Verkehrssicherung für den U-Bahn-Neubau der Linie U5 in Hamburg

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2031, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.07.2026
CPV-Codes
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  • Ampeln (34996100)
  • Installation von Straßenschildern (45233290)
  • Installation von Straßenmobiliar (45233293)
  • Installation von Straßenverkehrssignalen (45233294)
  • Verkehrsregelung (63712700)
  • Dienstleistungen im Straßenbau (71311220)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
  • Schneeräumung (90620000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
521515-2026
Verfahrensnummer
6e63b9f2-eea0-4ff2-82e7-86994c478c4d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Hamburger Hochbahn AG schreibt Leistungen zur Verkehrssicherung für den Neubau der U-Bahn-Linie U5 aus. Der Auftrag umfasst die Planung, Genehmigung, Einrichtung, den Betrieb sowie den Rückbau temporärer Verkehrsführungen und Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum. Die Laufzeit erstreckt sich bis Ende 2031.

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Leistungsbeschreibung

Verkehrssicherung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Verkehrssicherung

    Für die Durchführung des Neubaus der U-Bahn Linie U5 sind temporäre Verkehrsführungen einschließlich der hierfür erforderlichen Verkehrszeichenpläne, Umleitungsführungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum zu planen, zu genehmigen, einzurichten, vorzuhalten, zu betreiben und nach Abschluss der Maßnahme zurückzubauen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Verkehrszeichen- und Verkehrsführungsplänen einschließlich erforderlicher fahrgeometrischer Prüfungen, die Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen und Behörden sowie die Vorbereitung und Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen und sonstiger Genehmigungen. Darüber hinaus sind Planungen für Umleitungs- und Hinweisbeschilderungen zu erstellen und die hierfür erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse durchzuführen. Die bauliche Umsetzung umfasst die Lieferung, Einrichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Unterhaltung und Anpassung sämtlicher zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung erforderlicher Einrichtungen. Hierzu gehören insbesondere temporäre Schutzeinrichtungen, Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, provisorische Fahrbahnmarkierungen sowie transportable Lichtsignalanlagen einschließlich der erforderlichen Steuerungs-, Detektions- und Kommunikationseinrichtungen. Die Leistungen umfassen ferner die Programmierung, Einrichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb, die Überwachung und die Anpassung temporärer Lichtsignalanlagen sowie deren Koordinierung mit benachbarten eigener Lichtsignalanlagen. Während der gesamten Ausführungsdauer sind regelmäßige Kontrollen durchzuführen und die Verkehrsführungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen und signaltechnischen Einrichtungen an geänderte Verkehrs- und Bauabläufe anzupassen. Sofern zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich, sind zudem Winterdienstleistungen einschließlich des Räumens und Streuens der im Rahmen der bauzeitlichen Verkehrsführung genutzten Verkehrsflächen durchzuführen. Die Leistungen werden überwiegend auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen erbracht. Dabei sind die einschlägigen technischen Regelwerke und Richtlinien, insbesondere die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bei signalisierten Verkehrsführungen sowie weitere einschlägige Vorschriften und technische Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab September 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).

Anforderungen an deinen Betrieb

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifzierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

Vergabeunterlagen

8 Dateien · geladen 16.09.2026
Anschreiben, verbindliche Einreichung QA_eForm.pdfAnschreiben343 KBKlicken zum Anzeigen
Aufforderung zur Abgabe Qualifizierungsantrag & Kompaktmemo.pdfAnschreiben430 KBKlicken zum Anzeigen
Informationen zu Eignungs- und Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb.pdfSonstiges569 KBKlicken zum Anzeigen
QF - Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS134_eForm.pdfFormular603 KBKlicken zum Anzeigen
QF_Eignungsverleiher_QS134_eFORM.pdfFormular783 KBKlicken zum Anzeigen
QF_Einzelantragsteller & Bevollmächtigte AStG_QS134_eFORM.pdfFormular1,1 MBKlicken zum Anzeigen
QF_Mitglieder AStG außer Bevollmächtigter_QS134_eFORM.pdfFormular784 KBKlicken zum Anzeigen
Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung.pdfAnschreiben452 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifzierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

Änderungen und Bieterfragen

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