Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.11.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.100.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.11.2023
- Bekanntmachungsnummer
- 678309-2023
- Verfahrensnummer
- f72496b8-c479-4f38-ac47-695440c8cf0e
- CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71311220 · Dienstleistungen im Straßenbau; 71621000 · Technische Analysen oder BeratungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Anwendung, Aktualisierung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr). Die Leistungen umfassen unter anderem die Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten sowie die Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall „Beschleunigte globale Transformation 2040“; weitere Arbeitspakete können per Einzelabruf beauftragt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,1 Millionen Euro, die Laufzeit 1.080 Tage; die Ausschreibung ist der Region Bonn zugeordnet, Auftraggeber ist eine Vergabestelle des Ministeriums in Berlin.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Mit einem aktuellen Netzmodell und den hinterlegten streckenbezogenen und projektbezogenen Datensätzen lassen sich vielfältige Anfragen aus dem öffentlichen und politischen Raum fachlich belastbar und auch grafisch transparent beantworten. Auf Grundlage des NEMOBFStr kann das BMDV anhand beliebig konfigurierbarer Themenkarten und statistischer Auswertungen kurzfristig thematische Fachbeiträge aufbereiten lassen und somit die politische Umsetzung und Vermittlung konkreter Sachthemen gezielt befördern bzw. auch Dritten in verständlicher Form bereitstellen. Mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells werden daher essentielle Grundlagen für die Bundesverkehrswegeplanung bereitgestellt. Im Übrigen ergibt sich die Notwendigkeit, ein digitales Straßennetzmodell vorzuhalten und weiterzuentwickeln, aus dem Fernstraßenausbaugesetz und der hier hinterlegten Vorgabe, den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen turnusmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. . Die zu vergebende Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2338/StB11 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Das Verfahren für das weitere Los ist auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2338/StB11“ zu erreichen. . Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 2 . Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2 - Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 23.100.000 EUR
Die folgenden Leistungsbestandteiles sind Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und können durch Einzelabruf beauftragt werden: AP 1: Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“ der Verkehrsprognose 2040 AP 1a: Übernahme und Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten AP 1b: Aktualisierung des Strukturdatenkataloges AP 1c: Ermittlung der Umlegungsmatrizen AP 1d: Umlegung der Fahrten des PV und GV AP 1e: Rückkopplungen zwischen Straßenverkehrsprognose und Fachteil 2 der VP 2040 AP 1f: Differenzierung der ermittelten streckenbezogenen Verkehrsbelastungswerte nach Nutzergruppen AP 2: Verkehrswirtschaftliche Bewertungen geplanter Projekte AP 2a: Operationalisierung und Aktualisierung der Bewertungswerkzeuge AP 2b: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben AP 2c: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 2d: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte AP 2e: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 3: Verkehrsverlagerungen infolge der Ausweisung mautpflichtiger Strecken oder anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 3a: Verkehrsverlagerungen infolge der Lkw-Maut AP 3b: Verkehrsverlagerungen infolge anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 4: Weitere Leistungen im Zuge der Anwendung des NEMOBFStr . Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3.100.000 EUR netto Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 22.11.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist. Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2
- Konzept und Vorgehensweise zur Umsetzung der Arbeitspakete 1 bis 3
- 0.4 %
- Konzept zur Qualitätssicherung
- 0.15 %
- Organisation und Kommunikationsplan
- 0.05 %
- Personaleinsatz
- 0.1 %
- Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- 0.3 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist. Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 219288-2024
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| SDSchüßler-Plan Digital GmbH | Düsseldorf | 2 | 0 | 22.06.2026 | - | stabil |
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| AGAlbrechtConsult GmbH | Aachen | 2 | 0 | 04.06.2026 | 980 Tsd. € | steigend |
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| DADie Autobahn GmbH des Bundes | Berlin | 25 | 29.07.2026 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland | Krefeld | 20 | 07.08.2026 |
| BFBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe | Berlin | 17 | 16.09.2024 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern | München | 13 | 19.06.2026 |
| DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) | Frankfurt Main | 9 | 16.08.2026 |
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Aktiv seit 2023 · 19 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| AGARC-GREENLAB GmbH | 5 | 29.12.2023 | 1,1 Mio. € |
| BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult | 2 | 05.04.2024 | 3 Mio. € |
| ]A]init[ AG für digitale Kommunikation | 1 | 25.07.2025 | 17 Mio. € |
| JRJBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB | 1 | 16.09.2024 | 160 Tsd. € |
| RSRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB | 1 | 10.09.2024 | 180 Tsd. € |
| BBBeiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 1 | 03.09.2024 | 120 Tsd. € |
| GRGöhmann Rechtsanwälte mbB | 1 | 31.08.2024 | 140 Tsd. € |
| KLKPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 1 | 31.08.2024 | 330 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der BundesfernstraßenBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland3,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.03.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Rechtliche und technische Beratung zur Lkw-Maut und NutzerfinanzierungPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft +1 weitereBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland718 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen in BayernARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland934 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland944 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Beratung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für die deutsch-chinesische VerkehrszusammenarbeitHan Wang Project Management GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland875 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.08.2024noch 15 Monate31.12.2027
- Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells der BundesfernstraßenBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland2,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.04.2024noch 15 Monate31.12.2027
- Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von Internetauftritten und digitaler Kommunikation]init[ AG für digitale KommunikationBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland17 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.07.2025noch 34 Monate25.07.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 16.09.2024 | Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von Internetauftritten und digitaler Kommunikation | Vergeben | ]A]init[ AG für digitale Kommunikation | 17 Mio. € |
| 12.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 1,3 Mio. € |
| 12.07.2024 | Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 1,1 Mio. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 944 Tsd. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 1,2 Mio. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen in Bayern | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 934 Tsd. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | - | 718 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und -vertretung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht | Vergeben | KLKPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 330 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rechtsberatung und Vertretung im Informationstechnologie- und Urheberrecht | Vergeben | JRJBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB | 160 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Vertretung im öffentlichen Dienstrecht | Vergeben | GRGöhmann Rechtsanwälte mbB | 140 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Steuerrechtliche Rechtsberatung und Vertretung | Vergeben | BBBeiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 120 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Prozessvertretung im Handels- und Gesellschaftsrecht | Vergeben | RSRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB | 180 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für zivilrechtliche Beratung und Vertretung | Vergeben | MRMüller-Wrede Rechtsanwälte PartGmbB | 220 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Beratung und Vertretung im gewerblichen Rechtsschutz | Vergeben | BLBHO Legal - Baumann, Heinrich, Ortner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | 100 Tsd. € |
| 29.04.2024 | Beratung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für die deutsch-chinesische Verkehrszusammenarbeit | Vergeben | HWHan Wang Project Management GmbH | 875 Tsd. € |
| 15.02.2024 | Rechtliche und technische Beratung zur Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung | Vergeben | PLPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft +1 weitere | - |
| 09.02.2024 | Einrichtung und Betrieb des Gigabitbüros des Bundes | Vergeben | - | 9,8 Mio. € |
| 08.11.2023 | Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen | Vergeben | BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult | 3,8 Mio. € |
| 07.11.2023 | Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells der Bundesfernstraßen | Vergeben | BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult | 2,2 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAktualisierung TREMOD-Modell und TREMOD-MM-Datenbank für Verkehrsemissionen
Dessau-Roßlau · Offen · Frist 21.09.2026
Das Umweltbundesamt sucht Dienstleistungen zur jährlichen Aktualisierung der Datenmodelle TREMOD und TREMOD-MM, die nationale Emissionen und Energieeinsätze des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie mobiler Maschinen und Geräte berechnen. Die Modelle bilden die Grundlage für die deutsche Emissionsberichterstattung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz und internationalen Verpflichtungen (UNFCCC, CLRTAP, NECD). Das Projekt läuft bis September 2026 und umfasst die Emissionsdaten für die Bezugsjahre 2026 bis 2029.
42 % ähnlichDatenanalysesoftware Codefy Hybrid AI mit Lizenzen und Betriebsleistungen
Berlin · Offen
Die Autobahn GmbH des Bundes mit Sitz in Berlin beschafft die Datenanalysesoftware Codefy Hybrid AI einschließlich Lizenzen, technischer Einrichtung, Konfiguration, Betrieb, Support und Beratung. Die Lösung soll umfangreiche Vergabe- und Projektunterlagen automatisiert und nachvollziehbar analysieren sowie rechtliche, technische, kalkulatorische und betriebswirtschaftliche Risiken in Infrastrukturvorhaben prüfen. Vorgesehen sind unter anderem die Auswertung heterogener Dokumente, die transparente Anzeige von Originalfundstellen und konfigurierbare Prüfassistenten für Fachanwender; der Leistungsort ist Berlin.
41 % ähnlichRahmenvertrag für Vermessungsleistungen in Südbayern
München · Offen · Frist 31.12.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, sucht im Open-House-Verfahren Dienstleister für Vermessungsleistungen. Beschafft werden die Erstellung und Bestimmung von Festpunktfeldern, die Aufnahme von Entwässerungsanlagen, die Bearbeitung und Transformation von Bestands- und Geodaten sowie Absteckungsarbeiten. Die Leistungen werden in den Regionen München, Landshut, Passau und Bayerisch-Schwaben erbracht. Das Verfahren läuft mit Verlängerungsoptionen bis zum 31. Dezember 2026; Zulassungsanträge und der Abschluss von Rahmenverträgen sind während der Laufzeit möglich.
36 % ähnlichEntwicklung und Demonstration eines Digitalen Zwillings für ein Brückenbauwerk
Bergisch Gladbach · Offen · Frist 22.09.2026
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) schreibt ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Umsetzung eines Digitalen Zwillings für ein Pilotbauwerk aus. Ziel ist die Validierung der BASt-IT-Rahmenarchitektur anhand von drei Anwendungsfällen, darunter Lebenszyklusmanagement und zustandsbasierte Überwachung. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von rund 420.000 EUR.
34 % ähnlichRahmenvertrag für Planungsleistungen von Verkehrsanlagen
Berlin · Offen · Frist 31.12.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für Planungsleistungen an Verkehrsanlagen aus. Die Leistungen sind in sieben verschiedene Leistungsbereiche unterteilt, die von einfachen Streckenerhaltungsmaßnahmen bis hin zu komplexen Umbaumaßnahmen und Entwässerungsanlagen reichen. Das Verfahren wird als Open-House-Modell durchgeführt, bei dem qualifizierte Unternehmen jederzeit beitreten können.
34 % ähnlichBaugrundgutachten für mehrere Bauwerke inklusive Brücken und digitales BIM-Modell
Mönchengladbach · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW vergibt ein Leistungsverzeichnis für die Erstellung von Bohr‑ und Sondierprogrammen, deren fachtechnische Überwachung, Auswertung, Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlungen für sechs Brückenbauwerke sowie ein digitales Baugrund‑BIM‑Modell für den Streckenabschnitt. Die Leistung umfasst zudem die Erstellung von Gründungsunterlagen für Traggerüstgründungen. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
31 % ähnlichBelastungsmonitoring von Brücken mit BWIM und Kalibrierung durch Toll-Collect-Daten
Berlin · Offen · Frist 02.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft Dienstleistungen für ein Belastungsmonitoring von Brücken mit BWIM (Bridge Weigh-In-Motion), einem Verfahren zur Erfassung von Fahrzeuggewichten während der Überfahrt. Bestandteil ist die Kalibrierung der Messungen anhand von Daten von Toll Collect sowie die Entwicklung eines Mess-, Auswerte-, Validierungs- und Informationssicherheitskonzepts. Der Auftrag ist der Region Berlin zugeordnet; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
31 % ähnlichRahmenvertrag für Voruntersuchungen und Kontrollprüfungen im Straßen- und Brückenbau
Montabaur · Offen · Frist 31.12.2028
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West in Montabaur, sucht einen nicht-exklusiven Rahmenvertragspartner für Voruntersuchungen und Kontrollprüfungen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Kampfmittelvorerkundungen, Untersuchungen im Straßen- und Brückenbau, Ingenieurleistungen, Baustoff- und Betonprüfungen, Asphaltprüfungen sowie Ebenheits-, Griffigkeits- und Fahrbahnmarkierungsmessungen in 20 Leistungsbereichen. Die Leistungen werden im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West erbracht; das Open-House-Verfahren läuft bis zum 31. Dezember 2028, 11:00 Uhr.
31 % ähnlichNachrechnung einer Bundesstraße-Brücke (BW 4506973)
Krefeld · Offen · Frist 22.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes (NL Rheinland) beauftragt die Durchführung einer Nachrechnung der Brücke BW 4506973 nach den Vorgaben der Nachrechnungsrichtlinie. Die Leistung umfasst mehrere iterative Planungsschritte mit einer Gesamtdauer von etwa 253 Tagen. Es handelt sich um einen einzelnen Los, das als Dienstleistung im Bereich Ingenieurleistungen ausgeschrieben ist.
30 % ähnlichKontrollprüfungen und Voruntersuchungen für Straßenbau und Verkehrsflächen
Hohen Neuendorf OT Stolpe · Offen · Frist 31.12.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, beschafft einen nicht exklusiven Rahmenvertrag für Voruntersuchungen und Kontrollprüfungen im Straßen- und Verkehrsflächenbau. Die Leistungen umfassen elf Bereiche, darunter Böden, ungebundene und gebundene Tragschichten, Asphalt- und Betonbauweisen, Oberflächeneigenschaften, Bitumen, Umweltparameter, konstruktiven Ingenieurbau, Fahrbahnmarkierungen und Fugen. Die Beauftragung erfolgt im Open-House-Verfahren für die Niederlassung Nordost; Bewerbungen können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
30 % ähnlichBerechnungsmodell zur Bewertung von Überladungen und zur Planung von Achslastmessstellen für Brücken
Offen · Frist 29.10.2026
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2, beauftragt die Entwicklung eines allgemeinen, detaillierten Berechnungsmodells zur Bewertung der Auswirkungen von Überladungen auf die alternde Brückeninfrastruktur. Das Modell soll reale Verkehrsdaten von Achslastmessstellen nutzen und auf den gesamten Brückenbestand anwendbar sein; zusätzlich werden Unsicherheiten, Anforderungen an einzelne Messstellen und das gesamte Achslastmessstellennetz sowie die Aussagekraft weniger genauer Daten untersucht. Die Ergebnisse sind bis zum 29. Oktober 2026 einzureichen; als Regionsangabe ist der Raum DEA22 ausgewiesen.
30 % ähnlichCloudbasierte gemeinsame Datenumgebung für BIM-Projekte
Gelsenkirchen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Auftraggeber am Betriebssitz in Gelsenkirchen beschafft eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) für Projekte von Straßen.NRW. Die cloudbasierte Software wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und soll im Rahmen eines vierjährigen Vertrags für etwa 90 Projekte genutzt werden; zu den Nutzern gehören Projektbearbeiter, Beschäftigte des Betriebssitzes und externe Beteiligte. Angebote können bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlichRahmenvertrag für Bauwerksprüfungen an Brücken und Verkehrszeichenbrücken
Berlin · Offen · Frist 30.10.2027
Die Autobahn GmbH des Bundes mit Sitz in Berlin beschafft Bauwerksprüfungen nach DIN 1079, einer deutschen Norm für die Prüfung von Bauwerken. Der nicht-exklusive Rahmenvertrag umfasst einfache Prüfungen, Hauptprüfungen und Prüfungen aus besonderem Anlass sowie entsprechende Prüfungen an Stahl- und Stahlverbundtragwerken und an Verkehrszeichenbrücken. Der Vertrag ist ab 2025 vorgesehen; Zulassungsanträge können bis zum 30. Oktober 2027 eingereicht werden, und zugelassene Auftragnehmer können Einzelaufträge für die jeweils nachgewiesenen Leistungsbereiche erhalten.
29 % ähnlichBundesweiter Servicevertrag für den DGNSS-Dienst im Binnenbereich
Offen · Frist 19.10.2026
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik sucht einen Vertragspartner zur Aufrechterhaltung des DGNSS-Dienstes (Differential Global Navigation Satellite System) im bundesweiten Binnenbereich. Der nach den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) geplante Service umfasst die Wiederherstellung und Wartung von Standard- und Individualsoftware sowie erforderlicher Empfangstechnik, Sicherheitsanpassungen nach den Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Ersatzteile und optionale Anpassungen oder Unterstützungsleistungen. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden.
28 % ähnlichVerkehrsführung und Verkehrssicherung für eine Behelfsumfahrung an A565 und A61
NL Rheinland · Offen · Frist 23.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beschafft Leistungen für die Verkehrsführung und Verkehrssicherung an einer Behelfsumfahrung am Autobahnkreuz Meckenheim. Dazu gehören der Aufbau, die Vorhaltung, die Kontrolle und der Abbau der Verkehrssicherung einschließlich Baustellenmarkierung sowie das Aufstellen transportabler Schutzeinrichtungen während der Bauzeit. Die Behelfsumfahrung mit der Behelfsbrücke SS80 soll den Verkehr auf der A565 während des Ersatzneubaus eines Bauwerks zwischen Bonn und Koblenz aufrechterhalten; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
27 % ähnlichErsatzneubau der Autobahnmeisterei Köln als Totalübernehmer
Krefeld · Offen · Frist 02.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beauftragt den überwiegenden Neubau der Autobahnmeisterei Köln an der Dürener Straße 466 in 50858 Köln. Der Ersatzneubau soll größere Nutzflächen für zusätzliches Personal und einen erweiterten Fuhrpark schaffen sowie moderne, energieeffiziente und nachhaltige Gebäude- und Wegeinfrastrukturen umfassen. Die Fertigstellungsfrist ist im Rohdatensatz nicht angegeben; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
26 % ähnlichRahmenvereinbarung für Simulation und Expertendienstleistung zur Systemplanung von Bahnergieversorgungsnetzen
Frankfurt Main · Offen · Frist 30.09.2026
Die DB Energie GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für ingenieurtechnische Dienstleistungen im Bereich der Bahnergieversorgung aus. Der Leistungsumfang umfasst EMT-Analysen, Hochspannungssimulationen sowie Beratungsleistungen zur Schutz- und Leittechnik im gesamten Bundesgebiet. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 2.000.000 EUR.
26 % ähnlichAusbildung und Gestaltung seitlicher Baustellenzuwegungen im Längsverkehr auf Bundesautobahnen
51427 Bergisch Gladbach (Rheinisch-Bergischer Kreis) · Offen · Frist 20.10.2026
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen mit Sitz in Bergisch Gladbach beschafft Leistungen zur Ausbildung und Gestaltung seitlicher Baustellenzuwegungen im Längsverkehr auf Bundesautobahnen (BAB). Angaben zu Umfang, Wert und genauer regionaler Durchführung sind nicht enthalten; die Frist endet am 20. Oktober 2026.
26 % ähnlichBundesweiter Servicevertrag für ein Differential Global Navigation Satellite System (DGNSS)
Offen · Frist 19.10.2026
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik beschafft einen bundesweiten EVB-IT-Servicevertrag für ein Differential Global Navigation Satellite System (DGNSS), also ein satellitengestütztes Ortungssystem mit Korrekturdaten. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026; Angaben zu Umfang, Auftragswert oder Vertragslaufzeit enthält der Datensatz nicht.
26 % ähnlichKonzeption und Durchführung einer kontinuierlichen Achslastmessanlage an der A1
Krefeld · Offen · Frist 22.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beschafft für das Bauwerk Hochstraße B an der A1 (Bauwerksnummer 4907 593) die Konzeption und Durchführung einer Weigh-in-Motion-Anlage, also einer Messanlage zur kontinuierlichen Erfassung der Achslasten vorbeifahrender Fahrzeuge. Die Messdaten sollen im Rahmen der Bauwerksuntersuchung das zeitabhängige Bauteilverhalten dokumentieren. Der Leistungsort liegt in den Regionen DEA14 und DEA24; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
25 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Bietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult
Zuschlagswert: 3.788.500 EUR · Vertragsschluss: 05.03.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
272 vergleichbare Verfahren, davon 197 mit erfasstem Zuschlag · 315 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.144.278 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 64 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
ARC-GREENLAB GmbH · Berlin
5 vergleichbare Zuschläge, davon 5 bei diesem Auftraggeber.
CONET Solutions GmbH · Bonn
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TSI GmbH & Co. KG · Nesse-Apfelstädt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TraffGo Road GmbH · Krefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BearingPoint GmbH · Frankfurt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schüßler-Plan Digital GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Accenture GmbH · Kronberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AlbrechtConsult GmbH · Aachen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbH · Wernigerode
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Schadstoffgutachten und Sanierungsbegleitung für städtische Liegenschaften
Stadt Gelsenkirchen · Gelsenkirchen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Ingenieurbüro Dr. Stefan Henning GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 01.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Ökologische Baubegleitung für den Zukunftsgarten Duisburg zur Internationalen Gartenausstellung 2027
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Terra Consulting GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 08.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Planungs- und Überwachungsleistungen für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.05.2027
Auftragnehmer: Zetcon Ingenieure GmbH
Vertragsschluss: 05.05.2025
Zuschlagswert: -1 EUR
- Ingenieurleistungen für Geotechnik, Altlasten, Schadstoffe und Rückbau
Immobilien Management Essen GmbH (IME) · Essen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.07.2027
Auftragnehmer: HINZ Ingenieure GmbH
Vertragsschluss: 03.07.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.08.2027
Auftragnehmer: M B Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 26.08.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierungs- und Umbauvorhaben
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: Weber und Partner GmbH
Vertragsschluss: 17.11.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fachplanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klimatechnik
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.12.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.12.2027
Auftragnehmer: ARC-GREENLAB GmbH
Vertragsschluss: 29.12.2023
Zuschlagswert: 1.131.256 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
10115 · Berlin
servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de00019 erfasste Verfahren, davon 19 vergeben. 19 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenvk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Beschaffungsamt des BMI
esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:44 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.11.2023 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 16:41 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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