Weiterentwicklung, Hosting, Betrieb und Support der Thüringer Familien-App

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.10.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.09.2025
Bekanntmachungsnummer
628464-2025
Verfahrensnummer
6d0d0f6f-0dbe-40e1-b17a-53bd91cf072f
CPV-Codes
72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; 72230000 · Entwicklung von kundenspezifischer Software

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, sucht einen Dienstleister für den Weiterbetrieb, das Hosting, den Support und die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Thüringer Familien-App. Die Leistungen umfassen unter anderem den sicheren Betrieb, die Pflege von Funktionen und Schnittstellen, Anwender- und Anbietersupport, die Integration von Datenquellen sowie eine barrierefreie Weiterentwicklung für Familien, Senioren, Gesundheits- und Tourismusangebote in Thüringen. Die Rahmenvereinbarung soll frühestens am 26. November 2025 beginnen und am 31. Dezember 2028 enden; für Betrieb, Lizenzen und Überführung sind bis zu 1,23 Millionen Euro brutto vorgesehen, für Weiterentwicklung und optionales Projekt- und Kundenmanagement bis zu 530.000 Euro brutto vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse. Angebote müssen bis zum 27. Oktober 2025, 12:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Für den Freistaat Thüringen, vertreten durch das TMSGAF, soll im Wege einer Rahmenvereinbarung die Weiterentwicklung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support der Thüringer Familien-App vergeben werden. Die Thüringer Familien-App ist seit dem 01.05.2025 veröffentlicht und wird von Familien, Anbietern und öffentlichen Stellen genutzt. Sie bündelt Informationen und praktische Hilfen in verschiedenen zielgruppenorientierten Kategorien und ist eine wichtige Plattform für familien-, senioren-, gesundheits- und tourismusbezogene Aktivitäten und Beratungsangebote in Thüringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Folgebetrieb, die Betreuung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Thüringer Familien-App als Gesamtleistung zu vergeben. Ziel ist es, einen zuverlässigen Geschäftspartner zu gewinnen, der einen reibungslosen Betrieb gewährleistet und für den Auftraggeber den Koordinations- und Steuerungsaufwand auf ein Minimum reduziert. Dabei sind eine enge Abstimmung, Transparenz sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung zwingend erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • den stabilen und sicheren Betrieb der App (inklusive Monitoring und Incident-Management), • die Pflege und Aktualisierung bestehender Funktionen und Schnittstellen, • den Support für Endanwender und Anbietende in abgestuften Service-Leveln (1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support), • die Weiterentwicklung der App im Sinne neuer fachlicher Anforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder technischer Innovationen, • die sichere Integration bestehender Datenquellen sowie die Bereitstellung eines Webformulars zur dezentralen Integration von Angeboten / Informationen • eine zweckmäßige und barrierefreie Weiterentwicklung der App, • die Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal in den Rollen Entwicklung, Design, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Betrieb und Support • ein transparentes, messbares Vorgehen im Rahmen der Zusammenarbeit. Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen zur Bewerbung der App sind nicht Bestandteil dieses Leistungsumfangs. Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des Auftraggebers. Die Weiterentwicklung der App soll auf Basis zeitgemäßer technischer Anforderungen erfolgen. Die Lösung soll sich an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren und für diese Inspiration und eine klare Struktur bieten. Projektbezogene Einzelaufträge werden zu den unten genannten Weiterentwicklungen und Projektvorhaben mit vorhergehender Einholung eines konkreten Angebotes erfolgen. (vgl. Leistungsbeschreibung Nr. 4.2 Weiterentwicklung der App) Der Rahmenvertrag soll mit Zuschlag (frühestens ab 26.11.2025) beginnen und am 31.12.2028 enden. Das Höchstvolumen für die Teilleistungen für den Weiterbetrieb der App zzgl. Lizenzen und Transition/ Überführung darf den Betrag von 1.230.000 EUR (brutto) für diese Teilleistungen für die Vertragsdauer nicht überschreiten und verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt: 2026: bis zu 390.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 420.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 420.000 EUR (brutto). Das Höchstvolumen für die Teilleistungen zur Weiterentwicklung der App sowie das Projekt- und Kundenmanagement (Option) für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 530.000 EUR (brutto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027. Das geplante Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt: 2026: bis zu 300.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 160.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 70.000 EUR (brutto).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Vergabe des Auftrages zur Weiterentwicklung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support der Thüringer Familien-App

    Für den Freistaat Thüringen, vertreten durch das TMSGAF, soll im Wege einer Rahmenvereinbarung die Weiterentwicklung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support der Thüringer Familien-App vergeben werden. Die Thüringer Familien-App ist seit dem 01.05.2025 veröffentlicht und wird von Familien, Anbietern und öffentlichen Stellen genutzt. Sie bündelt Informationen und praktische Hilfen in verschiedenen zielgruppenorientierten Kategorien und ist eine wichtige Plattform für familien-, senioren-, gesundheits- und tourismusbezogene Aktivitäten und Beratungsangebote in Thüringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Folgebetrieb, die Betreuung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Thüringer Familien-App als Gesamtleistung zu vergeben. Ziel ist es, einen zuverlässigen Geschäftspartner zu gewinnen, der einen reibungslosen Betrieb gewährleistet und für den Auftraggeber den Koordinations- und Steuerungsaufwand auf ein Minimum reduziert. Dabei sind eine enge Abstimmung, Transparenz sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung zwingend erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • den stabilen und sicheren Betrieb der App (inklusive Monitoring und Incident-Management), • die Pflege und Aktualisierung bestehender Funktionen und Schnittstellen, • den Support für Endanwender und Anbietende in abgestuften Service-Leveln (1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support), • die Weiterentwicklung der App im Sinne neuer fachlicher Anforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder technischer Innovationen, • die sichere Integration bestehender Datenquellen sowie die Bereitstellung eines Webformulars zur dezentralen Integration von Angeboten / Informationen • eine zweckmäßige und barrierefreie Weiterentwicklung der App, • die Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal in den Rollen Entwicklung, Design, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Betrieb und Support • ein transparentes, messbares Vorgehen im Rahmen der Zusammenarbeit. Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen zur Bewerbung der App sind nicht Bestandteil dieses Leistungsumfangs. Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des Auftraggebers. Die Weiterentwicklung der App soll auf Basis zeitgemäßer technischer Anforderungen erfolgen. Die Lösung soll sich an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren und für diese Inspiration und eine klare Struktur bieten. Projektbezogene Einzelaufträge werden zu den unten genannten Weiterentwicklungen und Projektvorhaben mit vorhergehender Einholung eines konkreten Angebotes erfolgen. (vgl. Absatz 4.2 Weiterentwicklung der App) Der Rahmenvertrag soll mit Zuschlag (frühestens ab 26.11.2025) beginnen und am 31.12.2028 enden. Das Höchstvolumen für die Teilleistungen für den Weiterbetrieb der App zzgl. Lizenzen und Transition/Überführung darf den Betrag von 1.230.000 EUR (brutto) für diese Teilleistungen für die Vertragsdauer nicht überschreiten und verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt: 2026: bis zu 390.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 420.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 420.000 EUR (brutto). Das Höchstvolumen für die Teilleistungen zur Weiterentwicklung der App sowie das Projekt- und Kundenmanagement (Option) für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 530.000 EUR (brutto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027. Das geplante Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt: 2026: bis zu 300.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 160.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 70.000 EUR (brutto).

    Frist: 27.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates v. 24.04.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates v. 24.04.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.12.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 828426-2025
Vergleichbare Verfahren165vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag106 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 32 Vergaben

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