Gebäudeunterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung im Rahmenvertrag

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.12.2025, 10:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.11.2025
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachungsnummer
748714-2025
Verfahrensnummer
ed11335e-77f5-49b9-ab94-6c3be6671a3a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf beschafft Gebäudeunterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für ihre Gebäude in Düsseldorf. Der Rahmenvertrag beginnt am 1. Februar 2026 und läuft zunächst 24 Monate; eine zweimalige Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist optional vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mindestens zwei und höchstens elf Unternehmen im Kaskadenverfahren geschlossen werden; Angebote müssen bis zum 12. Dezember 2025 um 9:15 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gebäudeunterhaltsreinigung im Rahmenvertrag ab 01.02.2026

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag Gebäudeunterhaltsreinigung Glas und Rahmenreinigung

    Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen werden. Optional kann der Vertrag zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Der in dem Leistungsverzeichnis aufgeführte Bedarf für die Glas- und Rahmenreinigung als Rahmenvereinbarung für die Landeshauptstadt Düsseldorf soll gemäß § 21 VgV auf dem Weg der Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit mindestens zwei, maximal elf Unternehmen im Kaskadenverfahren gedeckt werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 264.000,00 € (netto) vom Auftraggeber abgerufen werden, der Schätzwert entspricht dem Höchstwert. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Bei jeder Ziehung der vertraglich vereinbarten Option auf Verlängerung gem. § 1 (2) erhöht sich der Höchstwert um 132.000,00 € (netto). Der Abruf der Leistungen erfolgt im Kaskadenverfahren. Es werden mehrere Anbieter gleichzeitig vertraglich gebunden. Die Reihenfolge, in der die Auftragnehmer beauftragt werden, richtet sich nach dem Ergebnis der Wertung im Vergabeverfahren: Der Auftraggeber ruft im Bedarfsfall die jeweilige Glas- und/oder Rahmenreinigung zunächst beim erstplatzierten Auftragnehmer (Rang 1) ab. Nimmt dieser Auftragnehmer die angefragte Leistung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an oder kann er die Leistung (z.B. aus Kapazitätsmangel) nicht erbringen bzw. lehnt er den Abruf ab, wird der nächstplatzierte Auftragnehmer (Rang 2, anschließend Rang 3 usw.) angefragt und beauftragt. Das Verfahren wird fortgesetzt, bis ein Auftragnehmer den Abruf bestätigt und die Leistung vertragsgemäß erbringt.

    Frist: 12.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

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LOT-0000 · Rahmenvertrag Gebäudeunterhaltsreinigung Glas und Rahmenreinigung

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 93289-2026

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