Workshop zu künstlicher Intelligenz, Sichtbarkeit und Buchbarkeit im Tourismus

Status
Offen
Angebotsfrist
02.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
20.10.2026
CPV-Codes
Event-Organisation (79952000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
25951678

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 6 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Berlin Tourismus & Kongress GmbH beauftragt einen Workshop dazu, wie künstliche Intelligenz die Sichtbarkeit und Buchbarkeit touristischer Angebote beeinflusst. Die Ausschreibung ist der Region Berlin zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 2. November 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Workshop zu KI, Sichtbarkeit und Buchbarkeit in der Visitor Economy

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Workshop zu KI, Sichtbarkeit und Buchbarkeit in der Visitor Economy

    Workshop zu KI, Sichtbarkeit und Buchbarkeit in der Visitor Economy

    Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

6 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026
Eigenerklärung.pdfFormular102 KB
Leistungsbeschreibung_Workshop.pdfLVLeistungsverzeichnis126 KB
Preisblatt.pdfSonstiges26 KB
Wertungsmatrix Preisblatt.pdfSonstiges39 KB
Wertungsmatrix Qualität.pdfSonstiges50 KB
ZVB.pdfSonstiges83 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25951678

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.