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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdungsgeräten und Spannungsprüfern

Status
Offen
Angebotsfrist
13.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
8.757.403,28 EUR
Lose
1
Auftraggeber
TenneT TSO GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Spannungsprüfer (31212200)
  • Elektrische Ausrüstung (31600000)
Bekanntmachung
s2c.mercell.com
Bekanntmachungsnummer
705110-2026
Verfahrensnummer
f607a95e-0ca1-4c1a-b25a-f4ac60c16be0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die TenneT TSO GmbH schreibt Rahmenverträge für Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen, Erdungsstangen, Wechselspannungsprüfer für Hoch- und Höchstspannung sowie Zubehör und Ersatzteile aus; in geringem Umfang gehören auch Wiederholungsprüfungen dazu. Die Lieferungen sind für Standorte im deutschen Netzgebiet von TenneT vorgesehen, darunter Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern; das geschätzte Vergabevolumen beträgt rund 8,76 Millionen Euro und soll auf zwei Lieferanten im Verhältnis 60 zu 40 verteilt werden. Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. November 2026 um 12:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit eingereicht werden.

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Auf einen Blick

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Leistungsbeschreibung

Die TenneT TSO GmbH beabsichtigt die Vergabe von Rahmenverträgen über die Lieferung von verschiedenen Materialien:  - Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen  - Erdungsstangen  - AC-Spannungsprüfer (Hoch- und Höchstspannung)  - Zubehör/Ersatzteile Ebenfalls Teil des Leistungsumfangs sind Dienstleistungen in geringem Umfang:  - Wiederholungsprüfungen an AC-Spannungsprüfern (Hoch- und Höchstspannung) Die oben aufgeführten Lieferleistungen erfolgen an diverse Standorte (Unter anderem Umspannwerke) im gesamten Netzgebiet der TenneT Deutschland (Onshore und Offshore). Das Netzgebiet der TenneT Deutschland erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Ingesamt sollen zwei Bieter bezuschlagt werden. Dabei sollen 60 % des Vergabevolumens an den A-Lieferanten und 40 % an den B-Lieferanten vergeben werden. Details sind den in Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung/NDA. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "NDA_EuK" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an astrid.hammerschmidt@tennet.eu und torben.schnell@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.  ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren.   Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 13.11.2026 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.  Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag - Lieferung von Erdungs-/Kurzschließvorrichtungen und Spannungsprüfern8.757.403,28 EUR

    Die TenneT TSO GmbH beabsichtigt die Vergabe von Rahmenverträgen über die Lieferung von verschiedenen Materialien:  - Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen  - Erdungsstangen  - AC-Spannungsprüfer (Hoch- und Höchstspannung)  - Zubehör/Ersatzteile Ebenfalls Teil des Leistungsumfangs sind Dienstleistungen in geringem Umfang:  - Wiederholungsprüfungen an AC-Spannungsprüfern (Hoch- und Höchstspannung) Die oben aufgeführten Lieferleistungen erfolgen an diverse Standorte (Unter anderem Umspannwerke) im gesamten Netzgebiet der TenneT Deutschland (Onshore und Offshore). Das Netzgebiet der TenneT Deutschland erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Ingesamt sollen zwei Bieter bezuschlagt werden. Dabei sollen 60 % des Vergabevolumens an den A-Lieferanten und 40 % an den B-Lieferanten vergeben werden. Details sind den in Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung/NDA. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "NDA_EuK" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an astrid.hammerschmidt@tennet.eu und torben.schnell@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.  ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren.   Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 13.11.2026 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.  Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag - Lieferung von Erdungs-/Kurzschließvorrichtungen und Spannungsprüfern

Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises zwischen allen Anbietern. Der Bewertungspreis setzt sich zusammen aus den Einzelpositionen multipliziert mit den entsprechenden Mengen pro Positon. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Alle Angebote, welche höher als 140 % des niedrigsten Bewertungspreises liegen, erhalten 0% Punkte. Zwischen beiden Wertungssummen wird zur Ermittlung der Punktzahl linear interpoliert.
65 %
Die Bewertung des Kriteriums "Lieferzeit" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung der jeweils angebotenen Liefer- und Einlagerungszeiten zwischen allen Anbietern für die folgenden Kategorien: - EuK-Vorrichtungen - Erdungsstangen - Zubehör - Spannungsprüfer - Wiederholungsprüfungen (Ab Zugang der Spannungsprüfer beim AN) Die Bewertung des Kriteriums "Lieferzeit" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Lieferzeiten. Das Angebot mit den schnellsten Lieferzeiten je Kategorie erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Alle Angebote, welche höher als 200 % der niedrigsten Lieferzeit liegen, erhalten 0% Punkte. Zwischen beiden Wertungssummen wird zur Ermittlung der Punktzahl linear interpoliert.
25 %
Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Das Ergebnis ist ein Punktewert zwischen 0 und 6.
10 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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