Aktualisierung TREMOD-Modell und TREMOD-MM-Datenbank für Verkehrsemissionen

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
UmweltbundesamtProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
583665-2026
Verfahrensnummer
c4e07cc1-294c-44ec-b965-6cc954a6e62c
CPV-Codes
72316000 · Datenanalyse; 73000000 · Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung; 90700000 · Dienstleistungen im Umweltschutz; 90711300 · Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem BausektorMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Umweltbundesamt sucht Dienstleistungen zur jährlichen Aktualisierung der Datenmodelle TREMOD und TREMOD-MM, die nationale Emissionen und Energieeinsätze des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie mobiler Maschinen und Geräte berechnen. Die Modelle bilden die Grundlage für die deutsche Emissionsberichterstattung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz und internationalen Verpflichtungen (UNFCCC, CLRTAP, NECD). Das Projekt läuft bis September 2026 und umfasst die Emissionsdaten für die Bezugsjahre 2026 bis 2029.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt (TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe „Verkehr“ und verschiedenen weiteren nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht. . Zur Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich („Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“) zugeordnet sind, wurde mit dem Modell „TREMOD-MM“ eine integrierte Datenbank entwickelt, welches ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle. . Die beiden Modelle für die Bereiche „Verkehr“ (TREMOD) und „Off-/Non-Road“ (TREMOD-MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. . Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden („Emissionsdaten nach KSG“). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre 2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1) sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ("Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", UNE-CE/CLRTAP) und National Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027 und 2028. . Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls erhöht. . Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“

    Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt (TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe „Verkehr“ und verschiedenen weiteren nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht. . Zur Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich („Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“) zugeordnet sind, wurde mit dem Modell „TREMOD-MM“ eine integrierte Datenbank entwickelt, welches ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle. . Die beiden Modelle für die Bereiche „Verkehr“ (TREMOD) und „Off-/Non-Road“ (TREMOD-MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. . Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden („Emissionsdaten nach KSG“). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre 2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1) sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ("Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", UNE-CE/CLRTAP) und National Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027 und 2028. . Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls erhöht. . Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.

    Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“

Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Kurzkonzepte zu den Arbeitspaketen, inhaltliche Auseinandersetzung, Methodisches Vorgehen und Problemlösungsstrategien) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.

Vergabeunterlagen

14 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
209229 - 01 - Anschreiben_Angebotsaufforderung.pdfAnschreiben76 KB
209229 - 02.00 - Leistungsbeschreibung_final.pdfLVLeistungsverzeichnis434 KB
209229 - 02.10 - Anlage_Ausspielung_Zentrales_System_Emissionen_TREMOD_MM.csvSonstiges72 KB
209229 - 02.20 - Anlage_Auszug_TREMOD-MM.csvSonstiges885 KB
209229 - 02.30 - Anlage_Modelldokumentation_TREMOD.zipSonstiges1,1 MB
209229 - 03 - Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben123 KB
209229 - 04.00 - Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen247 KB
209229 - 04.10 - Anlage_Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.pdfSonstiges456 KB
209229 - 04.20 - Anlage_Vordruck_Mitteilung an Arbeitnehmer § 4 Abs. 3 BTTG.pdfFormular21 KB
209229 - 05 - Checkliste einzureichender Unterlagen.pdfSonstiges109 KB
209229 - 06 - Eigenerklärung.pdfFormular126 KB
209229 - 07 - Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter.docxFormular33 KB
209229 - 08 - Angebotsformular_eVergabe.pdfFormular1,1 MB

Anforderungen

Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren36vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag37 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 7 Vergaben

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BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultAachen2005.04.20243 Mio. €stabil
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AGACCON GmbHGreifenberg1014.08.2026223 Tsd. €steigend
PTPTV Transport Consult GmbHKarlsruhe1007.08.2026592 Tsd. €steigend
ADAFRY Deutschland GmbHBerlin1021.07.2026300 Tsd. €steigend
FZFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.München1021.07.2026136 Tsd. €steigend
IPIngenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbHLeinfelden-Echterdingen1025.06.2026800 Tsd. €steigend
RMRamboll Management Consulting GmbHHamburg1002.03.20263,3 Mio. €steigend
MIMüller-BBM Industry Solutions GmbH - Niederlassung BerlinBerlin1020.11.2025486 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Berlin (10) · Nordrhein-Westfalen (7) · Bayern (5) · Hessen (3) · Baden-Württemberg (2) · Sachsen-Anhalt (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und BetonGeiger Entsorgung München GmbHLandeshauptstadt München, BaureferatMünchen, Deutschland
    0,01 €
    10.10.2025läuft aus30.09.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Erfassung des Makrozoobenthos in hessischen GewässernAuftragnehmer nicht veröffentlichtLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung- (HCC-ZB)Wiesbaden, Deutschland
    30.01.2024noch 2 Monate15.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Forensische Sicherung, Aufbereitung und Auswertung digitaler SpeichermedienDeloitte GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftLand Schleswig-Holstein vertreten durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel, Deutschland
    750 Tsd. €
    26.11.2024noch 2 Monate26.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verwertung von teer- und pechhaltigem StraßenaufbruchAuftragnehmer nicht veröffentlichtStaatliches Bauamt BambergBamberg, Deutschland
    2 Mio. €
    25.06.2025noch 2 Monate30.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Aktualisierung und Anwendung des Bundesschienennetzmodells für Bewertungen und MobilitätsplanungArbeitsgemeinschaft Intraplan Consult GmbH/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH/SMA und Partner AG/TTS TRIMODE Transport Solutions GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland
    5,5 Mio. €
    06.12.2024noch 3 Monate06.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betrieb einer sächsischen Kompetenzstelle für WasserstoffEnergy Saxony e.V.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und KlimaschutzDresden, Deutschland
    722 Tsd. €
    15.12.2025noch 3 Monate15.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Grundwasserprobenahme und Laboranalytik im Landesmessnetz BrandenburgAgrolab GmbH +2 weitereLandesamt für UmweltPotsdam, Deutschland
    780 Tsd. €
    14.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Laboranalytik von Stickstoff und Argon in 1.574 GrundwasserprobenGEO-data GmbHLandesamt für UmweltPotsdam, Deutschland
    127 Tsd. €
    21.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Umweltbundesamt

Aktiv seit 2024 · 38 Verfahren
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Verfahren pro Jahr14Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 38 seit 2024Spitze KW 30 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
MIMaterna Information & Communications SE213.04.2026202 Tsd. €
VAvermicon AG217.04.20251 €
UCUrbetho CF GmbH210.12.2024456 Tsd. €
UDUniversität Duisburg-Essen114.09.2026329 Tsd. €
GDGebäudeservice Dietrich GmbH111.09.20261,8 Mio. €
AMamt multiservices GmbH111.09.20261,8 Mio. €
UDUniversitaet Duisburg-Essen108.09.20261,5 Mio. €
DLDr. Lippke und Dr. Wagner GmbH121.08.20261,2 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für Layout und Gestaltung von Broschüren, Flyern und GrafikenAtelier Hauer + Dörfler GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    1 €
    02.12.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Cloud-Infrastruktur für KI-Entwicklung, Datenanalyse und neuronale NetzeUrbetho CF GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    912 Tsd. €
    10.12.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Weiterentwicklung und Pflege von Webanwendungen der Umweltprobenbank 2025–2029innoQ Deutschland GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    341 Tsd. €
    30.06.2025noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Cloud-Infrastruktur für den Betrieb des Portals umwelt.infoUrbetho CF GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für zwei Sachverständige zur Akteneinsicht nach § 35 GeologiedatengesetzProf. Dr. Peter Grathwohl +1 weitereUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
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    24.09.2024noch 24 Monate24.09.2028
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    403 Tsd. €
    13.04.2026noch 31 Monate13.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Weiterentwicklung und technische Aktualisierung des Chemikalien-Informationssystems ChemInfoSoftwareOne Deutschland GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    551 Tsd. €
    23.05.2025noch 37 Monate31.10.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Webhosting und Betreuung von Webportalen und Websites auf Basis von DrupalBietergemeinschaft - 3st kommunikation GmbH und 3pc GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    10,1 Mio. €
    23.09.2025noch 87 Monate31.12.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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13.08.2026Chemisch-analytische Untersuchung von Umweltproben auf Schadstoffe und FettOffen - -
13.08.2026Messung und Analyse halogenierter Kohlenwasserstoffverbindungen (z. B. FCKW) an der GAW‑Station ZugspitzeOffen - -
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21.07.2026Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes und zur StarkregenvorsorgeOffen - -
21.07.2026Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung der DIVID-PlattformOffen - -
16.07.2026Ganzheitlicher Ansatz zur Vermeidung und Bergung von Fischfanggeräten in Nord- und OstseeOffen - -
13.07.2026Genetische Analysen und Methodenentwicklung zur BiodiversitätsbewertungVergebenUDUniversitaet Duisburg-Essen1,5 Mio. €
09.07.2026Entwicklung von One-Health-Indikatoren und Dashboard zur Bewertung von Gewässerdaten der UmweltprobenbankVergeben - -
09.07.2026Entwicklung von Gewässergesundheitsindikatoren und eines webbasierten BewertungsdashboardsVergebenUDUniversität Duisburg-Essen329 Tsd. €
11.06.2026Schulung und Beratung zur Software BESTAL in BulgarienVergebenLGLohmeyer GmbH138 Tsd. €
05.06.2026Lizenzupgrade und Pflege für SCOPELAND Enterprise Plus SoftwareVergebenSTScopeland Technology GmbH296 Tsd. €
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18.05.2026Analytik von Humanproben auf Phthalate, PFAS, Pestizide und weitere SchadstoffeVergebenDGDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV); Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) +2 weitere3 €
07.05.2026Indikatorenentwicklung für Gewässergesundheit und One-Health-Ansatz mit Daten der UmweltprobenbankOffen - -
28.04.2026Weiterentwicklung Transaktionsanalysen im Emissionshandel (ReMA)Vergeben - -
24.04.2026Ablösung Sophos-Firewall-Gateways und Weiterentwicklung SicherheitsinfrastrukturVergeben - -
10.04.2026Routineanalytik von Vollblut- und Blutplasmaproben auf Umwelt- und SchadstoffeVergebenFEFriedrich-Alexander-Univerität Erlangen, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin1 €
30.03.2026Innerörtliche Abfalluntersuchungen zur Überprüfung von Abgabesätzen gemäß EinwegkunststofffondsgesetzVergebenIGINFA GmbH1,4 Mio. €
26.02.2026IT-Serviceleistungen für das DOMEA®-VorgangsbearbeitungssystemVergebenMIMaterna Information & Communications SE403 Tsd. €
19.02.2026Innerörtliche Abfalluntersuchungen zum EinwegkunststofffondsVergeben - -
17.10.2025Technischer Support für das Remedy-basierte Ticketsystem des DEHSt-KundenserviceVergebenMIMaterna Information & Communications SE1 €
29.08.2025Rahmenvertrag für Layout und Gestaltung von Broschüren, Flyern und GrafikenVergebenAHAtelier Hauer + Dörfler GmbH1 €

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