Weiterentwicklung, Betrieb, Wartung und Support des zentralen BVG-Single-Sign-on-Systems

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftProfil ansehen
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.11.2025
Bekanntmachungsnummer
752500-2025
Verfahrensnummer
b77b8a14-6930-4d3b-9805-0f55488115c8
CPV-Codes
72250000 · Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste; 72260000 · Dienstleistungen in Verbindung mit Software; 72261000 · Software-Unterstützung; 72267000 · Software-Wartung und -ReparaturMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR), Bereich Einkauf und Materialwirtschaft in Berlin, beschaffen die Weiterentwicklung, den Betrieb, die Wartung und den Support ihres bestehenden zentralen Single-Sign-on-Systems zur zentralen Anmeldung und Zugriffsverwaltung. Der Auftrag umfasst außerdem die Modernisierung, laufende Betreuung, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, Barrierefreiheit, Dokumentation sowie optionale Erweiterungen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 15. Dezember 2025 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vergabegegenstand ist die Weiterentwicklung, der Betrieb, die Wartung und der Support des bestehenden zentralen Identity- und Access-Management-Systems (IAM) "BVG SSO" der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Das System basiert auf Keycloak (Red Hat buil

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Weiterentwicklung und Betrieb des Bestands-Single Sign-on (SSO) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

    Der Auftragnehmer übernimmt die Modernisierung und den Betrieb des bereits bestehenden BVG-SSO-Systems, stellt den laufenden Betrieb, Support und die kontinuierliche Weiterentwicklung sicher, erfüllt umfassende Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit und Dokumentation und bietet ein umfangreiches Options- und Abrufpaket für zukünftige Erweiterungen. Erstellungsphase (bis Abnahme) Erstellung und Bereitstellung Gesamtsystem: Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Gesamtsumme Erstellungsphase: Betriebs- und Weiterentwicklungsphase (nach Abnahme) Systemserviceleistungen (Betrieb, Wartung, Support): Wiederherstellung/Aufrechterhaltung Betriebsbereitschaft: 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) Überlassung neuer Programmstände (Updates): 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) 3rd-Level-Support: 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) 2nd-Level-Support (Abrufkontingent): 64 Stunden pro Jahr (abrufbar, keine Mindestabnahme) (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) Geplante Weiterentwicklungen (Pakete): Postman Collection Passkeys-Verfahren Identity Provider Staging-Instanz Konfigurationsänderungen Datenbereinigung Geplante Weiterentwicklungen optional (Pakete): Software Keyclok Deployment KPI Monitoring CMS Anbindung Trusted Devices Testclient Android Testclient iOS Testclient Web Offline Session limitieren SBOM A-Option 10 Consent Management Ungeplante Weiterentwicklungen (80 Personentage pro Jahr während der Vertragslaufzeit, abrufbar, keine Mindestabnahme)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerbe 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Weiterentwicklung und Betrieb des Bestands-Single Sign-on (SSO) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

A-Kriterien sind Muss-/ bzw. Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer, als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter ist aufgefordert A-Kriterien, in der Anlage Bewertungsmatrix in der Spalte [Erfüllung] anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt (Auswahl "JA" oder "NEIN"). Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
0 %
B-Kriterien sind Soll-/ bzw. Bewertungskriterien deren Erfüllungsgrad bewertet wird. Sie bilden somit die Qualität der angebotenen Leistung ab. Die als B-Kriterium gekennzeichneten Anforderungen werden in zwei Typen unterschieden B-Kriterien des Typs "B" (Binär) und B-Kriterien des Typs "Konzepte". Für die B-Kriterien können maximal 298 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 55% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht einem gewichteten Wert von 55 Punkten). Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne B-Kriterium (des Typs "B" und des Typs "Konzept") erreichen kann (sog. Bewertungspunkte), ergeben sich aus der jeweiligen Anforderungs-/ Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Gewichtung des B-Kriteriums multipliziert mit dem Erfüllungsgrad in Punkten. B-Kriterium Typ "B" (Binär) Bei Bewertungskriterien des Typs "B" ist der Bieter aufgefordert, wie bei den A-Kriterien, in der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" in der Spalte [Erfüllung] je B-Kriterium Typ "B" anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllen kann ("JA", "NEIN"). Eine mit "JA" beantwortete Anforderung wird mit 6 Punkten bewertet. Wird die Anforderung mit "Nein" beantwortet, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten. Kann ein Bieter ein binäres B-Kriterium nicht erfüllen, ist dies mit "NEIN" zu beantworten. Der Erfüllungsgrad wird mit den Gewichtungspunkten multipliziert. Somit ergeben sich die Wertungspunkte zur entsprechenden Anforderung. Die Gewichtungspunkte stellen dabei die Wertigkeit der Anforderungen dar. Die Bewertungspunkte eines B-Kriteriums des Typ B werden wie folgt berechnet:  Bewertungspunkte B-Kriterium Typ B = Erfüllungsgrad (JA/NEIN) * Gewichtungspunkte Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien des Typs B werden wie folgt berechnet:  Gesamtpunkte B-Kriterium Typ B = Summe Bewertungspunkte je B-Kriterium Typ B Je Bewertungsaspekt eines B-Kriterium des Typs "Konzept" können 0, 3, 6 oder 10 Punkte erzielt werden. Die Teilpunkte eines Bewertungsaspekts werden wie folgt berechnet:  Teilaspektpunkte = Erfüllungsgrad (in Punkten) x Anteil Bewertungsaspekt Die Konzepte sind gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix zueinander gewichtet. Die Gesamtpunkte eines B-Kriteriums des Typ Konzepts werden demnach wie folgt berechnet:  Gesamtpunkte je Konzept = Summe Teilaspektpunkte x Gewichtung Konzept Die Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien (Typ B und Konzept) ergeben sich aus der Summe aller Bewertungspunkte B-Kriterium des Typs B und Konzept:  Gesamtbewertungspunkte für alle B-Kriterien = Summe der Gesamtpunkte je Konzept + Summe Gesamtpunkte je B-Kriterium Typ B Die Bewertungspunkte werden mit nachfolgender Formel in Leistungspunkte umgerechnet (ungewichtet):  Leistungspunkte = 100 x ("erreichte Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Bewertungspunkte") Alle eingereichten Angebote werden einheitlich anhand der Kriterien bewertet. 3.2.6 Mindestanforderung B-Kriterien Das Erfüllen von 12 der 17 der B-Kriterien des Typs B und Konzepte, d.h. die Bewertung von 12 der Kriterien mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung, wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt. Werden weniger als 12 der Bewertungskriterien des Typs B und Konzepte mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung bewertet, entspricht das angebotene System nicht den Erwartungen und Bedürfnissen des Auftraggebers und erfüllt damit das Ausschreibungsziel nicht. Dieses Angebot wird daher aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewertung der B-Kriterien des Typ Konzepts erfolgt durch ein ausgewähltes Bewertungs- Team des AG. Die Bewertung erfolgt nach gemeinsamer Diskussion der Teammitglieder und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bewertungsmaßstabes nach Maßgabe der Anlage 8.2 Bewertungsmatrix und Anlage 1 der Leistungsbeschreibung. Die Beurteilung und Bewertung des Bewertungs-Teams werden einheitlich in einem Protokoll dokumentiert. Eine gesonderte Begründung durch jedes Mitglied des Teams ist nicht vorgesehen. Wird in der gemeinsamen Diskussion keine einheitliche Bewertung erzielt, wird der kaufmännisch gerundete Mittelwert (zwei Nachkommastellen) gebildet und anschließend auf eine der Bewertungsstufen kaufmännisch gerundet. Ist dies der Fall, erfolgt die Begründung durch jedes Teammitglied gesondert. Angebote, welche 0 (null) Bewertungspunkte in der Gesamtbewertung der B-Kriterien Typ "B" und "Konzepte" erhalten, erhalten 0 (null) Leistungspunkte. Angebote, welche die maximal erreichbaren Bewertungspunkte in der Gesamtbewertung der B-Kriterien Typ "B" und "Konzepte" erhalten, erhalten die vollen 100 Leistungspunkte. Zwischen diesen beiden Eckwerten erfolgt eine lineare Verteilung.
27.75 %
Für das Wertungskriterium PoC können maximal 300 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 45% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht 45 gewichteten Leistungspunkten). Die allgemeinen Anforderungen und Rahmenbedingungen des PoC sind der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Die Bewertung des PoC erfolgt auf Seiten der Vergabestelle durch ein ausgewähltes Team. Die Bewertung der PoC-Aufgabenstellungen anhand des zugrunde liegenden Testszenarios erfolgt gemäß Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix". Die PoC-Aufgabenstellungen werden nach den in Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" aufgeführten Bewertungshinweisen und folgend aufgeführten Erfüllungsgraden bewertet: Besonders gute Qualität · 10 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung übererfüllt wird. Hinreichende Qualität · 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung erfüllt wird. Befriedigende Qualität · 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung mit Abstrichen erfüllt wird. Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen · 0 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung zu große Abstriche aufweist oder nicht vorhanden ist. Die Punkte je PoC-Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für den Erfüllungsgrad der jeweiligen PoC-Aufgabenstellungen mit den entsprechenden Gewichtungspunkten. Die je PoC-Aufgabenstellungen erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl an Bewertungspunkten addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in ungewichtete Leistungspunkte erfolgt wie folgt:  Leistungspunkte = 100 * "erreichte Summe Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Summe Bewertungspunkte" Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte.
22.25 %
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem genannten Gewichtungsfaktor, erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:  Kennzahl = (0,5*Gesamtpunktzahl Leistung / 0,5*Angebotspreis) * 100.000.000
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerbe 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 603958-2026
Vergleichbare Verfahren274vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag255 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 43 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Berlin
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    13.12.2024noch 3 Monate13.12.2026
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  • Cloudbasierte IT-Service-Management-Lösung mit Implementierung und LizenzenSVA GmbHKonrad-Adenauer-Stiftung e.V.Berlin, Deutschland
    20.01.2025noch 4 Monate20.01.2027
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  • Externe IT-Qualitätssicherung für Tests und Anwendungsbetriebnetqa GmbHGKV-SpitzenverbandBerlin, Deutschland
    1,9 Mio. €
    23.12.2025noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung, Pflege, Service und Weiterentwicklung des ELO-SystemsPerlSystem it solutionsDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)Berlin, Deutschland
    757 Tsd. €
    08.12.2025noch 6 Monate08.03.2027
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  • Softwarelösung für Krankenhausplanung – Entwicklung, Lizenzierung, Betrieb und Supporttrinovis GmbHPD - Berater der öffentlichen Hand GmbHBerlin, Deutschland
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    2,4 Mio. €
    05.06.2025noch 9 Monate30.06.2027
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Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Aktiv seit 2023 · 292 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr101Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
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Verfahren je Woche · 292 seit 2023Spitze KW 30 · 2026 · 9

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Bisherige Auftragnehmer

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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Elektroarbeiten für Instandhaltung und Montage in Berliner U-Bahn-AnlagenFBB Elektroanlagen & Bahnstrom GmbH +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    20.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Aufarbeitung glasfaserverstärkter Kunststoffsitze der Serie F76ERudolf Pützer GmbHBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    14.06.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Reparatur, Aufbau und Anpassung von Straßenbahn-FahrleitungsanlagenSPITZKE SE - UB Ausrüstung/ElektrotechnikBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    4 Mio. €
    03.11.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Schleifstücke für Stromabnehmer aus Gusseisen nach DIN EN 1561Schunk Transit Systems GmbH +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    15.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Marktforschungsleistungen und BefragungenDelphi ResearchBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    30.07.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Gleisbau-, Deckenschluss- und InstandhaltungsarbeitenSTRABAG AG Direktion Nord-Ost +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    25,4 Mio. €
    21.02.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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