Unterhaltsreinigung des Rathauses mit Stellung von Tageskräften
Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 648356-2026
- Verfahrensnummer
- a9a9dfc4-e7a1-4acf-a8d1-5dadf4c3e6a4
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
Kurzbeschreibung
Der Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel schreibt die Unterhaltsreinigung des Rathauses sowie die Stellung von Tageskräften aus. Der Umfang beträgt rund 630.000 Quadratmeter Reinigungsfläche pro Jahr. Die Leistung wird in Oberursel, Hessen (Region DE718), vergeben; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung des Rathauses mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 630.000 Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften. Die Ausschreibung enthält ein Los.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gebäudereinigung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung des Rathauses mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 630.000 Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften. Die Ausschreibung enthält ein Los.
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Gebäudereinigung
- Die Angebote werden nach Maßgabe der §§ 56 ff VgV geprüft und gewertet: Für die Wirtschaftlichkeit ist nicht allein der Preis maßgeblich, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Zur Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes werden nachfolgende Zuschlagskriterien (mit der entsprechenden Gewichtung in Klammern) herangezogen. Etwaige Nachlässe oder Skonti werden nicht gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren. Preis: 55 Punkte Umfang der Reinigungszeit: 45 Punkte
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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