Technik für Bürger- und Besucherleitsysteme
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
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- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
- Computerterminals (30231100)
- Bildschirme (30231300)
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681787-2026
- Verfahrensnummer
- 39db670e-2b95-4154-a445-67688ad797c4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
ekom21 – das Kommunale Gebietsrechenzentrum Hessen – beschafft Technik zur Unterstützung von Bürger- und Besucherleitsystemen, darunter beispielsweise Bürgerterminals, in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen. Vorgesehen sind Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Unternehmen; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, und Wartung sowie weitere Dienstleistungen können optional hinzukommen. Die Ausschreibung ist der Region Gießen zugeordnet; die angegebene Laufzeit beträgt 1.440 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Wirtschaftsteilnehmern ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Produkten für Bürger-/Besucherleitsysteme in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Technik für Besucherleitsystem 2026
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei (2) Wirtschaftsteilnehmern mit der Absicht den Bedarf von Technik (z. B. Bürgerterminals) bei der softwareseitigen Unterstützung von Terminverwaltung/Bürger-/Besucherleitsystemen in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen der Bezugsberechtigten zu decken. Die ekom21 setzt für ihre Kunden die Software "VOIS|TEVIS" (Bürger- und Besucherleitsystem) ein. Diese Software wird als Organisationswerkzeug genutzt, das u. a. eine Terminverwaltung für Kommunen, bürgerfreundliche Services wie z. B. Benutzung eines Bürger-/Besucherleitsystem mittels unterschiedlicher Möglichkeiten von Aufrufsystemen/Leitsystemen oder eine Online-Terminvergabe über die Homepage der Kommune ermöglicht. Die ausgeschriebenen Technikkomponenten müssen daher kompatibel zu VOIS|TEVIS sein. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 500.000,00 Euro (netto) festgesetzt. Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Technik für Besucherleitsystem 2026
- Bieterkonzept
- 50 %
- Wertungspreis
- 50 %
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Sonstiges | 927 KB | |
| Vertragsbedingungen | 77 KB | |
| Sonstiges | 37 KB |
Anforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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