Unterstützende Personaldienstleistungen für Geschäftsführungs- und Beteiligungsverwaltung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
984.975 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.04.2025
CPV-Codes
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  • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
  • Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
238619-2025
Verfahrensnummer
5ac4455e-446b-434f-9478-cd044ce49706

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Bonn sucht Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH. Die Leistungen umfassen außerdem die Begleitung von Auswahlverfahren, Beurteilungen, die Weiterentwicklung von Vergütungsstrukturen sowie strategische und konzeptionelle Personalarbeit. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von rund 984.975 Euro vorgesehen; Leistungsort ist die Region Berlin (NUTS-Code DE300), die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2025 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist das federführend zuständige Fachressort für die Beteiligungsverwaltung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG). In diesem Rahmen obliegt es der Beteiligungsverwaltung des BMUV, die für die Anstellung von Geschäftsführungspersonal zuständigen Organe der Gesellschaften bei der Administration dieser Personalangelegenheiten zu unterstützen. Es ist beabsichtigt, unterstützende Personaldienstleistungen zu vergeben, die die Beteiligungsverwaltung des BMUV und die Gesellschaften im Zuständigkeitsbereich des BMUV bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal sowie der Begleitung der damit einhergehenden Findungsprozesse, bei der Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen, bei der Weiterentwicklung von Vergütungsstrukturen sowie in strategischen und konzeptionellen Fragestellungen in der Personalarbeit unterstützen. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes wird für die Auftragsvergabe eine Rahmenvereinbarung gewählt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Erbringung von unterstützenden Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz984.975 EUR

    Die Leistung dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit und des jeweils für die Anstellung von Geschäftsführungspersonal zuständigen Organs der Gesellschaft (ZO). Die Leistungen sind von der auftragnehmenden Person ausschließlich gegenüber dem ZO zu erbringen. Hierbei ist die jeweils zuständige Beteiligungsverwaltung des BMUV alleinige Ansprechpartnerin. Für alle Arbeitsschritte hat die auftragnehmende Person eine enge Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung vorzusehen. Die Vorlage sämtlicher Arbeitsergebnisse erfolgt ausschließlich an die Beteiligungsverwaltung. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen. Vorbesprechungen gehören zur vertraglich geschuldeten Leistung der auftragnehmenden Person. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich elektronisch in Textform und ggf. mit anschließender Besprechung innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der Beteiligungsverwaltung des BMUV unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben. Von der auftragnehmenden Person sind für die BMUV-Beteiligungsgesellschaften als Bedarfsträgerinnen (BT’in) (siehe Nr. 5.2 der Leistungsbeschreibung, Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) bei Bedarf und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung im Einzelnen folgende Unterstützungsleistungen zu erbringen: 3.1. Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal Die auftragnehmende Person unterstützt die BT’in bei der Suche und Auswahl von für die jeweilige Position geeignetem Geschäftsführungspersonal und der damit einhergehenden Findungsprozesse. Dies kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen: - Erstellung eines Positionsprofils - Identifikation, Direktsuche und -ansprache sowie Kontaktaufnahme zu geeigneten Kandidat*innen oder Vorschlag auf Grundlage vorhandener Führungskräftepools oder Datenbanken; - Öffentliche Stellenanzeigen in Online- und Printmedien - Führen von Erstgesprächen und Vorauswahl gemäß Anforderungsprofil; - Erstellung von Kandidat*innenportraits anhand von Interviews oder anderer eignungsdiagnostischer Verfahren und Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen der Vorausgewählten; - Präsentation geeigneter Kandidat*innen beim ZO der BT`in sowie Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Vorstellungsgespräche (einschließlich Bereitstellung von Räumlichkeiten in Berlin für die Vorstellungsgespräche sowie Erstellung von Gesprächsleitfäden und Dokumentation der Gespräche). Die Erstattung möglicher Reisekosten der Kandidat*innen erfolgt durch die auftragnehmende Person auf eigene Kosten. 3.2. Angemessenheitsprüfung gemäß PCGK Die auftragnehmende Person führt eine Angemessenheitsprüfung gemäß jeweils aktuell gültigem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes von Geschäftsführungsvergütungen im Einzelfall für die BT’in durch, einschließlich der Durchführung einer Marktanalyse sowie inklusive Auftaktbesprechung und Besprechung der Ergebnisse. 3.3. Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur Die auftragnehmende Person unterstützt die BT’in bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur und der erfolgs- und leistungsorientierten Komponenten. Dies kann regelmäßig umfassen: - Einführung von Systemen leistungsorientierter Vergütung - Zielvereinbarungen und Erfolgsprämien inkl. Entwurf eines Beschlussvorschlags mit Begründung für den Aufsichtsrat/ Gesellschafterversammlung

    Frist: 27.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. 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Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Erbringung von unterstützenden Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Kurzgutachten (max. 6 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Konzept zur Einführung variabler Vergütungsbestandteile für die Geschäftsführungsmitglieder einer Beteiligungsgesellschaft mit paritätisch mitbestimmtem Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (Fassung 2024) inklusive eines Zeitplans mit den erforderlichen Schritten (Regelung in den Anstellungsverträgen, Festlegung allgemeiner Vorgaben, konkreter Zielvereinbarungen etc.) und Darstellung etwaiger (rechtlicher) Risiken“). Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzeptes erfolgt gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien". Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 350 Punkte. Dies entspricht 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl von 700 Punkten. Angebote, die die Mindestpunktzahl von 350 Punkten nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt und scheiden aus dem Verfahren aus.
70 %
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen im Vordruck 03.04 „Übersicht Zuschlagskriterien“ ausgewertet.
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.

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  1. 25.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 489205-2025

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