Unterhaltsreinigung an Verwaltungsstandorten der BGHM und VBG
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 29.000 EUR
- Lose
- 21
- Auftraggeber
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 203877-2026
- Verfahrensnummer
- 49447ad5-076e-4dc7-b88b-88a3593b9624
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) schreibt die Unterhaltsreinigung für ihre Verwaltungsstandorte sowie einen Standort der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in Mainz aus. Der Auftrag ist in 21 Lose unterteilt, die jeweils eine Laufzeit von zwei Jahren mit Verlängerungsoption auf bis zu vier Jahre haben. Das Gesamtvolumen der geschätzten Loswerte beläuft sich auf rund 4,8 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung an den verschiedenen Verwaltungsstandorten der BGHM sowie der Verwaltungsstandort der VBG in Mainz
Leistungen nach Losen (21)
LOT-0001 · Alsfeld29.000 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Berlin164.400 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Bielefeld37.400 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Bremen255.800 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Dessau-Roßlau222.300 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Dortmund217.900 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Dresden54.500 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Düsseldorf617.800 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Erfurt873.400 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Freiburg33.300 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Hamburg81.600 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Hannover693.100 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Heidelberg66.600 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Mainz BGHM1.354.500 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Mainz VBG487.700 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · München476.200 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0017 · Nürnberg251.700 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0018 · Rostock129.300 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0019 · Saarbrücken35.900 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0020 · Stuttgart507.700 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0021 · Traunstein24.600 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsstandorte der Auftraggeberin und des Verwaltungsstandortes der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Mainz. Die Unterhaltsreinigung für alle Standorte der BGHM und des Standortes der VBG in Mainz werden in 21 Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 21 Lose beträgt insgesamt ca. 6.614.700 EUR netto. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beträgt 6.614.700,00 EUR netto. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen.
Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen. Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Folgende Dokumente werden nachgefordert, sofern nicht mehr als 2 dieser Unterlagen fehlen: - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis des Versicherers) - Formblatt Ansprechperson (Dokument 10) - Unternehmensdarstellung
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen. Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Folgende Dokumente werden nachgefordert, sofern nicht mehr als 2 dieser Unterlagen fehlen: - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis des Versicherers) - Formblatt Ansprechperson (Dokument 10) - Unternehmensdarstellung
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 454430-2026
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