Gebäudereinigung für die Samtgemeinde Boldecker Land
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Samtgemeinde Boldecker LandProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 93058-2026
- Verfahrensnummer
- 4e39f9de-9800-4bb0-a2f6-6fb6a26f58dd
- CPV-Codes
90910000 · Reinigungsdienste; 90911300 · Fensterreinigung; 90919300 · Reinigung von SchulenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Samtgemeinde Boldecker Land schreibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für diverse Objekte aus. Der Auftrag umfasst eine Unterhalts- und Grundreinigungsfläche von ca. 11.500 m² sowie eine Glas- und Rahmenreinigungsfläche von ca. 3.700 m². Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 11.500 m² Reinigungsfläche
Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 3.700 m² Reinigungsfläche
Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Folgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweis zum Personaleinsatz und Schulung - Nachweise zur Bereichsleitung - Nachweise zur Objektleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen. Folgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweise zur Bereichsleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen.
- 50 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung oder zusätzliche desinfizierende Reinigung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet.
- 35 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses.
- 5 %
- Es werden die vom Bieter angebotenen Qualitätskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt.
- 5 %
- Für das Wertungskriterium Zusatzleistungen wird der Anteil der Stunden pro Jahr für zusätzlichen Leistungen wie der zusätzlichen Müllentsorgung und der zusätzlichen desinfizierenden Reinigung an den Gesamtstunden der Unterhaltsreinigung pro Jahr, des jeweiligen Loses gewertet.
- 5 %
LOT-0002 · Glas- und Rahmenreinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen.
- 65 %
- Für eine bestimmte Flächenleistung (m²/h) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit zunehmender Flächenleistung (siehe Anlage Bewertungsschema Kriterium Flächenleistung je Gebäudeart).
- 35 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Folgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweis zum Personaleinsatz und Schulung - Nachweise zur Bereichsleitung - Nachweise zur Objektleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen. Folgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweise zur Bereichsleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 396240-2026
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Samtgemeinde Boldecker Land
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66 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für kommunale Objekte
Heist · Offen · Frist 05.10.2026
Das Amt Geest und Marsch Südholstein schreibt Reinigungsdienstleistungen für die in den Vergabeunterlagen genannten Objekte in der Region DEF09 aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung von Räumen und Flächen sowie die Glasreinigung einschließlich Rahmen, Falzen und Fensterbänken; eine Angebotsabgabe ist für eines oder beide Lose möglich. Der Vertrag beginnt am 1. November 2026, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:10 Uhr.
66 % ähnlichGebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung
Premnitz · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Premnitz vergibt Reinigungsleistungen für verschiedene städtische Objekte in Premnitz, Brandenburg (Region DE408). Los 1 umfasst Unterhalts- und Sonderreinigungen auf einer Grundfläche von etwa 12.500 m² mit einer jährlichen Reinigungsfläche von rund 1.890.000 m². Los 2 betrifft die Glas- und Rahmenreinigung von etwa 4.330 m² Glasfläche, die in der Regel zweimal jährlich beidseitig gereinigt wird. Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 8:00 Uhr, für ein oder beide Lose eingereicht werden.
66 % ähnlichGebäudereinigung für die Stadt Boppard — Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Boppard · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Boppard schreibt Gebäudereinigungsleistungen für mehrere städtische Objekte mit einer Gesamtgrundfläche von etwa 16.500 Quadratmetern aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigung, Los 2 die Glas- und Rahmenreinigung. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
65 % ähnlichGebäudeinnen-, Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung einer Grundschule
Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Altenburger Land beschafft Reinigungsleistungen für die Staatliche Grundschule Windischleuba in Windischleuba, Thüringen. Der Leistungsumfang umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung von Unterrichts- und Horträumen, Verwaltungs- und Nebenräumen, Verkehrsflächen, Sanitärbereichen, Speiseraum sowie Sporthalle auf insgesamt etwa 2.310 m². Zusätzlich ist die Glasreinigung einschließlich Rahmen auf einer Fläche von 1.050 m² vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
65 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 48 städtische Liegenschaften
Leimen · Offen · Frist 15.10.2026
Die Große Kreisstadt Leimen vergibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 48 städtische Liegenschaften, darunter Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Hallen und weitere Objekte im Stadtgebiet Leimen sowie im Ortsteil Gauangelloch. Der Auftrag ist in vier Lose aufgeteilt: drei Lose für Unterhalts- und Grundreinigung sowie ein Los für die Glas- und Rahmenreinigung von 46 Liegenschaften. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. April 2027, beträgt fünf Jahre und kann einmalig um ein Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
63 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung städtischer Gebäude
Lahnstein · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Lahnstein schreibt die Reinigung mehrerer städtischer Objekte in Lahnstein aus. Der Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung mit rund 2,3 Millionen Quadratmetern Jahresreinigungsfläche sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit etwa 4.900 Quadratmetern; die Gebäude haben insgesamt eine Grundfläche von circa 14.200 Quadratmetern. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
62 % ähnlichUnterhalts- und Sonderreinigung für Büro-, Betriebs- und Außenbereiche in Senftenberg
Senftenberg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) beauftragt Unterhalts- und Sonderreinigungen im Sanierungsbereich Lausitz und in der Zentrale am Standort Senftenberg. Zu reinigen sind rund 382 Räume mit insgesamt etwa 11.251 m², darunter Büros, Küchen, Sanitär-, Technik- und Umkleidebereiche sowie der Fuhrpark; zusätzlich sind etwa 620 m² Sonderreinigung viermal jährlich vorgesehen. Zum Auftrag gehört außerdem die Bereitstellung von Sanitärmaterialien wie Toilettenpapier, Hygienebeuteln, Waschgel und Papierhandtüchern. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
61 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und Garching
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für diverse gewerblich und behördlich genutzte Liegenschaften in München und Garching. Die Leistungen werden in sechs Losen vergeben und umfassen je nach Los unter anderem jährliche Unterhaltsreinigungsflächen von rund 99.450 bis 1.819.876 Quadratmetern sowie die Reinigung von Innen- und sonstigen Glasflächen. Angebote müssen bis zum 21. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
61 % ähnlichReinigungsdienstleistungen für eine Liegenschaft in Erfurt
Offen · Frist 15.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 21, beschafft Reinigungsleistungen für eine Liegenschaft in Erfurt. Der Umfang umfasst etwa 1.334 m² Unterhaltsreinigung, 191 m² Glasreinigung, 1.323 m² Grundreinigung und Einpflege sowie zusätzliche Sonderleistungen; die Frist endet am 15. Oktober 2026.
60 % ähnlichUnterhalts-, Glas- und Außenreinigung von Objekten im Stadtteil Lindenhof
Mannheim · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Mannheim, Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement, sucht Dienstleistungen für die Unterhalts-, Glas- und Außenreinigung von Objekten im Stadtteil Lindenhof (Region Mannheim). Die Unterhaltsreinigung umfasst etwa 2.280 m² Bodenfläche und rund 1.900 m² Reinigungsfläche von Montag bis Freitag, die Glasreinigung etwa 700 m² einmal jährlich und die Außenreinigung vier Objekte mit insgesamt rund 520 m² einmal pro Woche. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 08:15 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichGebäudereinigung für städtische Liegenschaften in Neumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beschafft Gebäudereinigungsleistungen in zwei Losen für ihre Liegenschaften. Los 1 umfasst jährlich etwa 1.900.000 Quadratmeter Unterhaltsreinigung, 250.000 Quadratmeter Sichtreinigung beziehungsweise zusätzliche Abfallentsorgung, 11.300 Quadratmeter Grundreinigung und 85 Stunden Sonderreinigung; Los 2 umfasst etwa 5.900 Quadratmeter Glasreinigung und 20 Stunden Sonderreinigung pro Jahr. Die Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Zittau
Dresden · Offen · Frist 14.10.2026
Ausgeschrieben werden Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen in Zittau. Auftraggeber ist der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, aus Dresden. Der Umfang umfasst etwa 31.418 m² Unterhaltsreinigung pro Monat, 4.491 m² Glasreinigung pro Jahr und 17.186 m² Grundreinigung über die Vertragslaufzeit; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
60 % ähnlichGebäude-, Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Bammental
Bammental · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Bammental vergibt Reinigungsleistungen für ihre Gebäude in Bammental. Vorgesehen sind Unterhalts- und Grundreinigung in 11 Objekten mit etwa 710.000 Quadratmetern jährlicher Reinigungsfläche sowie in 4 weiteren Objekten mit etwa 1,17 Millionen Quadratmetern; außerdem Glas- und Rahmenreinigung in 15 Objekten mit rund 5.700 Quadratmetern jährlicher Reinigungsfläche. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für städtische Gebäude
Lauter-Bernsbach · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Lauter-Bernsbach schreibt Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung in mehreren städtischen Gebäuden aus. Betroffen sind unter anderem die Heimatstube, das Kulturhaus, Schul- und Turnhallengebäude sowie Verwaltungsgebäude in Lauter-Bernsbach. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Saxonia GmbH
Zuschlagswert: 2 EUR · Vertragsschluss: 10.04.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
274 vergleichbare Verfahren, davon 158 mit erfasstem Zuschlag · 242 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 442.104,76 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 15 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
A.R.O. Gebäudedienste GmbH · Mannheim
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wackler Service Group GmbH & Co. KG · Chemnitz
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Götz-Gebäudemanagement Nord GmbH · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HGM Facility GmbH · Anklam
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Klüh Cleaning GmbH · Düsseldorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TOP Gebäudereinigung Sachsen GmbH & Co. KG · Moritzburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Reigenia Service GmbH & Co. KG
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Brütting Gebäudereinigung GmbH · Ludwigshafen am Rhein
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wackler Service Group GmbH Co. KG · Chemnitz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Kanalreinigung der Schmutz- und Mischwasserkanalisation
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · Brake
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Entsorgungsbetrieb Augustin GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 23.12.2025
Zuschlagswert: 1.643.700,2 EUR
- Unterhalts-, Sonder- und Glasrahmenreinigung für Gebäude
Landwirtschaftskammer Niedersachsen · Oldenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Gebäudereinigung Wilhelm Kühne GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 30.06.2025
Zuschlagswert: 2.200.000 EUR
- Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Schulen und Betreuungseinrichtungen
Gemeinde Lengede · Lengede
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Hans Schulz Gebäudereinigung +1 weitere
Vertragsschluss: 06.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für gemeindeeigene Gebäude
Gemeinde Edemissen · Edemissen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 08.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäudereinigung an mehreren Standorten in Hannover
enercity Netz GmbH · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.11.2027
Auftragnehmer: PLURAL servicepool GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 05.11.2024
Zuschlagswert: 7.400.000 EUR
- Unterhalts- und Glasreinigung von Zollräumen am Flughafen Hannover-Langenhagen
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Freiburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 17.10.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung für Gebäude und Außenflächen
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH · Braunschweig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: Hans Schulz Gebäudereinigung GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 08.07.2026
Zuschlagswert: 3.080.000 EUR
- Rahmenvertrag für die Innenraumreinigung militärischer Transportflugzeuge in Wunstorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2029
Auftragnehmer: Klüh Cleaning GmbH
Vertragsschluss: 07.04.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Samtgemeinde Boldecker Land
38554 · Weyhausen
post@boldecker-land.de05362 9781-461 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKoPart eG
orlovac@kommunalagentur.nrw004921143077253
Kontakt laut Bekanntmachung
Bauunterhaltung@boldecker-land.de+49 (5362) 9781-26
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 10:56 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:26 (Europe/Berlin)
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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