Straßenplanung für den Neubau der U-Bahn Linie U5 in Hamburg

Status
Offen
Angebotsfrist
29.12.2028, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenmarkierungsausrüstung (34922000)
  • Verkehrsschilder (34992200)
  • Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr (34996000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Beratung im Bereich Straßenbau (71311210)
  • Dienstleistungen im Straßenbau (71311220)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
  • Stadtplanung (71410000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
259491-2026

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Hamburger Hochbahn AG vergibt Planungsleistungen für die Anpassung öffentlicher Verkehrsflächen im Zuge des U5-Neubaus. Der Auftrag umfasst die Integration neuer Bauwerke in den Straßenraum sowie die Umgestaltung nachhaltiger Mobilitätskonzepte mit Fokus auf MIV-Reduzierung, ÖPNV-Förderung, Radinfrastruktur und klimaangepasste Grünflächen. Die Angebotsfrist endet am 29.12.2028.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Neubaus der U-Bahn Linie U5 werden Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, um die neu hergestellten Bauwerke in den Straßenraum einzupassen. In diesem Zuge wird der bestehende Straßenraum zudem den zukünftigen Ansprüchen hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung angepasst. Die übergeordneten Ziele hierfür sind unter anderem die Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr (MIV), die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radverkehrsinfrastruktur sowie ein erhöhter Fokus auf Grünanlagen und wassersensibler Straßenraumgestaltung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Straßenplanung

    Neben der Gestaltung im unmittelbaren Umfeld von HOCHBAHN-Bauwerken wurden auch übergeordnete, abschnittsübergreifende Achsen herausgearbeitet, welche ganzheitlich in Form integrierter Verkehrskonzepte (IVK) im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende betrachtet und umgestaltet wurden. Hierfür war eine engmaschige Zusammenarbeit von Straßenverkehrs-, Stadt- und Landschaftsplanenden sowie den zuständigen Behörden erforderlich. Die IVKs stellen keine exakte Vorgabe für die Ausführung des straßenbaulichen Entwurfs dar, sondern eine prinzipienhafte Lösung für eine zeitgemäße und problemgerechte Gestaltung im Sinne der Neuaufteilung des Verkehrsraums zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten und der qualitativen Entwicklung des öffentlichen Raumes. Bestandteile dessen sind u.a. Baumpflanzungen, Flächen für die Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser bei entsprechendem Raumpotenzial sowie die Sicherung und Entwicklung von Freiraum- und Aufenthaltsqualität in den Straßennebenflächen. Für Bauwerke außerhalb der IVKs ist eine Wiederherstellung des Bestandes unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien im direkten Umfeld der geplanten Haltestellen vorgesehen. Auch hierbei sind die zukünftigen Ansprüche hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung sind insbesondere folgende Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung als planungsrechtliche Grundlage berücksichtigt: - Technische Regeln für Arbeitsstätten. Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR 5-2) - Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) - Straßenverkehrsordnung (StVO) - Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV St-Hmb 09 Fassung 11-17) - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege; RAS-LP 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahme Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab Januar 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).

Anforderungen an deinen Betrieb

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anschreiben, verbindliche Einreichung QA_QS 129_eForm.pdfAnschreiben279 KB
Aufforderung zur Abgabe Qualifizierungsantrag & Kompaktmemo.pdfAnschreiben362 KB
Hamburger Normierungskatalog.zipSonstiges11,5 MB
Informationen zu Eignungskriterien im QS129_v1.3.pdfSonstiges737 KB
QF - Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS129_v1.5_eFORM.pdfSonstiges1,4 MB
QF_Eignungsverleiher_QS129_eFORM_v1.3.pdfSonstiges711 KB
QF_Einzelantragsteller & Bevollmächtigte AGM_QS129_eFORM_v1.3.pdfSonstiges1,1 MB
QF_Mitglieder Antragstellergemeinschaft außer Bevollmächtigter_QS129_eFORM_v1.3.pdfSonstiges702 KB
QS 129_V1.11_Katalog Fragen, Antworten, Informationen.pdfSonstiges243 KB
Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung.pdfSonstiges409 KB
vv-bau-dataVV-Bau.pdfSonstiges18,9 MB

Anforderungen

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

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