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Europaweites Qualifizierungssystem nach GWB und SektVO – § 48 SektVO – als Grundlage für Vergabeverfahren zur Beschaffung von Verkehrssicherung QS134 HOCHBAHN U5 Projekt GmbH
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES QUALIFIZIERUNGSANTRAGS
UND WESENTLICHE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN (KOMPAKTMEMO)
Hiermit übersenden wir Ihnen die Aufforderung zur Abgabe eines Qualifizierungsantrags für das o.g. Qualifizierungsverfahren. Nachfolgend hat der Auftraggeber die wesentlichen Informationen für das Verfahren zusammengefasst.
Dieses Dokument fasst kurz und verständlich die wesentlichsten Informationen zum Verfahren zusammen und bietet eine Hilfestellung, um interessierten Unternehmen die Teilnahme am Verfahren zu erleichtern. Gemessen an diesem Ziel ist dies zwangsweise eine vereinfachte Darstellung / Hilfestellung. Die vollständigen Regelungen zu diesem Qualifizierungsverfahren entnehmen Sie bitte den weiteren Unterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 sowie der EU-Auftragsbekanntmachung.
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Vergabeunterlagen Sämtliche Vergabeunterlagen, einschließlich aktualisierter Informationen während des Qualifzierungsverfahrens werden unter folgender Internetadresse auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt: https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YE3M3UJ/de/documents
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Kommunikation während des Verfahrens, insbesondere Fragen sowie Antworten Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Interessenten / Antragstellern erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Interessenten / Antragsteller können Rückfragen elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform stellen. Die Vergabestelle wird einen Katalog Fragen-Antworten und Informationen der Vergabestelle fortlaufend aktualisiert über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
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Fristen Ein Qualifizierungsantrag ist jederzeit während des laufenden Qualifizierungsverfahrens möglich. Fristen bestehen insoweit nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass an Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungsverfahrens nur diejenigen Unternehmen beteiligt werden, die zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung qualifiziert sind (positive Entscheidung über den Qualifizierungsantrag). Die frühzeitige Einreichung eines ordnungsgemäßen Qualifizierungsantrags wird daher empfohlen. Näheres siehe Ziffer 6 Verfahrensbedingungen.
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Formvorgabe zur Erstellung von Qualifizierungsanträgen Für die Erstellung des Qualifizierungsantrags sind zwingend die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulare zu verwenden. Für jedes Unternehmen, dass an einem Qualifizierungsantrag beteiligt ist, ist ein separates Teilnahmeformular auszufüllen:
• Einzelantragstellern → QF_Einzelantragsteller_und (Bedeutet: keine Bewerbergemeinschaft) Bevollmächtigter_AStG_eFORM.pdf • oder vom Bevollmächtigten Mitglied einer Antragstellergemeinschaft
• von jedem Mitglied einer Antragstellergemeinschaft separat → QF Mitglieder_AStG (außer (außer dem Bevollmächtigten) Bevollmächtigter)_eFORM.pdf • Eignungsverleiher → QF_Eignungsverleiher_eFORM.pdf
Dieses Qualifizierungssystem ermöglicht eine Qualifizierung für einen oder mehrere Leistungsbereiche ermöglicht. Näheres hierzu unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung BKM und Ziffer 6.1.10 Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung)
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Qualifizierungsanträge unter Beteiligung mehrerer Unternehmen (Antragstellergemeinschaften und/oder Einbindung von Eignungsverleihern) und spätere Angebotsabgabe in derselben Konstellation Es ist möglich als Antragstellergemeinschaft eine Qualifizierung zu beantragen oder (zusätzlich) zum Zwecke des Nachweises der Eignung auf andere Unternehmen zu verweisen (sogenannte „Eignungsverleiher“). Eine Qualifizierung erfolgt für exakt die Konstellation, in der eine Antragstellergemeinschaft eingegangen ist und / oder Eignungsverleiher eingebunden wurden. Eine Angebotsabgabe im Rahmen von Ausschreibungen auf Grundlage des Qualifizierungssystems ist sodann ausschließlich in exakt derselben Konstellation möglich. Mitglieder einer Antragstellergemeinschaft oder Eignungsverleiher können nach erfolgter Qualifizierung grundsätzlich nicht mehr ausgetauscht werden. In dem Fall wäre ein neuer Qualifizierungsantrag zu stellen. Näheres siehe Ziffer 5.1.6, II EU- Auftragsbekanntmachung sowie Ziffer 6.2 Verfahrensbedingungen.
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Nachweise in Form von Eigenerklärungen Die Vergabestelle beschränkt sich für Qualifizierungsanträge grundsätzlich auf die Forderung von Eigenerklärungen (Selbstauskünfte). Nachweise und Bestätigungen Dritter sind nicht oder nur in wenigen Fällen erforderlich. Dies vereinfacht das Qualifizierungsverfahren für Antragsteller und Vergabestelle. Die Vergabestelle behält sich jedoch die Verifizierung, insbesondere in Bezug auf Referenzangaben, ausdrücklich vor. Auf die mögliche Ausschlussfolge der vorsätzlichen oder fahrlässige unzutreffender Angaben gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB wird hingewiesen.
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Wo finde ich Unterlagen und Kriterien?
Europaweites Qualifizierungssystem nach GWB und SektVO – § 48 SektVO – HOCHBAHN U5 Projekt GmbH als Grundlage für Vergabeverfahren zur Beschaffung von Verkehrssicherung QS134
Wo finde ich die geltenden Qualifizierungskriterien?
Welche Unterlagen muss ich mit dem Qualifzierungsantrag einreichen?
➢ Die Unterlagen zu dieser Ausschreibung sind auf der Vergabeplattform aufzufinden unter. https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YE3M3UJ/de/documents
➢ Die Unterlagen sind dort in fünf Rubriken geordnet.
Relevant für die Einreichung sind Qualifizierungsformulare. Diese finden Sie sämtlich unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen“. In diesen Formularen finden Sie auch Informationen, ob darüber hinaus Anlagen / Anhänge beizufügen sind sowie eine Checkliste. Welche der drei Formulare zu wählen sind siehe Seite 1 dieser Aufforderung zur Abgabe eine Qualifizierungsantrags sowie Ziffer 7.2 der Verfahrensbedingungen (abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YE3M3UJ/de/documents )
Hilfestellung: Vermeidung häufiger Fehler
Grundsätzlich: Verzicht auf das Einreichen nicht geforderter Anlagen oder Anhänge
Im Interesse einer schnellen Verfahrensabwicklung und zur Vermeidung von Widersprüchen und / oder Unklarheiten, wird empfohlen, dass Antragsteller mit dem Qualifizierungsantrag grundsätzlich nur die zur Verfügung gestellten Formulare ausfüllen und ergänzende Anlagen und Anhänge nur dann beifügen, wenn dies in den zur Verfügung gestellten Formularen ausdrücklich gefordert wird.
Folgende „Faustregel“ wird empfohlen: ➢ Sind die Angaben eines Bewerbers in den zur Verfügung gestellten Formularen für sich genommen eindeutig mit Blick auf die Erfüllung von Mindeststandards, sollten keine weiteren nicht geforderter Referenzbeschreibungen auf gesonderten Blättern, Lebensläufen, Zertifikaten etc. beigefügt werden. Dies führt erfahrungsgemäß häufig dazu, dass erst hierdurch Unklarheiten oder Widersprüche entstehen, die aufzuklären wären oder ggf. sogar einen Ausschluss zur Folge haben. ➢ Sind die Angaben eines Antragstellers in den zur Verfügung gestellten Formularen für sich genommen nicht eindeutig mit Blick auf die Erfüllung von Mindeststandards oder Anforderung für das Erreichen von Punkten Angaben, kann das ergänzende Beifügen von weiterer Unterlagen Aufklärungen vermeiden.
Falls Sie sich zum Nachweis der Eignung auf weitere Unternehmen – auch selbstständige Freiberufler /
konzernverbundene Unternehmen – berufen (Eignungsleihe) und /oder eine Antragstellergemeinschaft sind:
Einreichen sämtlicher erforderlicher Erklärungen von allen Unternehmen
Erfahrungsgemäß werden häufig für den Fall eines Qualifizierungsantrags von Antragstellergemeinschaften bestimmte Unterlagen nicht eingereicht, was zu Nachforderungen oder ggf. zur Ablehnung führt.
Erfahrungsgemäß werden häufig für den Fall, dass sich ein Antragsteller/eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Kapazitäten Dritter stützt (z.B. Referenzen oder qualifiziertes Personal), sog. Eignungsleihe, vgl. § 48 Abs. 5 bis 7 SektVO, § 47 SektVO, bestimmte Unterlagen nicht eingereicht. Diese „Dritten“ werden nachfolgend als „Eignungsverleiher“ bezeichnet.
Die Vergabestelle möchte Ihnen dabei helfen, Fehler und damit auch zeitaufwendige Nachforderungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Denken Sie daher insbesondere daran, dass die entsprechenden Qualifizierungsformulare für Antragstellergemeinschaftsmitglieder sowie Eignungsverleiher, einschließlich der dort ggf. geforderten Anhänge vollständig ausgefüllt mit eingereicht werden.
Hinweis: Auch selbstständig tätige Freiberufler – die nicht Mitarbeiter des Antragstellers sind – und die die z.B. als gemäß der Mindeststandards geforderte und vom Bewerber zugesagte technische Fachkraft eingesetzt werden sind Eignungsverleiher, mit der Folge, dass diese selbst die vorstehenden Nachweise ausfüllen müssen, die jeder Eignungsverleiher ausfüllen muss. Auch konzernverbundene Unternehmen, die selbstständige juristische Personen (z.B. GmbH’s) sind, sind Eignungsverleiher.
Insbesondere: „Referenzen“: Prüfen, ob die ausgewählten und angegebenen Referenzen alle Mindeststandards
gemäß den Texten in der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, da nachträglich keine anderen Referenzen
eingereicht werden dürfen
Erfahrungsgemäß kommt es teilweise vor, dass zum Nachweis der Eignung Referenzen in die vorgegebenen Formulare eingetragen werden, die schon nach den Angaben des Antragstellers selbst die Mindeststandards nicht oder nicht eindeutig erfüllen. Daher sollten Antragsteller diesbezüglich besonders kritisch prüfen.