Unterhalts-, Grund-, Glas- und Fensterreinigung städtischer Einrichtungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Auftraggeber
Stadt Bruchsal
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
429084-2026
Verfahrensnummer
5d19a1a4-4e48-47eb-a296-6b18d9997fc7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bruchsal schreibt Reinigungsdienstleistungen für Schulen, Jugend- und Feuerwehreinrichtungen sowie weitere städtische Gebäude in Bruchsal aus. Vier Lose umfassen die Unterhalts- und Grundreinigung mit monatlich insgesamt 260.100 m² Reinigungsfläche; ein weiteres Los betrifft die Glas- und Fensterreinigung auf 28.400 m² pro Jahr. Angebote müssen bis zum 30. Juni 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.

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Leistungsbeschreibung

Los 1: 85.600 m² Reinigungsfläche im Monat Los 2: 66.100 m² Reinigungsfläche im Monat Los 3: 78.700 m² Reinigungsfläche im Monat Los 4: 29.700 m² Reinigungsfläche im Monat Los 5: 28.400 m² Reinigungsfläche im Jahr

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung

    Albert-Schweitzer-Realschule mit Werkraumgebäude Pestalozzi-Förderschule mit Turnhalle AU Schnabel-Henning-Straße

    Frist: 30.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung

    Haus der Begegnung - Jugendzentrum Feuerwehr Bruchsal Jugendtreff Südstadt Bruchsal

    Frist: 30.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigung

    Stirumschule mit Mensa + Turnhalle Justus-Knecht-Gymnasium Bruchsal (5. und 6. Klassen) AU Moltkestraße

    Frist: 30.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Unterhalts- und Grundreinigung

    Dietrich-Bonhoeffer-Schule Jugendtreff Heidelsheim Jugendhaus Untergrombach Feuerwehr Untergrombach

    Frist: 30.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Glas- und Fensterreinigung

    diverse städtische Einrichtungen

    Frist: 30.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt. Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den §§ 123 und 124 GWB. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden. gemäß der gesetzlichen Vorgaben gemäß der gesetzlichen Bestimmungen Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

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Anforderungen

Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt. Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den §§ 123 und 124 GWB. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden. gemäß der gesetzlichen Vorgaben gemäß der gesetzlichen Bestimmungen Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 596989-2026
  2. 24.06.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert

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