Deutschlandweite Firmenfitness mit stationären Partnerangeboten und digitalen Gesundheitskursen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 650.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Friesland
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Sport (92600000)
- Bekanntmachung
- bi-medien.de
- Bekanntmachungsnummer
- 453964-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d461752790
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Friesland beschafft für sich und den Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser ein deutschlandweit nutzbares Firmenfitnessprogramm für Mitarbeitende. Es soll den Zugang zu angeschlossenen Fitness- und Wellnessanlagen sowie digitalen Angeboten zu Bewegung, Ernährung und Entspannung ermöglichen und über ein webbasiertes Verwaltungsportal sowie eine Homepage oder App organisiert werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 650.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 5. August 2026 um 9:00 Uhr (UTC).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Der Anbieter soll den Zugang zu verschiedenen Fitness- und Wellnessanbietern arbeitsplatz- aber auch wohnortnah ermöglichen, damit die größtmögliche Auswahl an Angeboten in Anspruch genommen werden kann. Auch im Urlaub und auf Dienstreisen soll es den Mitarbeitenden ermöglicht werden, in Bewegung zu bleiben und ein Trainingsprogramm effektiv und umfassend fortzuführen. Daher soll die zukünftige Firmenfitness des Landkreises Friesland und Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser deutschlandweit stationär und digital nutzbar sein. Den teilnehmenden Mitarbeitenden muss es möglich sein, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmer verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sporteinrichtungen unmittelbar nutzen zu können. Das Sportangebot ist zudem durch ein digitales Angebot in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung zu erweitern. Die administrative Umsetzung des Fitnessprogrammes, wie die Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeitenden, erfolgt über ein webbasiertes online-Portal, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Zudem wird den Mitarbeitenden vom Auftragnehmer eine Homepage oder eine App zur Verfügung gestellt, die über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten informiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung des Angebots. Der Auftragnehmer garantiert seine Leistungserbringung in Form eines Verbundsystems. Das heißt, die vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerunternehmen bestehen ausschließlich zwischen diesen und dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber geht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zum Auftragnehmer ein. Eine vertragliche Bindung des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeitenden an eines der Partnerunternehmen ist im Rahmen dieser Leistungsausschreibung ausgeschlossen.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Firmenfitness
Der Anbieter soll den Zugang zu verschiedenen Fitness- und Wellnessanbietern arbeitsplatz- aber auch wohnortnah ermöglichen, damit die größtmögliche Auswahl an Angeboten in Anspruch genommen werden kann. Auch im Urlaub und auf Dienstreisen soll es den Mitarbeitenden ermöglicht werden, in Bewegung zu bleiben und ein Trainingsprogramm effektiv und umfassend fortzuführen. Daher soll die zukünftige Firmenfitness des Landkreises Friesland und Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser deutschlandweit stationär und digital nutzbar sein. Den teilnehmenden Mitarbeitenden muss es möglich sein, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmer verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sporteinrichtungen unmittelbar nutzen zu können. Das Sportangebot ist zudem durch ein digitales Angebot in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung zu erweitern. Die administrative Umsetzung des Fitnessprogrammes, wie die Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeitenden, erfolgt über ein webbasiertes online-Portal, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Zudem wird den Mitarbeitenden vom Auftragnehmer eine Homepage oder eine App zur Verfügung gestellt, die über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten informiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung des Angebots. Der Auftragnehmer garantiert seine Leistungserbringung in Form eines Verbundsystems. Das heißt, die vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerunternehmen bestehen ausschließlich zwischen diesen und dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber geht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zum Auftragnehmer ein. Eine vertragliche Bindung des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeitenden an eines der Partnerunternehmen ist im Rahmen dieser Leistungsausschreibung ausgeschlossen.
Frist: 05.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: #1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. #2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. #3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. #4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. -- - Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Formvorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen. #1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. #2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis wird mit 30 % gewichtet. Die Punktverteilung erfolgt gemäß der Formel. Preispunkte = (niedrigster Preis / Angebotspreis) * 5 Punkte
- 30 %
- Anzahl der nutzbaren Einrichtungen 25 km Umkreis (Hauptsitz Kreisverwaltung: Lindenallee 1, 26441 Jever) und 25 km Umkreis insgesamt: • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit Gerätepark • mind. 3 Einrichtungen mit Saunanutzung • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit vielseitigen Kursangeboten (Cardio, Tanz und Akrobatik, Aqua u.ä.) • mind. 7 Schwimmbäder o davon mind. 5 Hallenbäder (ganzjährige Nutzung möglich) • mind. 3 weitere Anbieter sportlicher Freizeitaktivitäten (Klettern, Paddeln, Yoga, Tanzen u.ä.) Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote
- 30 %
- Der Verwaltungsaufwand wird mit insgesamt 7,5 % gewichtet. Die Punktverteilung erfolgt
- 7.5 %
- Anzahl der nutzbaren Angebote Außenstelle: Karl-Nieraad-Straße 1, 26316 Varel und 25 km Umkreis : • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit Gerätepark • mind. 3 Einrichtungen mit Saunanutzung • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit vielseitigen Kursangeboten (Cardio, Tanz und Akrobatik, Aqua u.ä.) 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote • mind. 5 Schwimmbäder o davon mind. 3 Hallenbäder (ganzjährige Nutzung möglich) • mind. 3 weitere Anbieter sportlicher Freizeitaktivitäten (Klettern, Paddeln, Yoga, Tanzen u.ä.) Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote
- 25 %
- Nutzung von online-Angeboten, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen: • mind. 50 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder online-Kurse (Pilates, Cardio, Bodyforming u.ä.) • mind. 20 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Videos oder online-Kurse (Rückenfit, Schulter-Nacken-Training u.ä.) • mind. 5 Angebot zur Ernährungsberatung durch Videos oder online-Kurse Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 1.000 Angebote, 4 Punkte 999 - 800 Angebote, 3 Punkte 799 - 600 Angebote, 2 Punkte 599 - 400 Angebote , 1 Punkt = 399 - 100 Angebote, 0 < 100 Angebote
- 7.5 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: #1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. #2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. #3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. #4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. -- - Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Formvorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen. #1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. #2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 598387-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.