Software für den städtischen Bestattungsdienst und das Krematorium
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Originalbekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 660082-2026
- Verfahrensnummer
- 4d25a56b-6d02-44ff-9f65-b1c0d2e47a87
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg – Zentrale Dienste beschafft Software für den Städtischen Bestattungsdienst und das Krematorium der Friedhofsverwaltung. Der Auftrag betrifft Nürnberg; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Software für die Abteilungen Städtischer Bestattungsdienst und Krematorium der Friedhofsverwaltung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Software für die Abteilungen Städtischer Bestattungsdienst und Krematorium der Friedhofsverwaltung
Software für die Abteilungen Städtischer Bestattungsdienst und Krematorium der Friedhofsverwaltung
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Software für die Abteilungen Städtischer Bestattungsdienst und Krematorium der Friedhofsverwaltung
- Preis
Vergabeunterlagen
Zu dieser Bekanntmachung stellt das Ursprungsportal noch keine Unterlagen bereit.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.09.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt
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