Unterhaltsreinigung im Archäologischen Museum und in der Kaiserpfalz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 463475-2026
- Verfahrensnummer
- 19e3bdbc-a2c6-4d27-92cc-6e61a85fc95d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Unterhaltsreinigungsleistungen für das Archäologische Museum und die Kaiserpfalz in Frankfurt am Main. Der Umfang umfasst 3.712,29 m² mit einem Stundenkontingent von 500 Stunden sowie weitere 440,50 m² Reinigungsfläche. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis; Angebote können bis zum 25. August 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
1. Unterhaltsreinigung 3.712,29 m², Stundenkontingent 500 Stunden 2. Unterhaltsreinigung 440,50 m²
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · UHR Archäologisches Museum + Kaiserpfalz
1. Unterhaltsreinigung 3.712,29 m², Stundenkontingent 500 Stunden 2. Unterhaltsreinigung 440,50 m²
Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 641667-2026
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