Unterhaltsreinigung von zwei Schwimmbädern und Stellung von Tageskräften
Stadtwerke Neuss
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadtwerke Neuss
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 649478-2026
- Verfahrensnummer
- e515a484-ee9e-4346-be30-d8bef75b0403
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
Kurzbeschreibung
Die Stadtwerke Neuss schreiben die regelmäßige Reinigung des Südbads und des Stadtbads Neuss sowie die Stellung von Tageskräften aus. Der Umfang beträgt insgesamt rund 1,4 Millionen Quadratmeter Reinigungsfläche pro Jahr; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 2 Schwimmbädern mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1,4 Mio. Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Unterhaltsreinigung und Tageskräfte
Südbad Neuss, Jakob-Koch-Straße 1, 41466 Neuss mit rund 720.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Unterhaltsreinigung und Tageskräfte
Stadtbad Neuss, Niederwallstraße 3, 41460 Neuss mit rund 720.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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