Zweiter Zwischenbericht und Evaluation zur Strompreiskompensation

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
735459-2026
Verfahrensnummer
61622e21-e26d-4867-ae8f-ba9b428bc117

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin beauftragt einen zweiten Zwischenbericht mit Zwischenevaluation zur Strompreiskompensation. Untersucht wird das Beihilfeprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2024/2025; die Evaluation folgt Vorgaben der Europäischen Kommission. Zum Auftrag gehört außerdem ein umfassender Beitrag zur Erfolgskontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024). Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt. Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Strompreiskompensation (SPK) – Ausschreibung 2. Interim-Report einschließlich Evaluation

    Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024). Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt. Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.

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LOT-0000 · Strompreiskompensation (SPK) – Ausschreibung 2. Interim-Report einschließlich Evaluation

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