Verkehrssicherung für den Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke

Status
Offen
Angebotsfrist
24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
26.10.2026
CPV-Codes
Installation von Sicherheitseinrichtungen (45233292)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
740826-2026
Verfahrensnummer
a8dcd006-0416-4973-8a56-491c4a8cb877

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 7 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, beauftragt die Verkehrssicherung für den Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke in Berlin. Zum festgelegten Leistungsumfang gehören unter anderem das Vorhalten von Absperrungen und Verkehrsschildern, Markierungsarbeiten sowie die Kontrolle der Sicherung; die Vertragsdauer beträgt 2.220 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Verkehrsschilder vorhalten: ca. 90.000 h; Absperrgerät/Warneinrichtung auf- und abbauen: ca. 5.000 St; Absperrgerät/Warneinrichtung vorhalten: 1.037.200 h; Bauliches Leitelement vorhalten: 588.000 md; Längsmarkierung Typ II herstellen, unterbrochen: 10.000 m; Längsmarkierung Typ II herstellen, durchgehend: 16.000 m; Verkehrssicherung längerer Dauer: 10 St.; Transportable Fußgänger-Lichtsignalanlage vorhalten: 7.880 d; Koordinierung Verkehrszeichen-, Signallagepläne / Abstimmung mit Auftraggeber: 1.000 h; Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen: 2.000 d

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ersatzneubau Schönhauser-Allee-Brücke, Verkehrssicherung

    Verkehrsschilder vorhalten: ca. 90.000 h; Absperrgerät/Warneinrichtung auf- und abbauen: ca. 5.000 St; Absperrgerät/Warneinrichtung vorhalten: 1.037.200 h; Bauliches Leitelement vorhalten: 588.000 md; Längsmarkierung Typ II herstellen, unterbrochen: 10.000 m; Längsmarkierung Typ II herstellen, durchgehend: 16.000 m; Verkehrssicherung längerer Dauer: 10 St.; Transportable Fußgänger-Lichtsignalanlage vorhalten: 7.880 d; Koordinierung Verkehrszeichen-, Signallagepläne / Abstimmung mit AG: 1.000 h; Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen: 2.000 d

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Gemäß § 16a EU VOB/A

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Ersatzneubau Schönhauser-Allee-Brücke, Verkehrssicherung

Preis

Vergabeunterlagen

7 Dateien laut Portal · Stand 26.10.2026
A_00_Anlagenverzeichnis.pdfSonstiges -
Baubeschreibung_Verkehrssicherung.pdfSonstiges -
Information_über_die_personenbezogene_Datenerhebung.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 23.10.2026 (PDF)Sonstiges -
bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_08_2025.pdfSonstiges -
eForm_16_13126.pdfSonstiges -
wirt-124-einhaltung-restriktiver-maßnahmen.pdfSonstiges -

Anforderungen

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Gemäß § 16a EU VOB/A

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.