Erfassung und Modellierung von Stoffströmen in dekarbonisierten Wertschöpfungsketten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 00:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH
- Erfüllungsregion
- EU-weit, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
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- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 761683-2026
- Verfahrensnummer
- a591f756-dc3b-4c60-9a97-5c7d0713e808
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH mit Sitz in Bonn schreibt eine Untersuchung zur Transformation von Wertschöpfungsketten rund um energieintensive Grundstoffindustrien aus. Erfasst und modelliert werden Material- und Stoffströme in den Branchen Zement, Kalk, Glas, Keramik, Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie und Papier; außerdem sollen relevante Verflechtungen, Abhängigkeiten und Chancen bewertet werden. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 540 Tage; ein genauer Untersuchungsraum ist in den Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Untersuchung der Transformation industrieller Wertschöpfungsketten in und um energieintensive Grundstoffindustrien (EII). Hierzu muss der Auftragnehmer (AN) Material- und Stoffströme (z. B. Kraftstoff-, Rohstoff-, Nebenprodukt- und Abfallströme) für folgende acht relevante Grundstoffbranchen erfassen und modellieren: Zement, Kalk, Glas, Keramik, Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie, Papier.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dekarbonisierte Wertschöpfungsketten
Diese acht Branchen bilden den Kern des Untersuchungsrahmens. Der AN soll stoffliche Verflechtungen und strategische Partnerschaften mit weiteren energieintensiven sowie vor- und nachgelagerten Industriezweigen berücksichtigen, [JS5.1]sofern diese für die Bewertung strategischer Material- und Stoffflüsse relevant sind. Der AN muss daraus resultierende Versorgungslücken, Abhängigkeiten, Nutzungskonflikte und Chancen in dekarbonisierten Wertschöpfungsketten identifizieren und bewerten[JS6.1][CI6.2]. Darüber hinaus muss der AN zukunftsfähiger Geschäftsmodelle identifizieren, mit denen Industrie und Politik, die sich ergebenden Chancen nutzen und Transformationsrisiken überwinden können. Ziel des Auftrags ist die Erstellung einer Studie, um Entscheidungsträgern aus Industrie und Politik belastbare Informationen und Handlungsoptionen bereitzustellen. Die zu erstellende Studie muss aufzeigen, wie die Transformation der Rohstoffnutzung und Wertschöpfung proaktiv, koordiniert und wettbewerbsfähig gestalten werden kann. Diese Studie muss sich insbesondere an Akteure richten, die die Transformation industrieller Wertschöpfungsketten proaktiv gestalten möchten. Hierzu zählen große Unternehmen ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie politische Akteure, die an einer zukunftsfähigen Industrie arbeiten. Der AN muss für Politik und Industrie [JS7.1]umsetzbare Handlungsoptionen für eine sektorübergreifende und tragfähige Transformation entwickeln. Hierbei soll der AN stoffliche und industrielle Kopplungen, also sowohl materielle Verflechtungen als auch strategische Partnerschaften, analysieren und frühzeitig Chancen und Risiken erkennen. Auf dieser Grundlage muss die Studie aufzeigen, wie beteiligte Branchen und Regionen Risiken vermeiden und sich als resiliente Vorreiter in einem dekarbonisierten deutschen und europäischen Markt positionieren können.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Sonstiges | 152 KB | |
| Anschreiben | 40 KB | |
| Sonstiges | 24 KB | |
| Sonstiges | 182 KB | |
| Sonstiges | 220 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 182 KB | |
| Sonstiges | 315 KB | |
| Formular | 187 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Sonstiges | 202 KB | |
| Sonstiges | 216 KB | |
| Sonstiges | 190 KB | |
| Sonstiges | 188 KB | |
| Sonstiges | 272 KB | |
| Sonstiges | 138 KB | |
| Sonstiges | 51 KB | |
| Sonstiges | 62 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 791 KB | |
| Sonstiges | 54 KB |
Anforderungen
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
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