Wirtschaftsprüfungsleistungen für Bremer Hochschulen und Staats- und Universitätsbibliothek
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.06.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Erfüllungsregion
- Bremen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.04.2024
- CPV-Codes
- Erstellung von Bilanzabschlüssen (79211200)
- Bekanntmachung
- vergabe.bremen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 234019-2024
- Verfahrensnummer
- 072df975-7cf5-4ae7-abbe-2bd09dec17c0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wirtschaftsprüfungsleistungen aus. Beauftragt werden die Prüfung von Jahresabschlüssen und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 für einen Prüfungsverbund aus Bremer Hochschulen und der Staats- und Universitätsbibliothek sowie mehreren rechtlich selbstständigen oder wirtschaftlich abgegrenzten Einheiten. Die Ausschreibung betrifft die Region Bremen; die Angebotsfrist endet am 4. Juni 2024 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Wirtschaftsprüferleistungen für Bremer Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Wirtschaftsprüferleistungen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wirtschaftsprüferleistungen (Prü-fung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028) für den zu-sammengeschlossenen Prüfungsverbund der Bremer Hoschulen und der Staats- und Universitäts-bibliothek für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abge-grenzter zu prüfender Einheiten. Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen den in der Anlage 3 "Beteiligte Einrichtungen" genann-ten beteiligten Einheiten und dem Auftragnehmer. Die Leistung ist mit den beteiligten Einrichtun-gen einzeln abzurechnen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen ab Ziffer 3 ff. in der Rahmen-vereinbarung. Die Leistung ist nach den Bedingungen der hier zu schließenden Rahmenvereinba-rung zu erbringen. Wesentliche Vertragsänderungen sind ausgeschlossen. Sonstige Abweichungen bedürfen der Genehmigung der AG.
Frist: 04.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Wirtschaftsprüferleistungen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen
- Qualität
- 40 %
- Qualität
- 10 %
- Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 479145-2024
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