Reinigungsleistungen für Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Sozialen Dienst in Grimma

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
  • Hygienedienste für Gebäude und Anlagen (90920000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
512514-2026
Verfahrensnummer
2ff3f3e4-06f3-43aa-9204-da5bcf6140be

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement schreibt Reinigungsleistungen für Liegenschaften in Grimma aus. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungen sowie bedarfsorientierte Sonderleistungen und Desinfektionen. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Glasreinigung und Sonderleistungen, Grundreinigung und Desinfektion bei Bedarf

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Reinigungsleistungen AG Grimma, Staatsanwaltschaft Leipzig Ast. Grimma, Sozialer Dienst LG Leipzig

    siehe Auftragsbekanntmachung

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Unterhaltsreinigung
20 %
Glasreinigung
15 %
Grundreinigung
5 %
Sonderleistung
10 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.