach passgenauer und kurzfristiger Beratung nochmals bestätigt. Der Beratungsbedarf konnte innerhalb der Pilotierung nicht annähernd abgedeckt werden. Die Kommunen wünschten sich im Rahmen der Evaluation eine Verstetigung und Ausweitung des Angebots. Das Los 2 umfasst die verschiedenen Aspekte der technischen Umsetzung der digitalen Transformation. Insbesondere Beratung zu: • Open Source, • Bewertung von Fachverfahren, • Cloud-Lösungen, • Datenplattformen, • KI in der Verwaltung, • KI in der Daseinsvorsorge • Smarte Bewässerung, • Smart Lightning, • Smart Traffic, • Digitales Abfallmanagement, • Digitaler Zwilling Für dieses Los wird auf Basis der Zahlen aus der Pilotphase und einer angenommenen Zahl von 270 interessierten Kommunen ein Bedarf von 1.215 Stunden pro Jahr geschätzt. Diese Schätzmenge dient nur der Kalkulation. Ein Anspruch auf Abruf dieser Menge besteht nicht. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Grundlagen der digitalen Transformation
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- Preis
- 30 %
LOT-0002 · Technische Umsetzung/konkrete Anwendungen
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- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
28 Dateien · geladen 16.09.2026| Sonstiges | 415 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.10.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist um eine Woche.
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