Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-Drehtrennschaltern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Mainzer Netze GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.08.2025
Bekanntmachungsnummer
521851-2025
Verfahrensnummer
00585588-3e96-4fc8-812e-5ab4bf74e744
CPV-Codes
31214110 · Trennschalter

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Kurzbeschreibung

Die Mainzer Netze GmbH beschafft im Rahmen eines fünfjährigen Rahmenvertrags 123-Kilovolt-Drehtrennschalter für ihren Netzbetrieb in Mainz. Die prognostizierten Stückzahlen können während der Vertragslaufzeit um 10 Prozent nach oben oder unten abweichen; die Preisbewertung bezieht sich auf eine Gesamtangebotssumme für 80 Drehtrennschalter. Teilnahmeanträge müssen bis zum 8. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über Lieferung von 123 kV - Drehtrennschalter für die Mainzer Netze GmbH

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Lieferung 123 kV - Drehtrennschalter - 30025431

    Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Lieferung von 123 kV - Drehtrennschalter für die Mainzer Netze GmbH. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Stückzahlen stellen den prognostizierten Bedarf für die Laufzeit von 5 Jahren dar, der sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Demzufolge ist eine Abweichung von ±10 % einzukalkulieren, um auf mögliche Änderungen im Projektgeschäft flexibel reagieren zu können. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO). Erklärung Bietergemeinschaft - T1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklä-rung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe - T2, T3, T4, T5, T6, T7, T8 Ein Bewerber / eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift zu benennen (T5) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinweis: Die Nennung der Unterauftragnehmer kann, sofern eine Nennung im Teilnahmewettbewerb begründet unzumutbar ist, auch erst mit der Angebotsabgabe erfolgen (Dokument A02). Die Nennung der Unterauftragnehmer ist insoweit auch fortschreibbar im Rahmen der Angebotsabgabe(n). Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer - in Anspruch nehmen, die sog. Eignungsleihe. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Namen und Anschrift zu benennen (T2) und die die Eignungsleihe betreffenden Eigenerklärungen für diese Dritten vorzulegen. Ferner hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (T3), jeweils von den benannten Dritten, beizubringen: Im Falle der Unterauftragsvergabe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Das eignungsleihende Unternehmen hat zusätzlich die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • T4 - Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung • T6 - Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit • T7 - Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit • T8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · RV Lieferung 123 kV - Drehtrennschalter - 30025431

Termin/Versandbereitschaft in Monaten
40 %
Gesamtangebotssumme für 80 Drehtrennschalter
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO). Erklärung Bietergemeinschaft - T1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklä-rung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe - T2, T3, T4, T5, T6, T7, T8 Ein Bewerber / eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift zu benennen (T5) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinweis: Die Nennung der Unterauftragnehmer kann, sofern eine Nennung im Teilnahmewettbewerb begründet unzumutbar ist, auch erst mit der Angebotsabgabe erfolgen (Dokument A02). Die Nennung der Unterauftragnehmer ist insoweit auch fortschreibbar im Rahmen der Angebotsabgabe(n). Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer - in Anspruch nehmen, die sog. Eignungsleihe. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Namen und Anschrift zu benennen (T2) und die die Eignungsleihe betreffenden Eigenerklärungen für diese Dritten vorzulegen. Ferner hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (T3), jeweils von den benannten Dritten, beizubringen: Im Falle der Unterauftragsvergabe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Das eignungsleihende Unternehmen hat zusätzlich die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • T4 - Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung • T6 - Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit • T7 - Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit • T8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 149771-2026
Vergleichbare Verfahren281vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag353 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 59 Vergaben

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Rahmenvertrag für Betonsanierungsarbeiten in TenneT-UmspannwerkenTenneT TSO GmbHBayreuth, Deutschland24.10.20256,4 Mio. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
CICMS IT-Consulting GmbHGrasbrunn4013.04.20262,4 Mio. €steigend
TCTE Connectivity Solutions GmbHSchaffhausen4020.01.20257,3 Mio. €fallend
NAN-ERGIE AGNürnberg3024.08.2026694 Tsd. €steigend
SESchneider Electric GmbH - 3016.03.20261 €steigend
HEHitachi Energy Germany AGMannheim2019.06.2026 - steigend
SDSonepar Deutschland/Region Nord-Ost GmbHBerlin2019.05.20264,4 Mio. €stabil
MSMiebach Schaltanlagen und Montagen GmbH & Co. KGDortmund2012.01.20262,8 Mio. €stabil
SASiemens AG - 2031.10.202553,1 Mio. €stabil
HGHöhne GmbHKaltenkirchen2008.07.202412 Mio. €stabil
SESIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KGMannheim1125.02.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hessen (52) · Nordrhein-Westfalen (40) · Berlin (38) · Bayern (36) · Baden-Württemberg (36) · Hamburg (23)
TTTenneT TSO GmbHBayreuth1606.05.2026
MAMainova AGFrankfurt am Main1515.09.2026
5T50Hertz Transmission GmbHBerlin1415.07.2026
HEHamburger Energienetze GmbHHamburg1210.04.2026
DEDB Energie GmbH (Bukr 31)Frankfurt Main1102.07.2026
BUBundesnetzagenturMainz908.06.2026
SBStromnetz Berlin GmbHBerlin915.05.2026
EEEnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruhe804.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Mainzer Netze GmbH

Aktiv seit 2023 · 10 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2023Spitze KW 32 · 2025 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-WandlernPFIFFNER Instrument Transformers LtdMainzer Netze GmbHMainz, Deutschland
    20.11.2025noch 50 Monate30.11.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-DrehtrennschalternSIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KGMainzer Netze GmbHMainz, Deutschland
    02.03.2026noch 53 Monate28.02.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-Kilovolt-LeistungsschalternSIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KGMainzer Netze GmbHMainz, Deutschland
    25.02.2026noch 53 Monate28.02.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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