Rahmenvereinbarung für Toilettenpapier und Handtuchpapier
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- CPV-Codes
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- Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten (33760000)
- Toilettenpapier (33761000)
- Papierhandtücher (33763000)
- Hygienepapier (33770000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 439788-2026
- Verfahrensnummer
- c3ef45b2-ef43-467a-9ac0-d64d3e12e69c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg – Zentrale Dienste beschafft für ihre Dienststellen und Eigenbetriebe Hygienepapiere, darunter Toilettenpapier in Kleinrollen mit 250 oder 400 Blatt, Toilettenpapier in Großrollen sowie Handtuchpapier. Die Rahmenvereinbarung gilt vom 15. September 2026 bis spätestens 14. September 2029 und umfasst vier Lose für den Bedarf in Nürnberg. Angebote können bis zum 20. Juli 2026 eingereicht werden; maßgeblich ist ausschließlich der Preis.
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Leistungsbeschreibung
Die Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg benötigen für den Zeitraum vom 15.09.2026 bis maximal 14.09.2029 Hygienepapiere (Kleinrollen, Großrollen und Handtücher).
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Toilettenpapier Kleinrollen 250 Blatt
Toilettenpapier Kleinrollen 250 Blatt
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Toilettenpapier Kleinrollen 400 Blatt
Toilettenpapier Kleinrollen 400 Blatt
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Toilettenpapier Großrollen
Toilettenpapier in Großrollen
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Handtuchpapier
Handtuchpapier
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. -
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. -
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 04.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 612536-2026
- 26.06.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt
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