Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.11.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
3.100.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.11.2023
Bekanntmachungsnummer
678309-2023
Verfahrensnummer
f72496b8-c479-4f38-ac47-695440c8cf0e
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71311220 · Dienstleistungen im Straßenbau; 71621000 · Technische Analysen oder BeratungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Anwendung, Aktualisierung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr). Die Leistungen umfassen unter anderem die Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten sowie die Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall „Beschleunigte globale Transformation 2040“; weitere Arbeitspakete können per Einzelabruf beauftragt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,1 Millionen Euro, die Laufzeit 1.080 Tage; die Ausschreibung ist der Region Bonn zugeordnet, Auftraggeber ist eine Vergabestelle des Ministeriums in Berlin.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Mit einem aktuellen Netzmodell und den hinterlegten streckenbezogenen und projektbezogenen Datensätzen lassen sich vielfältige Anfragen aus dem öffentlichen und politischen Raum fachlich belastbar und auch grafisch transparent beantworten. Auf Grundlage des NEMOBFStr kann das BMDV anhand beliebig konfigurierbarer Themenkarten und statistischer Auswertungen kurzfristig thematische Fachbeiträge aufbereiten lassen und somit die politische Umsetzung und Vermittlung konkreter Sachthemen gezielt befördern bzw. auch Dritten in verständlicher Form bereitstellen. Mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells werden daher essentielle Grundlagen für die Bundesverkehrswegeplanung bereitgestellt. Im Übrigen ergibt sich die Notwendigkeit, ein digitales Straßennetzmodell vorzuhalten und weiterzuentwickeln, aus dem Fernstraßenausbaugesetz und der hier hinterlegten Vorgabe, den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen turnusmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. . Die zu vergebende Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2338/StB11 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Das Verfahren für das weitere Los ist auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2338/StB11“ zu erreichen. . Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 2 . Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2 - Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 23.100.000 EUR

    Die folgenden Leistungsbestandteiles sind Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und können durch Einzelabruf beauftragt werden: AP 1: Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“ der Verkehrsprognose 2040 AP 1a: Übernahme und Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten AP 1b: Aktualisierung des Strukturdatenkataloges AP 1c: Ermittlung der Umlegungsmatrizen AP 1d: Umlegung der Fahrten des PV und GV AP 1e: Rückkopplungen zwischen Straßenverkehrsprognose und Fachteil 2 der VP 2040 AP 1f: Differenzierung der ermittelten streckenbezogenen Verkehrsbelastungswerte nach Nutzergruppen AP 2: Verkehrswirtschaftliche Bewertungen geplanter Projekte AP 2a: Operationalisierung und Aktualisierung der Bewertungswerkzeuge AP 2b: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben AP 2c: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 2d: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte AP 2e: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 3: Verkehrsverlagerungen infolge der Ausweisung mautpflichtiger Strecken oder anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 3a: Verkehrsverlagerungen infolge der Lkw-Maut AP 3b: Verkehrsverlagerungen infolge anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 4: Weitere Leistungen im Zuge der Anwendung des NEMOBFStr . Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3.100.000 EUR netto Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 22.11.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist. Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2

Konzept und Vorgehensweise zur Umsetzung der Arbeitspakete 1 bis 3
0.4 %
Konzept zur Qualitätssicherung
0.15 %
Organisation und Kommunikationsplan
0.05 %
Personaleinsatz
0.1 %
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
0.3 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist. Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 219288-2024
Vergleichbare Verfahren272vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag315 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 64 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
AGARC-GREENLAB GmbHBerlin5529.12.20231,1 Mio. €stabil
CSCONET Solutions GmbHBonn3013.01.20264,1 Mio. €steigend
TGTSI GmbH & Co. KGNesse-Apfelstädt2016.09.20261,6 Mio. €steigend
LILPI Ingenieurgesellschaft mbHHannover2021.08.2026 - stabil
TRTraffGo Road GmbHKrefeld2030.06.20262,6 Mio. €steigend
BGBearingPoint GmbHFrankfurt2022.06.202676 Mio. €steigend
SDSchüßler-Plan Digital GmbHDüsseldorf2022.06.2026 - stabil
AGAccenture GmbHKronberg2009.06.202655,5 Mio. €steigend
AGAlbrechtConsult GmbHAachen2004.06.2026980 Tsd. €steigend
GGGBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbHWernigerode2002.06.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Berlin (76) · Nordrhein-Westfalen (63) · Hessen (24) · Bayern (20) · Baden-Württemberg (19) · Sachsen (13)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Planungs- und Überwachungsleistungen für Sanierungs- und InstandhaltungsmaßnahmenZetcon Ingenieure GmbHAOK NordWest - Die Gesundheitskasse.Hagen, Deutschland
    -1 €
    05.05.2025noch 8 Monate05.05.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ingenieurleistungen für Geotechnik, Altlasten, Schadstoffe und RückbauHINZ Ingenieure GmbHImmobilien Management Essen GmbH (IME)Essen, Deutschland
    1 €
    03.07.2025noch 9 Monate03.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Planung und Überwachung von Sanierungs- und InstandhaltungsmaßnahmenM B Architekten GmbH +1 weitereAOK NordWest - Die Gesundheitskasse.Hagen, Deutschland
    26.08.2025noch 11 Monate26.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierungs- und UmbauvorhabenWeber und Partner GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    17.11.2025noch 14 Monate30.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fachplanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und KlimatechnikAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    12.05.2025noch 15 Monate14.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    1,1 Mio. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe

Aktiv seit 2023 · 19 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr7Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 19 seit 2023Spitze KW 21 · 2024 · 7

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der BundesfernstraßenBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    3,8 Mio. €
    05.03.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rechtliche und technische Beratung zur Lkw-Maut und NutzerfinanzierungPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft +1 weitereBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    29.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    1,1 Mio. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    1,3 Mio. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    718 Tsd. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen in BayernARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    934 Tsd. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    1,2 Mio. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    944 Tsd. €
    29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für die deutsch-chinesische VerkehrszusammenarbeitHan Wang Project Management GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    875 Tsd. €
    30.08.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells der BundesfernstraßenBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    2,2 Mio. €
    05.04.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von Internetauftritten und digitaler Kommunikation]init[ AG für digitale KommunikationBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    17 Mio. €
    25.07.2025noch 34 Monate25.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.09.2024Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von Internetauftritten und digitaler KommunikationVergeben]A]init[ AG für digitale Kommunikation17 Mio. €
12.07.2024Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenVergebenAGARC-GREENLAB GmbH1,3 Mio. €
12.07.2024Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenVergebenAGARC-GREENLAB GmbH1,1 Mio. €
11.07.2024Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenVergebenAGARC-GREENLAB GmbH944 Tsd. €
11.07.2024Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenVergebenAGARC-GREENLAB GmbH1,2 Mio. €
11.07.2024Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen in BayernVergebenAGARC-GREENLAB GmbH934 Tsd. €
11.07.2024Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenVergeben - 718 Tsd. €
23.05.2024Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und -vertretung im Verfassungs- und VerwaltungsrechtVergebenKLKPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH330 Tsd. €
23.05.2024Rechtsberatung und Vertretung im Informationstechnologie- und UrheberrechtVergebenJRJBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB160 Tsd. €
23.05.2024Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Vertretung im öffentlichen DienstrechtVergebenGRGöhmann Rechtsanwälte mbB140 Tsd. €
23.05.2024Steuerrechtliche Rechtsberatung und VertretungVergebenBBBeiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH120 Tsd. €
23.05.2024Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Prozessvertretung im Handels- und GesellschaftsrechtVergebenRSRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB180 Tsd. €
23.05.2024Rahmenvereinbarung für zivilrechtliche Beratung und VertretungVergebenMRMüller-Wrede Rechtsanwälte PartGmbB220 Tsd. €
23.05.2024Rahmenvereinbarung für Beratung und Vertretung im gewerblichen RechtsschutzVergebenBLBHO Legal - Baumann, Heinrich, Ortner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB100 Tsd. €
29.04.2024Beratung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für die deutsch-chinesische VerkehrszusammenarbeitVergebenHWHan Wang Project Management GmbH875 Tsd. €
15.02.2024Rechtliche und technische Beratung zur Lkw-Maut und NutzerfinanzierungVergebenPLPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft +1 weitere -
09.02.2024Einrichtung und Betrieb des Gigabitbüros des BundesVergeben - 9,8 Mio. €
08.11.2023Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der BundesfernstraßenVergebenBIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult3,8 Mio. €
07.11.2023Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells der BundesfernstraßenVergebenBIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult2,2 Mio. €

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