Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-Kilovolt-Leistungsschaltern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Mainzer Netze GmbH
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- CPV-Codes
- Leistungsschalter (31212000)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 520950-2025
- Verfahrensnummer
- 89f4971d-62ed-4bb1-8243-bce2380ab57c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Mainzer Netze GmbH beschafft im Rahmen eines fünfjährigen Rahmenvertrags die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-Kilovolt-Leistungsschaltern. Der prognostizierte Bedarf beträgt 28 Leistungsschalter; die tatsächliche Menge kann je nach Projektgeschäft um bis zu 10 Prozent nach oben oder unten abweichen. Die Leistungserbringung ist für den Raum Mainz vorgesehen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 8. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123 kV - Leistungsschalter für die Mainzer Netze GmbH
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-kV-Leistungsschalter - 30025429
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123 kV - Leistungsschalter für die Mainzer Netze GmbH. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Stückzahlen stellen den prognostizierten Bedarf für die Laufzeit von 5 Jahren dar, der sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Demzufolge ist eine Abweichung von ±10 % einzukalkulieren, um auf mögliche Änderungen im Projektgeschäft flexibel reagieren zu können. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO). Erklärung Bietergemeinschaft - T1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklä-rung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe - T2, T3, T4, T5, T6, T7, T8 Ein Bewerber / eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift zu benennen (T5) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinweis: Die Nennung der Unterauftragnehmer kann, sofern eine Nennung im Teilnahmewettbewerb begründet unzumutbar ist, auch erst mit der Angebotsabgabe erfolgen (Dokument A02). Die Nennung der Unterauftragnehmer ist insoweit auch fortschreibbar im Rahmen der Angebotsabgabe(n). Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer - in Anspruch nehmen, die sog. Eignungsleihe. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Namen und Anschrift zu benennen (T2) und die die Eignungsleihe betreffenden Eigenerklärungen für diese Dritten vorzulegen. Ferner hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (T3), jeweils von den benannten Dritten, beizubringen: Im Falle der Unterauftragsvergabe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Das eignungsleihende Unternehmen hat zusätzlich die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • T4 - Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung • T6 - Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit • T7 - Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit • T8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-kV-Leistungsschalter - 30025429
- Termin/Versandbereitschaft in Monaten
- 40 %
- Gesamtangebotssumme für 28 Leistungsschalter
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO). Erklärung Bietergemeinschaft - T1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklä-rung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe - T2, T3, T4, T5, T6, T7, T8 Ein Bewerber / eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift zu benennen (T5) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinweis: Die Nennung der Unterauftragnehmer kann, sofern eine Nennung im Teilnahmewettbewerb begründet unzumutbar ist, auch erst mit der Angebotsabgabe erfolgen (Dokument A02). Die Nennung der Unterauftragnehmer ist insoweit auch fortschreibbar im Rahmen der Angebotsabgabe(n). Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer - in Anspruch nehmen, die sog. Eignungsleihe. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Namen und Anschrift zu benennen (T2) und die die Eignungsleihe betreffenden Eigenerklärungen für diese Dritten vorzulegen. Ferner hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (T3), jeweils von den benannten Dritten, beizubringen: Im Falle der Unterauftragsvergabe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Das eignungsleihende Unternehmen hat zusätzlich die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • T4 - Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung • T6 - Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit • T7 - Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit • T8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 139449-2026
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