BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination für den Ausbau der A 565 bei Bonn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- CPV-Codes
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- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 81421-2026
- Verfahrensnummer
- 9c2b6a3b-5e15-4493-935c-843be234ce54
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination für den Streckenabschnitt der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel aus. Das Projekt beinhaltet den Abbruch und Neubau mehrerer Ingenieurbauwerke, einschließlich der Rheinbrücke. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
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Leistungsbeschreibung
A 565 AK Bonn Nord (o) bis AS Bonn Beuel (inkl. Rheinbrücke) - BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A 565 AK Bonn Nord (o) bis AS Bonn Beuel (inkl. Rheinbrücke) - BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination
A 565 AK Bonn Nord (o) bis AS Bonn Beuel (inkl. Rheinbrücke) - BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination Ort der Leistung: Die Autobahn 565 ist im Bereich der Stadt Bonn Teil eines äußeren Autobahnringes. Die Maßnahme umfasst den Bereich vom AK Bonn-Nord (ohne Kreuz) bis zur AS Bonn-Beuel östlich des Rheins, incl. der AS Bonn-Auerberg und der AS Bonn-Beuel. Im betrachteten Streckenabschnitt befinden sich mehrere Bauwerke, die im Hinblick auf Abbruch und Neubau berücksichtigt werden müssen. Art und Umfang der Leistung: Aktuell befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 2 HOAI (Vorplanung), welche von einer Ingenieurgemeinschaft auch mittels Building Information Modeling (BIM) umgesetzt wird. Die Autobahn GmbH des Bundes wird voraussichtlich im 1. Quartal 2026 die Vorzugsvariante festlegen. Nach der Leistungsphase 2 HOAI (Vorplanung) wird das Projekt mehrere parallellaufende Verfahren und Verträge umfassen, darunter: - Verkehrsanlagenplanung sowie Umweltplanung (inkl. Geotechnik) für die Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI - Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb für den konstruktiven Ingenieurbau der Rheinbrücke Bonn-Nord (LPH 3 und 6) - Verkehrsanlagenplanung für die LPH 5 und 6 HOAI. Der Einsatz von Building Information Modeling (BIM) soll im Projekt dabei helfen, Planungsprozesse und Informationsflüsse effizienter zu gestalten und die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu verbessern. Angesichts der Größe sowie der vertraglichen und technischen Komplexität des Projekts beabsichtigt der Auftraggeber, ein BIM-Management extern sowie eine BIM-Gesamtkoordination zu beauftragen. Diese sollen dem Projektteam ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI (geplant ab April 2026) bis zum Start des Genehmigungsverfahren zzgl. einem Monat Übergangszeit (bis 01/2029) professionell zur Seite stehen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A 565 AK Bonn Nord (o) bis AS Bonn Beuel (inkl. Rheinbrücke) - BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination
- Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: Darstellung des Koordinationsprozesses und Einbringung aller am Planungsprozess beteiligten Fachdisziplinen unter Berücksichtigung der projektbezogenen Besonderheiten sowie der geplanten Vergabeverfahren.
- 50 %
- Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: Konzept zur Planung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Leistungserbringung (Inhalt, Zeitpunkt, Teilnehmerkreis, etc.)
- 20 %
- Honorar/Preis (Endgültiges Angebot)
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 429362-2026
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