Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung.pdf

Verkehrssicherung für den U-Bahn-Neubau der Linie U5 in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:45 (Europe/Berlin)

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Europaweites Qualifizierungssystem nach GWB und SektVO – § 48 SektVO – als Grundlage für Vergabeverfahren zur Beschaffung von Verkehrssicherung QS134 HOCHBAHN U5 Projekt GmbH

INHALTSVERZEICHNIS

VERFAHRENSBEDINGUNGEN QUALIFIZIERUNGSSYSTEM

EUROPAWEITES QUALIFIZIERUNGSSYSTEM NACH GWB UND SEKTVO

– § 48 SEKTVO –

ALS GRUNDLAGE FÜR VERGABEVERFAHREN ZUR BESCHAFFUNG VON

VERKEHRSSICHERUNG

IN BEZUG AUF DIE PLANUNG UND DEN BAU DER U-BAHNLINIE U5 IN HAMBURG

V QS S 1

ERFAHRENSBEDINGUNGEN TUFE

(QUALIFIZIERUNG)

.

Hinweis: Das Qualifizierungssystem stellt nur die erste Stufe eines zweistufigen Vorgehens zur Auftragsvergabe dar:

Stufe 1: Qualifizierung || Stufe 2: Durchführung einer / mehrerer Ausschreibungen mit den qualifizierten Unternehmen

Diese Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 (Qualifizierung) enthalten nur Informationen und Vorgaben für die 1. Stufe zur Qualifizierung.

Für etwaige Ausschreibungen wird den qualifizierten Unternehmen mit Beginn der jeweiligen Ausschreibung(en) Verfahrensbedingungen für die Stufe 2 des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) zur Verfügung gestellt.

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INHALTSVERZEICHNIS

VERFAHRENSBEDINGUNGEN QUALIFIZIERUNGSSYSTEM

  1. Gegenstand der Leistungen, die in Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems vergeben werden können ........................................................................................................................................................ 1

  2. Dauer des Qualifizierungssystems, Beginn möglicher Ausschreibungen ........................................................ 1

  3. Verfahrensrecht ....................................................................................................................................................... 1

  4. Auftraggeber und Beteiligte am Qualifizierungsverfahren sowie Terminologie............................................... 1

  5. Unterlagen zum Qualifizierungssystem / elektronische Vergabeplattform ....................................................... 2

  6. Informationen zum Ablauf von Qualifizierungssystem und möglichen Ausschreibungen auf dessen Grundlage ................................................................................................................................................................. 2 6.1 Qualifizierungssystem / Qualifizierungsverfahren ........................................................................................... 3

6.1.1 Einreichung von Qualifizierungsanträgen / Prüfungszeitraum ............................................................................... 3

6.1.2 Formale Prüfung der Qualifizierungsanträge ......................................................................................................... 3

6.1.3 Inhaltliche Prüfung der Einhaltung / Erfüllung Qualifizierungskriterien, insbesondere Ausschlussgründe ............. 4

6.1.4 Inhaltliche Eignungsprüfung, einschließlich Mindeststandards .............................................................................. 5

6.1.5 Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung ..................................................................................................... 5

6.1.6 Eintragung in die Liste qualifizierter Unternehmen und Mitteilung über die Qualifizierung .................................... 6

6.1.7 Aktualisierung von Qualifizierungskriterien, insbesondere Eignungskriterien; ....................................................... 6

6.1.8 Aufforderung zum Nachweis der angepassten Qualifizierungskriterien; mögliche Streichung aus der Liste qualifizierter Unternehmen ..................................................................................................................................... 6

6.1.9 Aufforderung zur Bestätigung der Qualifizierung; Streichung aus der Liste qualifizierter Unternehmen ................ 7

6.1.10 Qualifizierung für einen oder mehrere Leistungsbereiche ..................................................................................... 7

6.2 Ausschreibung(en) auf Grundlage des Qualifizierungssystems ..................................................................... 9

  1. Vorgaben zu Form, Inhalt und Frist von Qualifizierungsanträgen ..................................................................... 9 7.1 Verfahrenssprache .......................................................................................................................................... 9

7.2 Formale Vorgaben ......................................................................................................................................... 10

7.2.1 Verwendung des Qualifizierungsformulars (vgl. Ziffer 2.1.4 (0) EU-Auftragsbekanntmachung (Verfahren – Allgemeine Informationen – Zusätzliche Informationen – Qualifizierungskriterien (0) Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare) ..................................................................................................................................... 10

7.2.2 Hinweise zur Nutzung und Einreichung von Qualifizierungsformularen bei Antragstellergemeinschaften, Eignungsverleihern .............................................................................................................................................. 11

7.3 Mit dem Qualifizierungsantrag einzureichende (weitere) Unterlagen ........................................................... 12

7.4 Zeitraum für Qualifizierungsanträge .............................................................................................................. 13

7.5 Einreichung über die Vergabeplattform ......................................................................................................... 14

  1. Vorgaben zur Kommunikation im Qualifizierungsverfahren ............................................................................. 14 8.1 Kommunikationsform ..................................................................................................................................... 14

8.2 Fragen zu den Qualifizierungsunterlagen und zum Qualifizierungsverfahren .............................................. 15

8.3 Umgang mit Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten ...................................... 15

8.4 Veröffentlichung von Informationen und Unterlagen nach Start des Qualifizierungsverfahrens – Katalog Fragen-Antworten und Informationen der Vergabestelle .............................................................................. 15

  1. Pflicht zur Überprüfung der Vergabeplattform auf neue Informationen sowie Pflicht zur Prüfung des elektronischen Postfachs auf der Vergabeplattform ......................................................................................... 15

  2. Weitere Verfahrensbedingungen ......................................................................................................................... 16 10.1 Kosten für die Erstellung des Qualifizierungsantrags ................................................................................... 16

10.2 Vertraulichkeit, Datenschutz .......................................................................................................................... 17

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INHALTSVERZEICHNIS

VERFAHRENSBEDINGUNGEN QUALIFIZIERUNGSSYSTEM

10.3 Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten .................................................................. 17

10.4 Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ............................................................................................. 17

10.5 Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Dienstleister der Hamburger Hochbahn AG und ihrer Tochtergesellschaften ................................................................................................................................... 17

  1. Verzeichnis der Vergabeunterlagen .................................................................................................................... 18

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

  1. Gegenstand der Leistungen, die in Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems vergeben werden können

Eine Kurzbeschreibung der Leistungen, die in Ausschreibungen unter Beteiligung von in diesem Qualifizierungssystem zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden können, enthält Ziffer 5.1 EU-Auftragsbekanntmachung. Im Übrigen richtet sich Umfang und Gegenstand der zu vergebenden Leistungen nach den Vergabeunterlagen, die in den möglichen Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden.

  1. Dauer des Qualifizierungssystems, Beginn möglicher Ausschreibungen

Beginn und Dauer des Qualifizierungssystems sind Ziffern 5.1.3 und 5.1.4 EU- Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. Mögliche Änderungen der Laufzeit werden durch europaweite Änderungsbekanntmachungen publiziert.

Mögliche Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems werden nach derzeitigem Stand frühestens ab 09 / 2026 durchgeführt.

  1. Verfahrensrecht

Grundlage des Qualifizierungssystems sind die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) in der jeweils geltenden Fassung. Die möglichen Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems werden im Wege eines nicht offenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben (vgl. § 48 Abs. 9 GWB, § 15 SektVO).

  1. Auftraggeber und Beteiligte am Qualifizierungsverfahren sowie Terminologie

Auftraggeber ist die

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

Vergabestelle ist die

HOCHBAHN U5 Projekt GmbH Überseering 10 22297 Hamburg

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

Im Rahmen des Qualifizierungssystems werden interessierte Unternehmen als „Antragsteller“ bezeichnet. Hat sich ein Unternehmen qualifiziert, wird es als „qualifiziertes Unternehmen“ bezeichnet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Antragsteller und qualifizierte Unternehmen sind in der Regel nicht natürliche Personen, sondern um Unternehmen / juristische Personen. Diesbezüglich erübrigt sich die Verwendung genderneutraler Anreden.

  1. Unterlagen zum Qualifizierungssystem / elektronische Vergabeplattform

Sämtliche Unterlagen zu dem Qualifizierungssystem, einschließlich aktualisierter Informationen während des laufenden Qualifizierungssystems werden unter folgender Internetadresse auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt

https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YE3M3UJ/de/documents

  1. Informationen zum Ablauf von Qualifizierungssystem und möglichen Ausschreibungen auf dessen Grundlage

Der Auftraggeber führt eine Liste qualifizierter Unternehmen. Sobald der Auftraggeber eine Leistung auf Grundlage des Qualifizierungssystems ausschreibt, beteiligt er (nur) die zu diesem Zeitpunkt in der Liste aufgenommen qualifizierten Unternehmen daran. Eine Aufnahme in die Liste erfolgt zeitgleich mit der Mitteilung an einen Antragsteller, dass er sich qualifiziert hat (siehe Ziffer 6.1.6).

Für die Beteiligung an möglichen Ausschreibungen zu den Leistungen, die vom Qualifizierungssystem erfasst sind, ist es daher erforderlich, in die Liste qualifizierter Unternehmen aufgenommen zu werden. Dies erfolgt durch einen Qualifizierungsantrag im Rahmen des Qualifizierungssystems.

Es ist daher zunächst ausschließlich ein Qualifizierungsantrag einzureichen. Hierzu ist zwingend das zur Verfügung gestellte Qualifizierungsformular zu verwenden. Zu den mit dem Qualifizierungsantrag einzureichenden Unterlagen enthält das Qualifizierungsformular eine detaillierte Checkliste. Die Regeln des Qualifizierungssystems ergeben sich aus der EU-Auftragsbekanntmachung, diesen Verfahrensbedingungen sowie den weiteren auf der Vergabeplattform zu diesem Qualifizierungssystem veröffentlichten Unterlagen.

Erst in möglichen Ausschreibungen, an denen (nur) qualifizierte Unternehmen beteiligt werden, ist zunächst ein erstes Angebot und – soweit eine Aufforderung hierzu erfolgt – sind später ggf. weitere Folgeangebote einzureichen. Eine 2

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

detaillierte Checkliste für die in der zweiten Stufe einzureichenden Unterlagen enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der qualifizierte Unternehmen zur Abgabe von Angeboten bzw. zur Abgabe von Folgeangeboten aufgefordert werden.

6.1 Qualifizierungssystem / Qualifizierungsverfahren

6.1.1 Einreichung von Qualifizierungsanträgen / Prüfungszeitraum

Für eine Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen, ist von Antragstellern ein Qualifizierungsantrag einzureichen. Hierzu sind zwingend die zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulare von jedem an einem Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen separat auszufüllen. Zu Vorgaben für die Einreichung von Qualifizierungsanträgen siehe Ziffer 7.

Die Vergabestelle prüft jeden eingegangenen Qualifizierungsantrag und teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Qualifizierung in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Qualifizierungsantrags mit. Kann eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Monaten getroffen werden, so teilt die Vergabestelle einem Antragsteller Näheres hierzu mit.

6.1.2 Formale Prüfung der Qualifizierungsanträge

Nach Eingang wird ein Qualifizierungsantrag zunächst auf Vollständigkeit und Einhaltung der vorgegebenen Form geprüft. Die Prüfung erfolgt insbesondere auf Grundlage der Vorgaben sowie der zur Prüfung der Qualifizierungskriterien geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß Ziffer 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung. Nachfolgend ist der Inhalt von Ziffer 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung sinngemäß wiedergeben um die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen darzustellen:

(0) Vorgabe: Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare (näher hierzu unter Ziffer 7.2.1) Erforderliche Angabe: Für welche(n) Leistungsbereich(e) der Qualifizierungsantrag abgeben wird (Vordruck in dem Formular „Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag“; näher hierzu unter Ziffer 6.1.10)

A) Erforderliche Angaben: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) (Abfrage in Teil A Qualifizierungsformular)

B) Erforderliche Angaben: Angaben zum Unternehmen

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

B.1) Erforderliche Angaben zum eigenen Unternehmen gemäß Teil B Qualifizierungsformular. B.2) Erforderliche Angaben und Nachweis: Für die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister gilt Ziffer 5.1.9, B.2) EU-Auftragsbekanntmachung. (Abfrage jeweils in Teil B Qualifizierungsformular)

C) Erforderliche Erklärungen: Erklärungen zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 2.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung (Abfrage in Teil C Qualifizierungsformular)

D) Erforderliche Erklärungen:

D.1) Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten D.2) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (Vordrucke jeweils in Teil D Qualifizierungsformular)

E) bis F) Erforderliche Angaben, Erklärungen und ggf. Nachweise zu den Eignungskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung (Abfrage in Teil E bis F Qualifizierungsformular nebst Anlagen)

G) Erforderliche Angaben und Erklärung in Bezug auf die ergänzenden Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften und/oder unter Einbindung von Eignungsverleihern gemäß Ziffer 5.1.6 I) EU-Auftragsbekanntmachung (Abfrage sowie Vordrucke in Teil G Qualifizierungsformular)

H) Erforderliche Erklärung: Verbindliche Erklärung zur Einreichung des ausgefüllten Qualifizierungsformulars (Vordruck in Teil H Qualifizierungsformular)

I) Verbindliche Erklärung zur Abgabe eines Qualifizierungsantrags (Vordruck in dem Formular „Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag“)

6.1.3 Inhaltliche Prüfung der Einhaltung / Erfüllung Qualifizierungskriterien, insbesondere Ausschlussgründe

Anschließend prüft der Auftraggeber die Qualifizierungsanträge inhaltlich mit Blick auf die Einhaltung / Erfüllung der Qualifizierungskriterien, insbesondere auf mögliche Ausschlussgründe (vgl. Ziffern 2.1.4, 2.1.6 sowie 5.1.6 EU- Auftragsbekanntmachung). Die Eignungskriterien werden in diesem Schritt noch nicht geprüft.

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

Hinweise:

Aufgrund der sehr eingeschränkten Formatierungsmöglichkeiten von Texten in den Formularen für die EU-Auftragsbekanntmachung, auf die die Vergabestelle keinen Einfluss hat, stellt die Vergabestelle als Service das Dokument

Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren.pdf

auf der Vergabeplattform im Ordner „Sonstiges“ zur Verfügung. In diesem Dokument sind die Auszüge der EU-Auftragsbekanntmachung zu den Eignungs- und Auswahlkriterien zeichenidentisch wiedergegeben, allerdings übersichtlich formatiert.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernimmt die Vergabestelle keine Garantie für Abweichungen. Bei Widersprüchen / Abweichung ist im Einklang mit der vergaberechtlichen Rechtsprechung allein der Text in der EU-Auftragsbekanntmachung verbindlich.

6.1.4 Inhaltliche Eignungsprüfung, einschließlich Mindeststandards

Nachfolgend prüft der Auftraggeber, ob durch die mit den Qualifizierungsanträgen eingereichten Erklärungen, Angaben und Unterlagen die Eignung des Antragstellers / der Antragstellergemeinschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Diese Prüfung erfolgt auf Grundlage der Eignungskriterien und Mindeststandards, die unter Ziffer 5.1.9 EU- Auftragsbekanntmachung bekannt gegeben sind. Dabei wählt der Auftraggeber folgende Systematik bei der Bezeichnung der Kriterien:

  • Kriterien, die mit FR beginnen, betreffen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Kriterien, die mit FP beginnen, betreffen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

6.1.5 Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung

Die Vergabestelle behält sich vor, vor der Entscheidung über eine Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen unter entsprechender Anwendung von § 51 SektVO den Antragsteller aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle aus Gründen der Verfahrensökonomie auch vor, für den Fall, dass die Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise inhaltlich nicht die Anforderungen erfüllen, diese durch weitere oder andere Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise zu ersetzen.

Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, Unklarheiten in den eingereichten Unterlagen aufzuklären.

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

6.1.6 Eintragung in die Liste qualifizierter Unternehmen und Mitteilung über die Qualifizierung

Hat ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft die Erfüllung der Qualifizierungskriterien, insbesondere Eignungskriterien und Mindeststandards nachgewiesen, gilt es als qualifiziert und wird in die Liste qualifizierter Unternehmen aufgenommen. Hierrüber erhält der Antragsteller / die Antragstellergemeinschaft zeitgleich eine Mitteilung über die Vergabeplattform.

6.1.7 Aktualisierung von Qualifizierungskriterien, insbesondere Eignungskriterien;

Die Vergabestelle wird spätestens alle ca. 22 bis 26 Monaten nach (Erst- )Veröffentlichung des Qualifizierungssystems die Qualifizierungskriterien, insbesondere die Eignungskriterien einschließlich Mindeststandards an die Eignung gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an das maximale Alter von Referenzen oder von sonstigen Nachweisen.

6.1.8 Aufforderung zum Nachweis der angepassten Qualifizierungskriterien; mögliche Streichung aus der Liste qualifizierter Unternehmen

Zu diesem Zeitpunkt bereits qualifizierten Unternehmen werden die Aktualisierungen der Qualifizierungskriterien mitgeteilt (§ 48 Abs. 4 Satz 2 SektVO). Sie werden sodann von der Vergabestelle aufgefordert, durch entsprechende Eigenerklärungen, Angaben und Nachweise nachzuweisen, dass sie die angepassten Anforderungen erfüllen. Hierfür wird eine angemessene Frist festgesetzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Nachweis, setzt der Auftraggeber erneut eine kürzere „Nachfrist“, die als Ausschlussfrist gilt. Erfolgt nicht spätestens bis zum Ablauf der Nachfrist die Einreichung von Unterlagen, wird das Unternehmen von der Liste qualifizierter Unternehmen gestrichen. Erfolgt innerhalb der Frist oder Nachfrist die Einreichung von Unterlagen, prüft die Vergabestelle unter entsprechender Anwendung von Ziffern 6.1.3 bis 6.1.5, das heißt einschließlich der Möglichkeit zur Nachforderung und oder Aufklärung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Ziffer 8).

Kann die Einhaltung der angepassten Anforderungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Streichung von der Liste qualifizierter Unternehmen.

Es besteht die Möglichkeit, einen neuen Qualifizierungsantrag zu stellen.

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

6.1.9 Aufforderung zur Bestätigung der Qualifizierung; Streichung aus der Liste qualifizierter Unternehmen

Gültigkeitsdauer einer Qualifizierung / Streichung nach Ablauf der Gültigkeit: Die Vergabestelle behält sich vor, ein qualifiziertes Unternehmen aufzufordern, zu bestätigen, dass die Qualifizierung bestehen bleiben soll (Aufforderung zur Bestätigung der Qualifizierung). Eine solche Aufforderung erfolgt frühestens zwölf Monate nach erstmaliger Qualifizierung und sodann jeweils frühestens alle weiteren zwölf Monate.

Mit der Aufforderung zur Bestätigung der Qualifizierung wird eine angemessene Frist zur Rückmeldung gesetzt. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, wird eine (kürzere) Nachfrist gesetzt, die als Ausschlussfrist gilt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Ziffer 8).

Erfolgt nicht spätestens innerhalb der Nachfrist eine Bestätigung oder erfolgt die Rückmeldung, dass die Qualifizierung gestrichen werden solle, erfolgt die Streichung von der Liste qualifizierter Unternehmen.

Es besteht die Möglichkeit, einen neuen Qualifizierungsantrag zu stellen.

Aus Gründen der Verfahrensökonomie behält sich die Vergabestelle vor, die Aufforderung zum Nachweis angepasster Qualifizierungskriterien gemäß Ziffer 6.1.8 sowie die Aufforderung zur Bestätigung gemäß Ziffer 6.1.9 in einer Aufforderung zu verbinden.

Streichung auf Verlangen: Ein qualifiziertes Unternehmen kann sich erfolgter Qualifizierung jederzeit durch eindeutige unmissverständliche Mitteilung über die Vergabeplattform (siehe Ziffer 8) aus der Liste qualifizierter Unternehmen streichen lassen. Ab Eingang der Mitteilung bei der Vergabestelle wird das Unternehmen nicht mehr im Rahmen von Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems zur Angebotsabgabe aufgefordert.

6.1.10 Qualifizierung für einen oder mehrere Leistungsbereiche

Dieses Qualifizierungssystem ist in Leistungsbereiche aufgeteilt (vgl. § 48 Abs. 8 Satz 2 SektVO). Es handelt sich dabei um die folgenden drei Leistungsbereiche:

  1. Leistungsbereich: Planungs-, Ausführungs- und Betriebsleistungen für provisorische Lichtsignalanlagen

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

  1. Leistungsbereich: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung

  2. Leistungsbereich: Planungsleistung für die Abstimmung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie deren baulichen Umsetzung im Hinblick auf LED-Verkehrsinformationstafeln

Mit dem Qualifizierungsantrag ist eindeutig zu benennen, auf welchen / welche Leistungsbereich(e) sich der Antrag bezieht. Diese Erklärung ist nur durch den Antragsteller bzw. bei Antragstellergemeinschaften (AGM) vom Bevollmächtigten der AGM vorzunehmen. Hierfür ist der Vordruck gemäß Formular Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag zu verwenden.

Der EU-Auftragsbekanntmachung ist unter Ziffer 5.1.9 zu entnehmen, welche Eignungskriterien für welche Leistungsbereiche gelten.

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

6.2 Ausschreibung(en) auf Grundlage des Qualifizierungssystems

An Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems werden nur die Unternehmen aufgefordert, die zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der Liste qualifizierter Unternehmen aufgenommen sind siehe Ziffer 6.1.6Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Weitere Angaben zu der Ausschreibung / den Ausschreibungen enthalten die Vergabeunterlagen zu der / den Ausschreibung(en), die den Unternehmen mit Angebotsaufforderung zur Verfügung

Eine Angebotsabgabe im Rahmen von Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems ist ausschließlich durch die Unternehmen möglich, die – auf Antrag – in die Liste qualifizierter Unternehmen aufgenommen wurden.

Das gilt auch für Antragstellergemeinschaften oder ggf. für den Qualifizierungsantrag in Anspruch genommene Eignungsverleiher. Das bedeutet: ➢ Angebote von Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der identischen Konstellation von Unternehmen einen Qualifizierungsantrag gestellt haben und dieser positiv beschieden wurde. ➢ Hat sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft im Rahmen eines Qualifizierungsantrags zum Nachweis der Eignung auf einen oder mehrere Eignungsverleiher gestützt, müssen diese Eignungsverleiher zwingend auch als solche bei der Angebotserstellung eingebunden werden. ➢ Mehrere separat qualifizierte Unternehmen können sich nicht (nachträglich) zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft zusammenschließen. Ist eine andere Konstellation gewünscht, muss für diese neue Konstellation zunächst ein neuer Qualifizierungsantrag gestellt werden. ➢ Im Rahmen der Angebotserstellung kann grundsätzlich kein Eignungsverleiher eingesetzt werden, der nicht schon im Rahmen des Qualifizierungsantrags als solcher benannt wurde. Auch in diesen Fällen ist zunächst ein neuer Qualifizierungsantrag mit dem / den gewünschten „anderen“ Eignungsverleiher(n) zu stellen.

Bei einer Abweichung wird das Angebot nicht berücksichtigt.

gestellt werden.

  1. Vorgaben zu Form, Inhalt und Frist von Qualifizierungsanträgen

7.1 Verfahrenssprache

Verfahrenssprache ist deutsch. Die Qualifizierungsanträge sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für weitere Kommunikation im Qualifizierungsverfahren entsprechend Ziffer 8. Für nichtdeutschsprachige

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

Unterlagen / Nachweise ist eine beglaubigte Übersetzung einschließlich nichtdeutschsprachigem Original einzureichen.

7.2 Formale Vorgaben

Die formalen Vorgaben für die Erstellung von Qualifizierungsanträgen sind einzuhalten. Hierzu nachfolgende Erläuterungen:

7.2.1 Verwendung des Qualifizierungsformulars

(vgl. Ziffer 2.1.4 (0) EU-Auftragsbekanntmachung (Verfahren – Allgemeine Informationen

– Zusätzliche Informationen – Qualifizierungskriterien (0) Zwingende Verwendung der

Qualifizierungsformulare)

Für die Erstellung der Qualifizierungsanträge, die dem Nachweis der Eignung, sowie dem Nachweis der Einhaltung der übrigen Qualifizierungskriterien dienen, sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulare zu verwenden und vollständig auszufüllen. Für jedes Unternehmen, das an einem Qualifizierungsantrag beteiligt ist, ist ein separates Qualifizierungsformular auszufüllen. Das gilt für:

• Einzelantragsteller (bedeutet: keine Antragstellergemeinschaft),

• Bei Antragstellergemeinschaft: Sämtliche Mitglieder einer Antragstellergemeinschaft,

• Eignungsverleiher, das heißt Unternehmen, auf deren Eignungsnachweise (z.B. Referenzen) sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung stützt,

Es werden drei verschiedene Fassungen des Qualifizierungsformulars auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung / das Ausfüllen gilt folgendes:

Auszufüllen istFolgende Fassung des Qualifizierungsformulars
von EinzelantragstellernQF_Einzelantragsteller_und Bevollmächtigter_ AStG_eFORM.pdf

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

vom Bevollmächtigten Mitglied einerQF_Einzelantragsteller_und Bevollmächtigter_ AStG_eFORM.pdf
Antragstellergemeinschaft
von jedem Mitglied einerQF_Mitglieder_AStG_(außer Bevollmächtigter)_eFORM.pdf
Antragstellergemeinschaft separat
(außer dem Bevollmächtigten)
von jedem Eignungsverleiher separatQF_Eignungsverleiher_eFORM.pdf

Alle Pflichtangaben zur Prüfung der Eignung und übrigen Qualifizierungskriterien müssen zwingend ausschließlich in den Qualifizierungsformularen erfolgen. Nur, soweit dem Antragsteller weitere Erläuterungen zur besseren Beurteilung erforderlich erscheinen, können sie als besondere Anhänge ergänzend dem Qualifizierungsantrag beigefügt werden.

Jedes an einem Qualifizierungsantrag beteiligte Unternehmen (insbesondere Antragstellergemeinschaftsmitglieder, Eignungsverleiher) haben selbst die auf ihr bezogenes Unternehmen geltenden Angaben (Referenzen, Umsatzzahlen, Beschäftigtenzahlen, etc.) in dem von ihnen separat auszufüllenden Qualifizierungsformular zu machen. Das bedeutet, dass z.B. die Unternehmensreferenz eines Antragstellergemeinschaftsmitglieds in dem von ihm ausgefüllten Qualifizierungsformular erfolgen muss. Das bedeutet z.B. auch, dass die von einem Eignungsverleiher für die Auftragsausführung zugesagte Fachkraft in dem von diesem Eignungsverleiher ausgefüllten Qualifizierungsformular mit den Detailangaben hierzu anzugeben ist.

7.2.2 Hinweise zur Nutzung und Einreichung von Qualifizierungsformularen bei Antragstellergemeinschaften, Eignungsverleihern

Die von Antragstellergemeinschaftsmitgliedern erforderlichen Erklärungen zur Eingehung der Antragstellergemeinschaft (vgl. Ziffer 2.1.4 i.V.m. Ziffer 5.1.6 G.1) EU-Auftragsbekanntmachung) sind in den entsprechenden Fassungen der Qualifizierungsformulare als Vordruck hinterlegt.

Die für den Fall des Einsatzes von Eignungsverleihern erforderliche Bezeichnung der Eignungsverleiher (vgl. Ziffer 2.1.4 i.V.m. Ziffer 5.1.6 G.2) EU- Auftragsbekanntmachung) sowie die Verpflichtungserklärung von Eignungsverleihern (vgl. Ziffer 2.1.4 i.V.m. Ziffer 5.1.6 G.3) EU- Auftragsbekanntmachung) sind in den entsprechenden Fassungen der Qualifizierungsformulare als Vordruck hinterlegt.

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

Die Einreichung des ausgefüllten Qualifizierungsformulars oder ggf. der mehreren ausgefüllten Qualifizierungsformulare hat

• bei (Einzel)Antragstellern durch den Antragsteller zu erfolgen. Das gilt auch für die von seinen Eignungsverleihern ausgefüllten Qualifizierungsformulare.

• bei Antragstellergemeinschaften durch den Bevollmächtigten der Antragstellergemeinschaft zu erfolgen. Das gilt auch für die von sämtlichen Antragstellergemeinschaftsmitgliedern separat ausgefüllten Qualifizierungsformulare sowie für die von Eignungsverleihern ausgefüllten Qualifizierungsformulare, welche von der Antragstellergemeinschaft eingesetzt werden.

7.3 Mit dem Qualifizierungsantrag einzureichende (weitere) Unterlagen

Die geforderten Erklärungen, Angaben, Nachweise sowie Unterlagen für den Qualifizierungsantrag ergeben sich aus den Ziffern 2.1.4 sowie Ziffer 2.1.4 i.V.m. 2.1.6, 5.1.6 sowie 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung. Die vollständige und ordnungsgemäße Einreichung eines Qualifizierungsantrags kann ein Antragsteller / eine Antragstellergemeinschaft durch Beachtung dieser Verfahrensbedingungen sowie dem vollständigen Ausfüllen der zu verwendenden Qualifizierungsformulare, nebst der in diesen geforderten Anhänge, sicherstellen.

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

Das für die Abgabe eines Qualifizierungsantrags in der ersten Stufe des Verfahrens zwingend zu verwendende Qualifizierungsformular (vgl. Ziffer 7.2.1) enthält jeweils am Ende eine detaillierte Checkliste für die auszufüllenden Teile des Qualifizierungsformulars sowie die ggf. mit dem Qualifizierungsantrag ergänzend einzureichenden Anhänge.

Hinweise:

  1. Eine Frist für die Einreichung von Qualifizierungsanträgen besteht somit nicht. Es wird jedoch ausdrücklich auf Ziffer 6.2 hingewiesen. Für eine Ausschreibung auf Grundlage des Qualifizierungssystems werden nur diejenigen Unternehmen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung (für die Ausschreibung) in die Liste der qualifizierten Unternehmen aufgenommen wurde (positive Entscheidung über die Qualifizierung). Der Auftraggeber bemüht sich, Qualifizierungsanträge im Rahmen des Möglichen schnellstmöglich zu prüfen. In dem Zusammenhang wird auf Ziffer 6.1.1 und die dort genannten Zeiträume für die Prüfung hingewiesen. Insofern ist es als Obliegenheit von Antragstellern anzusehen, schnellstmöglich Qualifizierungsanträge einzureichen und auf etwaige Nachforderungen oder Aufklärungen (vgl. Ziffer 6.1.5) schnellstmöglich zu reagieren.

  2. Mit dem Qualifizierungsantrag dürfen noch keine Angebote, insbes. Preisangaben, eingereicht werden. Diese Unterlagen sind erst in Ausschreibungen einzureichen, die auf Grundlage des Qualifizierungssystems durchgeführt werden. Erfolgen solche Angaben dennoch, kann dies unter anderem wegen der Gefahr einer Wettbewerbsverfälschung den Ausschluss von Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems zur Folge haben.

7.4 Zeitraum für Qualifizierungsanträge

Eine Zulassung zum Qualifizierungssystem / ein Qualifizierungsantrag kann jederzeit gestellt werden (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 SektVO).

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7.5 Einreichung über die Vergabeplattform

Der Qualifizierungsantrag ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter der in Ziffer 5 genannten Internetadresse einzureichen.

Hinweise:

• Die Übermittlung der Unterlagen zum Qualifizierungsantrag in Papierform per Post oder mittels Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.

• Es muss die Funktion der Vergabeplattform zum Einreichen von Qualifizierungsanträgen verwendet werden. Die Funktion zum Versenden von Nachrichten stellt kein formgerechtes Mittel zum Einreichen von Qualifizierungsanträgen dar.

  1. Vorgaben zur Kommunikation im Qualifizierungsverfahren

8.1 Kommunikationsform

Sämtliche Fragen und Korrespondenz ist ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber über die unter Ziffer 5 genannte Internetadresse zu richten.

Hinweise:

• Die mündliche Kommunikation ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. § 9 SektVO). Sie ist nur ausnahmsweise zulässig in vom Auftraggeber formal anberaumten Aufklärungsgesprächen oder ähnlichen formal anberaumten Terminen.

• Es ist den Interessenten / Antragstellern und deren Beratern nicht gestattet, die Vergabestelle, den Auftraggeber, die Mitglieder der Organe des Auftraggebers sowie die Mitarbeiter des Auftraggebers für die Dauer des Qualifizierungsverfahrens auf andere Weise (z.B. telefonisch oder per E- Mail) zu dem Qualifizierungsverfahren zu kontaktieren.

• Dies kann unter Umständen als versuchte, unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der Vergabestelle / des Auftraggebers gewertet werden und zum Ausschluss vom Qualifizierungsverfahren führen (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 a) GWB).

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8.2 Fragen zu den Qualifizierungsunterlagen und zum Qualifizierungsverfahren

Fragen zu den Qualifizierungsunterlagen und zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.

Die Fragen und Antworten, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, werden allen Interessenten zugänglich gemacht. Interessenten / Antragsteller sollen die Fragen, soweit möglich, in anonymisierter Form stellen.

8.3 Umgang mit Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten

Enthalten die Qualifizierungsunterlagen oder sonstige seitens der Vergabestelle herausgereichten Dokumente nach Auffassung des Interessenten / Antragstellers Unklarheiten, so hat ein Interessent / Antragsteller den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Insbesondere dann, wenn die Unklarheiten die Bewertung anhand der Eignungskriterien beeinflussen können.

Ein Interessent / Antragsteller hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Qualifizierungsunterlagen und sonstigen Dokumenten und auf Unvollständigkeit unverzüglich aufmerksam zu machen.

Vorgenannte Hinweise hat der Interessent / Antragsteller ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.

8.4 Veröffentlichung von Informationen und Unterlagen nach Start des Qualifizierungsverfahrens – Katalog Fragen-Antworten und Informationen der Vergabestelle

Sofern der Auftraggeber Interessenten- oder Antragstellerfragen während des laufenden Qualifizierungsverfahrens beantwortet oder neue Informationen und/oder Unterlagen zum Qualifizierungsverfahren bereitstellt, wird er hierauf in einem fortgeführten Katalog Fragen-Antworten und Informationen der Vergabestelle hinweisen. Der Katalog wird als PDF unter „Sonstiges“ unter den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die auf der Vergabeplattform für das Qualifizierungsverfahren registriert sind, werden durch die Vergabeplattform darüber informiert, dass neue Informationen zur Verfügung stehen. Dies ersetzt nicht die Pflicht von Interessenten, und Antragstellern nach Ziffer 9.

  1. Pflicht zur Überprüfung der Vergabeplattform auf neue Informationen sowie Pflicht zur Prüfung des elektronischen Postfachs auf der Vergabeplattform

Die Teilnehmer am Qualifizierungsverfahren sind nach Einreichung eines Qualifizierungsantrags über die Vergabeplattform verpflichtet, die Vergabeplattform werktäglich auf neue Informationen zum Qualifizierungsverfahren zu überprüfen.

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Nach der für die Einreichung eines Qualifizierungsantrags erforderlichen Registrierung auf der Vergabeplattform wird Antragstellern auf der Vergabeplattform ein elektronisches Postfach zur Verfügung gestellt.

Nach der Einreichung eines Qualifizierungsantrags sind Antragsteller verpflichtet, dieses elektronische Postfach werktäglich auf neue Nachrichten hin zu überprüfen. Die automatisiert von der Vergabeplattform versendeten E-Mails, die auf neue Nachrichten im Posteingang hinweisen, sind lediglich unverbindliche Service-E-Mails des Plattformanbieters, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr besteht.

Über dieses Postfach werden unter anderem auch folgende Erklärungen der Vergabestelle / des Auftraggebers übermittelt:

  • Mitteilungen über die positive oder negative Entscheidung über einen eingereichten Qualifizierungsantrag,

  • Etwaige Nachforderungen oder Aufklärungen in Bezug auf einen Qualifizierungsantrag, einschließlich Fristsetzung und etwaiger Ausschlussfrist,

  • etwaige Mitteilungen über die Angebotsaufforderung

  • etwaige Mitteilungen über die Aktualisierung / Anpassung von Qualifizierungskriterien, einschließlich Aufforderung zu aktualisierten Nachweisen (vgl. Ziffer 6.1.7 und Ziffer 6.1.8), einschließlich Fristsetzung und etwaiger Ausschlussfrist,

  • etwaige Aufforderungen zur Bestätigung 6.1.9, dass die Qualifizierung bestehen bleiben soll, einschließlich Fristsetzung und etwaiger Ausschlussfrist,

  • Mitteilung über die etwaige Aufhebung des Qualifizierungsverfahrens.

Eine ausbleibende oder verspätete Kenntnisnahme der Mitteilungen im Postfach auf der Vergabeplattform geht zu Lasten des qualifizierten Unternehmens / der qualifizierten Gemeinschaft von Unternehmen.

  1. Weitere Verfahrensbedingungen

10.1 Kosten für die Erstellung des Qualifizierungsantrags

Für die Bearbeitung und Erstellung des Qualifizierungsantrags wird keine Vergütung gewährt. Unterlagen für Qualifizierungsanträge sind kostenfrei zu erstellen und einzureichen.

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10.2 Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Antragsteller verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln. Die gem. Ziffer 2.1.4, D.2 EU-Auftragsbekanntmachung geforderte Erklärung zur Vertraulichkeitsverpflichtung mittels Vordrucks in Teil D Qualifizierungsformular ist Voraussetzung für die Qualifizierung / Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen.

10.3 Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016).

Die dem Auftraggeber vom Antragsteller, Antragstellergemeinschaftsmitgliedern, Eignungsverleihern mitgeteilten personenbezogenen Daten werden für das Qualifizierungsverfahren verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber teilt die Daten Dritten mit, soweit er hierzu verpflichtet ist. Die gem. Ziffer 2.1.4, D.1 EU- Auftragsbekanntmachung geforderte Erklärung zur Einwilligung mittels Vordruck in Teil D Qualifizierungsformular ist Voraussetzung für die Qualifizierung / Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen.

10.4 Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Die HOCHBAHN unterliegt nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder öffentliche Dienstleistungen erbringt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird dieser Vertrag nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

10.5 Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Dienstleister der Hamburger Hochbahn AG und ihrer Tochtergesellschaften

Für die Ausführung von Aufträgen für die Hochbahn sind die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Dienstleister der Hamburger Hochbahn AG und ihrer Tochtergesellschaften zu beachten. Antragsteller, Mitglieder einer Antragstellergemeinschaft und Eignungsverleiher nehmen dies mit Abgabe eines Qualifizierungsantrags zur Kenntnis. Siehe: https://www.hochbahn.de/de/nachhaltigkeitsstandards .

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

  1. Verzeichnis der Vergabeunterlagen

Verfahrensdokumente für das Qualifizierungsverfahren

UnterlageErläuterung
• EU-AuftragsbekanntmachungEnthält die wesentlichen verbindlichen und vorrangig zu beachtenden Angaben zum Qualifizierungsverfahren
• Informationen zu Eignungskriterien im QualifizierungsverfahrenEnthält zeichenidentische Auszüge aus der EU- Auftragsbekanntmachung, insbesondere zu den Eignungskriterien in einer übersichtlich formatierten Form.
• Aufforderung zur Abgabe eines Qualifizierungsantrags & wesentliche InfosEnthält eine kompakte Darstellung der Vorgaben des Qualifizierungsverfahrens als Hilfestellung für Interessenten.
• Verfahrensbedingungen QualifizierungsverfahrenEnthält die Bedingungen zur Teilnahme am Qualifizierungsverfahren und zur Einreichung von Qualifizierungsanträgen.
• Katalog Fragen-Antworten und Informationen der VergabestelleEnthält Informationen zu möglichen Änderungen zum Qualifizierungsverfahren oder zu möglichen Änderungen der Qualifizierungsunterlagen während des laufenden Qualifizierungsverfahrens.
Unterlagen für die Einreichung in mit bzw. als Qualifizierungsantrag:
• Anschreiben und verbindliche Erklärungen zum QualifizierungsantragIst zwingend mit dem Qualifizierungsantrag ausgefüllt einzureichen. Enthalten sind für die Teilnahme an dem Qualifizierungsverfahren erforderliche Erklärungen.
• QF_Einzelantragsteller_und Bevollmächtigter_AStG_eFORM.pdf • QF_Mitglieder_AStG_(außer Bevollmächtigter)_eFORM.pdfFormulare zur Einreichung eines Qualifizierungsantrags. Diese sind zwingend zu verwenden. Ergänzende Unterlagen und Anhänge sind nur erwünscht, sofern in den Qualifizierungsformularen gefordert oder erwähnt

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Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem

• QF_Eignungsverleiher_eFORM.pdf
• QF_Anlage 1 UnternehmensreferenzenFormular als Anlage zum Qualifizierungsantrag für zwingend anzugebende Details zu den eingereichten Unternehmensreferenzen

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung