Unabhängiges Gutachten zur Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung im Energiefinanzierungsgesetz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 744697-2026
- Verfahrensnummer
- 61effa64-2d4c-4b7d-8f89-d09462398c57
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Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung im Energiefinanzierungsgesetz. Untersucht werden sollen unter anderem die Wirkungen der Beihilfe für stromkostenintensive Unternehmen und die Herstellung von Wasserstoff sowie ihre Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit; außerdem soll ein überarbeiteter Evaluierungsplan vorgelegt werden. Der erste Bericht ist bis Ende 2025 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, staatliche Beihilfen umfassend auf direkte und indirekte Effekte auf die Beihilfeempfänger, die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit zu evaluieren. Die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können. Die BesAR, die für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage benötigt wird, wurde im Jahr 2022 an die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der europäischen Kommission angepasst und in das neue EnFG überführt. Für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nach den §§ 30 ff. EnFG und die Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen nach § 36 EnFG (BesAR) wurde mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens vereinbart, dass bis Ende 2025 ein erster Bericht inklusive einem überarbeiteten Evaluierungsplan vorgelegt wird. Dieser Bericht ist in Form eines unabhängigen externen Gutachtens vorzulegen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Evaluierung der BesAR
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, staatliche Beihilfen umfassend auf direkte und indirekte Effekte auf die Beihilfeempfänger, die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit zu evaluieren. Die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können. Die BesAR, die für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage benötigt wird, wurde im Jahr 2022 an die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der europäischen Kommission angepasst und in das neue EnFG überführt. Für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nach den §§ 30 ff. EnFG und die Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen nach § 36 EnFG (BesAR) wurde mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens vereinbart, dass bis Ende 2025 ein erster Bericht inklusive einem überarbeiteten Evaluierungsplan vorgelegt wird. Dieser Bericht ist in Form eines unabhängigen externen Gutachtens vorzulegen.
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LOT-0000 · Evaluierung der BesAR
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