Telekonsil- und Patienten-App-Plattform für ein Forschungsprojekt

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Software-Implementierung (72263000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
759805-2026
Verfahrensnummer
804bed37-37c9-402a-9968-a0761955924a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Klinikum der Technischen Universität München plant für das Forschungsvorhaben MIDIA-Hub 2 die befristete Nutzung und den Betrieb einer bestehenden Plattform für ärztliche Telekonsile und Patienten-Apps. Vorgesehen sind Kapazitäten für hausärztliche und neurologische Praxen in München und Erlangen, zwei universitäre Zentren und insgesamt 1.000 Patienten; zum Leistungsumfang gehören außerdem Konfiguration, Datenexport, Wartung und Support. Die Bekanntmachung prüft gleichwertige Alternativen zu der derzeit vorgesehenen Lösung von Monks; die Laufzeit ist nicht näher angegeben.

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Leistungsbeschreibung

1. Gegenstand und Ziel der Beschaffung Der Auftraggeber plant die befristete Nutzung einer bestehenden, anbieterseitig betriebenen Telekonsil- und Patienten-App-Plattform für das Forschungsvorhaben MIDIA-Hub 2. Nach bisherigem Prüfstand ist eine Beauftragung von Monks vorgesehen. Diese Veröffentlichung dient der ergänzenden Prüfung gleichwertiger Alternativen vor der abschließenden Verfahrens- und Vergabeentscheidung. Die Leistung umfasst Nutzungsrechte, projektbezogene Konfiguration, definierte Anpassungen von Fragebögen und Konsildialogen, strukturierte Datenexporte, Betrieb, Wartung, Support sowie Tests, Dokumentation und Abnahme. Eine vollständige Neuentwicklung und die Überlassung des Quellcodes sind nicht vorgesehen. Grundlagen sind die »Leistungsbeschreibung MIDIA-Hub 2«, Arbeitsfassung vom 03.07.2026 (LB) sowie die »Marktanalyse und regionale Umsetzbarkeit« (MA) vom 21.09.2026 bis 14.10.2026. 2. Wesentliche Anforderungen Die Lösung muss die strukturierte Zusammenarbeit hausärztlicher und neurologischer Praxen in München und Erlangen sowie die Einbindung universitärer Zentren und Studienteilnehmender ermöglichen. Vorgesehen sind Lizenzkapazitäten für je 30 hausärztliche und sechs neurologische Praxen pro Region, insgesamt zwei Zentren und 1.000 Patienten (LB, Abschnitt 11; MA, Abschnitt 2.2). Erforderlich sind mehrschrittige Fallkommunikation mit Anfrage, Antwort und Rückfrage, Fallhistorien, Bearbeitungsstände und rollenbezogene Zugriffsrechte. Die Patientenanwendung muss mobile Fragebögen, patientenberichtete Ergebnismaße (PROMs) und Aufgaben mit eindeutiger Zuordnung und Statusführung unterstützen. Fragebögen und Dialoge müssen konfigurierbar sein und Pflichtfelder, technische Validierung und Versionsführung ermöglichen. Konsil-, Fragebogen-, Aufgaben- und Metadaten müssen strukturiert und dokumentiert an die Datenintegrationszentren übergeben werden können. Initial ist CSV oder ein abgestimmtes alternatives Format vorgesehen; eine perspektivische FHIR-Anschlussfähigkeit ist eine Soll-Anforderung (LB, Abschnitt 6). Maßgeblich ist der in MA, Abschnitt 2.1, präzisierte nichtmedizinische Forschungs- und Kommunikationsumfang: Datenerfassung, Dokumentation und unveränderte Informationsübertragung ohne softwaregenerierte Diagnosen, Therapieempfehlungen oder medizinische Triage. Der Nicht-Medizinprodukt-Status ist für die angebotene Konfiguration anhand ihrer Zweckbestimmung und Funktionen nachzuweisen. Hersteller mit weiteren Medizinprodukten im Portfolio werden nicht pauschal ausgeschlossen. Weitere Anforderungen sind Datenschutz, Informationssicherheit, geregelte Service-Level, Wartung, Support, überprüfbare Abnahme und geordnete Datenherausgabe bei Vertragsende (LB, Abschnitte 7–10). 3. Gründe für die vorgesehene Beauftragung von Monks Entscheidend ist die tatsächliche Einsatzfähigkeit der gesamten Prozesskette in den benötigten Praxen beider Regionen: ärztliche Fallkommunikation, mobile Forschungsdatenerfassung und auswertbarer Datenexport. Zu prüfen sind deshalb die rechtlich und technisch nutzbare Praxisanbindung sowie der verbleibende Einführungs-, Konfigurations- und Schulungsaufwand. Für Monks sprechen die in der MA dokumentierten PraxisApps für Neurologie und Allgemeinmedizin, die neurologische Konsilreferenz und die Anknüpfung an die bayerische Hausarztkonsilstruktur. Daraus ergibt sich ein möglicher erheblicher Integrations- und Zeitvorteil, soweit bestehende Zugänge, Rechte und Prozesse für MIDIA-Hub 2 wiederverwendbar sind (LB, Abschnitt 2.1; MA, Abschnitt 3.2). 4. Rückmeldungen und weiteres Vorgehen Der Auftraggeber geht auf Basis seiner Marktanalyse davon aus, dass nur das referenzierte Unternehmen Monks den in der Leistungsbeschreibung definierten Bedarf vollumfänglich bedienen kann. Unternehmen, die den beschriebenen Bedarf gleichwertig erfüllen können, werden um eine substantiierte Rückmeldung innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung, an die Kontaktstelle des Auftraggebers gebeten. Darzustellen sind die konkret lieferbare Lösung und ihre Module, der regulatorische Zuschnitt, die Erfüllung der genannten Funktionen, die vorhandene oder herstellbare Anbindung der benötigten Praxen sowie ein belastbarer Einführungsplan mit Zeitbedarf, Abhängigkeiten und Aufwand. Auch funktional gleichwertige Kombinationen bestehender Lösungen, Bietergemeinschaften und Leistungen unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern werden berücksichtigt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · MIDIA-HUB2

    1. Gegenstand und Ziel der Beschaffung Der Auftraggeber plant die befristete Nutzung einer bestehenden, anbieterseitig betriebenen Telekonsil- und Patienten-App-Plattform für das Forschungsvorhaben MIDIA-Hub 2. Nach bisherigem Prüfstand ist eine Beauftragung von Monks vorgesehen. Diese Veröffentlichung dient der ergänzenden Prüfung gleichwertiger Alternativen vor der abschließenden Verfahrens- und Vergabeentscheidung. Die Leistung umfasst Nutzungsrechte, projektbezogene Konfiguration, definierte Anpassungen von Fragebögen und Konsildialogen, strukturierte Datenexporte, Betrieb, Wartung, Support sowie Tests, Dokumentation und Abnahme. Eine vollständige Neuentwicklung und die Überlassung des Quellcodes sind nicht vorgesehen. Grundlagen sind die »Leistungsbeschreibung MIDIA-Hub 2«, Arbeitsfassung vom 03.07.2026 (LB) sowie die »Marktanalyse und regionale Umsetzbarkeit« (MA) vom 21.09.2026 bis 14.10.2026. 2. Wesentliche Anforderungen Die Lösung muss die strukturierte Zusammenarbeit hausärztlicher und neurologischer Praxen in München und Erlangen sowie die Einbindung universitärer Zentren und Studienteilnehmender ermöglichen. Vorgesehen sind Lizenzkapazitäten für je 30 hausärztliche und sechs neurologische Praxen pro Region, insgesamt zwei Zentren und 1.000 Patienten (LB, Abschnitt 11; MA, Abschnitt 2.2). Erforderlich sind mehrschrittige Fallkommunikation mit Anfrage, Antwort und Rückfrage, Fallhistorien, Bearbeitungsstände und rollenbezogene Zugriffsrechte. Die Patientenanwendung muss mobile Fragebögen, patientenberichtete Ergebnismaße (PROMs) und Aufgaben mit eindeutiger Zuordnung und Statusführung unterstützen. Fragebögen und Dialoge müssen konfigurierbar sein und Pflichtfelder, technische Validierung und Versionsführung ermöglichen. Konsil-, Fragebogen-, Aufgaben- und Metadaten müssen strukturiert und dokumentiert an die Datenintegrationszentren übergeben werden können. Initial ist CSV oder ein abgestimmtes alternatives Format vorgesehen; eine perspektivische FHIR-Anschlussfähigkeit ist eine Soll-Anforderung (LB, Abschnitt 6). Maßgeblich ist der in MA, Abschnitt 2.1, präzisierte nichtmedizinische Forschungs- und Kommunikationsumfang: Datenerfassung, Dokumentation und unveränderte Informationsübertragung ohne softwaregenerierte Diagnosen, Therapieempfehlungen oder medizinische Triage. Der Nicht-Medizinprodukt-Status ist für die angebotene Konfiguration anhand ihrer Zweckbestimmung und Funktionen nachzuweisen. Hersteller mit weiteren Medizinprodukten im Portfolio werden nicht pauschal ausgeschlossen. Weitere Anforderungen sind Datenschutz, Informationssicherheit, geregelte Service-Level, Wartung, Support, überprüfbare Abnahme und geordnete Datenherausgabe bei Vertragsende (LB, Abschnitte 7–10). 3. Gründe für die vorgesehene Beauftragung von Monks Entscheidend ist die tatsächliche Einsatzfähigkeit der gesamten Prozesskette in den benötigten Praxen beider Regionen: ärztliche Fallkommunikation, mobile Forschungsdatenerfassung und auswertbarer Datenexport. Zu prüfen sind deshalb die rechtlich und technisch nutzbare Praxisanbindung sowie der verbleibende Einführungs-, Konfigurations- und Schulungsaufwand. Für Monks sprechen die in der MA dokumentierten PraxisApps für Neurologie und Allgemeinmedizin, die neurologische Konsilreferenz und die Anknüpfung an die bayerische Hausarztkonsilstruktur. Daraus ergibt sich ein möglicher erheblicher Integrations- und Zeitvorteil, soweit bestehende Zugänge, Rechte und Prozesse für MIDIA-Hub 2 wiederverwendbar sind (LB, Abschnitt 2.1; MA, Abschnitt 3.2). 4. Rückmeldungen und weiteres Vorgehen Der Auftraggeber geht auf Basis seiner Marktanalyse davon aus, dass nur das referenzierte Unternehmen Monks den in der Leistungsbeschreibung definierten Bedarf vollumfänglich bedienen kann. Unternehmen, die den beschriebenen Bedarf gleichwertig erfüllen können, werden um eine substantiierte Rückmeldung innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung, an die Kontaktstelle des Auftraggebers gebeten. Darzustellen sind die konkret lieferbare Lösung und ihre Module, der regulatorische Zuschnitt, die Erfüllung der genannten Funktionen, die vorhandene oder herstellbare Anbindung der benötigten Praxen sowie ein belastbarer Einführungsplan mit Zeitbedarf, Abhängigkeiten und Aufwand. Auch funktional gleichwertige Kombinationen bestehender Lösungen, Bietergemeinschaften und Leistungen unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern werden berücksichtigt.

Vergabeunterlagen

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