Unterhaltsreinigung von zwei Schwimmbädern und Stellung von Tageskräften

Stadtwerke Neuss

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadtwerke Neuss
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
649478-2026
Verfahrensnummer
e515a484-ee9e-4346-be30-d8bef75b0403
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)

Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Neuss schreiben die regelmäßige Reinigung des Südbads und des Stadtbads Neuss sowie die Stellung von Tageskräften aus. Der Umfang beträgt insgesamt rund 1,4 Millionen Quadratmeter Reinigungsfläche pro Jahr; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 2 Schwimmbädern mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1,4 Mio. Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung und Tageskräfte

    Südbad Neuss, Jakob-Koch-Straße 1, 41466 Neuss mit rund 720.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Unterhaltsreinigung und Tageskräfte

    Stadtbad Neuss, Niederwallstraße 3, 41460 Neuss mit rund 720.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

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Anforderungen

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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