Laufende Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung für zwei Objekte des Kreises Wesel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Kreis Wesel
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- CPV-Codes
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- Gebäudereinigung (90911200)
- Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000)
- Reinigung von Schulen (90919300)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 23017-2026
- Verfahrensnummer
- 035112ec-1a1e-4ed4-a231-cd091842b34a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kreis Wesel schreibt die Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigungsleistungen für zwei Objekte aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: eine Turnhalle in Dinslaken und den Bildungscampus Moers. Die Gesamtfläche umfasst ca. 35.460 qm Grundfläche mit einer jährlichen Reinigungsleistung von über 6 Mio. qm.
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Leistungsbeschreibung
Laufende Unterhaltsreinigung und optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf für zwei Objekte des Kreises Wesel in zwei Losen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf Turnhalle Dinslaken
Los 1 Unterhaltsreinigung Turnhalle Dinslaken: Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in der Turnhalle Dinslaken mit einer Grundfläche von ca. 3.360 qm und einer Jahresreinigungsfläche von ca. 0,56 Mio. qm.
Frist: 12.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf BCM Moers
Los 2 Unterhaltsreinigung Bildungscampus Moers: Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf im Bildungscampus Moers mit einer Grundfläche von ca. 32.100 qm und einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5,77 Mio. qm.
Frist: 12.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - (vgl. 07 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - (vgl. 08 522 EU Eigenerklärung Mindestlohngesetz) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden kann und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 - (vgl. 09 523 EU Eigenerklärung Sanktionen) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular III) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 100 Tsd. €, Schlüsselverlust 100 Tsd. €, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. €. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Mindestdeckungssummen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen, der nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, ist. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen eingereicht wird. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VI) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Gebäudenutzungsart, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der letzten Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu vorzulegen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen oder Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt für Los 1 mindestens 400 Tsd. m² bzw. für Los 2 mindestens 4,0 Mio. m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen wurden nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV), sofern zulässig, nicht zwei Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten vorgelegt werden. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, welches nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Eigenerklärung zum praktizierten Umweltmanagement - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Umweltmanagement, welches nach DIN EN ISO 14001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen/Leistungswerte - (vgl. z. B. 01 Vergabebedingungen Ziff. 6.2.2) In den Preisblättern der Lose 1 und 2 werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen (Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 350 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 100 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 130 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 400 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 380 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 180 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 800 m²/h). Für das Angebot ist eine Unterschreitung (niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. Bei Überschreitung einer der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der Angebotsausschluss von der Wertung. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt der AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf Turnhalle Dinslaken
- Angebotspreis (brutto): 52 %
- Reinigungszeit pro Jahr: 46 %
- Einsatzzeiten Objektleitung: 2 %
LOT-0002 · Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf BCM Moers
- Angebotspreis (brutto): 45 %
- Reinigungszeit pro Jahr: 40 %
- Konzept zur Auftragsabwicklung: 10 % • Aufbau- und Ablauforganisation (4 von 10 Punkten) • Personalkonzept (3 von 10 Punkten) • Implementierung (3 von 10 Punkten)
- Einsatzzeiten Objektleitung und Vorarbeiter: 5 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - (vgl. 07 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - (vgl. 08 522 EU Eigenerklärung Mindestlohngesetz) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden kann und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 - (vgl. 09 523 EU Eigenerklärung Sanktionen) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular III) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 100 Tsd. €, Schlüsselverlust 100 Tsd. €, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. €. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Mindestdeckungssummen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen, der nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, ist. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen eingereicht wird. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VI) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Gebäudenutzungsart, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der letzten Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu vorzulegen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen oder Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt für Los 1 mindestens 400 Tsd. m² bzw. für Los 2 mindestens 4,0 Mio. m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen wurden nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV), sofern zulässig, nicht zwei Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten vorgelegt werden. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, welches nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Eigenerklärung zum praktizierten Umweltmanagement - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Umweltmanagement, welches nach DIN EN ISO 14001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen/Leistungswerte - (vgl. z. B. 01 Vergabebedingungen Ziff. 6.2.2) In den Preisblättern der Lose 1 und 2 werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen (Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 350 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 100 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 130 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 400 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 380 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 180 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 800 m²/h). Für das Angebot ist eine Unterschreitung (niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. Bei Überschreitung einer der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der Angebotsausschluss von der Wertung. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt der AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 479514-2026
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