Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Forschungsneubauten Helix und Comet

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.04.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum HeidelbergProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
23.03.2026
Bekanntmachungsnummer
196996-2026
Verfahrensnummer
505de824-74c7-4878-b523-04cc21548248
CPV-Codes
71317200 · Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit; 71317210 · Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für zwei große Forschungsneubauprojekte am Standort Neuenheimer Feld aus. Es handelt sich um die Projekte HELIX (Health + Life science X-research) und COMET (CardiOMETabolicum). Der Auftrag umfasst die baubegleitende Koordination des Arbeitsschutzes für diese komplexen Labor- und Forschungsgebäude.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die Bauvorhaben Neubau Forschungsgebäude "Health + Life science X-research" (HELIX) inkl. "Helmholtz-Institut für Translationale Angio-Cardio-Science, Heidelberg" (HI-TAC Unit) und COMET CardiOMETabolicum at Heidelberg University am Standort Neuenheimer Feld.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die Projekte Helix und Comet

    HEalth + LIfe science X-research (HELIX) Die Universität Heidelberg beabsichtigt, einen Forschungsneubau unter dem Titel "HEalth + LIfe science X- research" (HELIX) nach Art. 91b GG in Bauherreneigenschaft zu realisieren (Förderphase 2029). Bauherrin ist die Universität Heidelberg (AG), organisatorisch unterstützt durch das Universitätsklinikum Heidelberg. Die geplante Einrichtung wird Teil eines Innovationsschwerpunktes führender Forschungseinrichtungen im Raum Heidelberg/Mannheim im Bereich der Lebens- und Gesundheitswissenschaften sowie der Medizin sein und geht auf eine strategische Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zurück. Auf einer Fläche von ca. 3.160 m² (NUF 1-6) und 4-5 Geschossen entstehen an einer städtebaulich exponierten Campuslage hochinstallierte Laborflächen für medizinische Forschung (chemisch-nasspräparative Labore, molekularbiologisch-nasspräparative Labore, Gerätelabore und Rechnerlabore der Klasse S1, S2, S3**), sowie moderne Büroflächen (z.B. New-Work-Konzepte) mit Besprechungs- und Kommunikationsflächen. In dem Gebäude sollen Forschergruppen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten in enger Verzahnung synergetisch zusammenarbeiten. Hierfür ist eine wirtschaftliche Gebäudestruktur notwendig, die einen interdisziplinären Austausch selbstverständlich, wirksam und effektiv zulässt. Das Gebäude geht nach Errichtung in Landeseigentum über. Der Gebäudebetrieb wird durch die Universität Heidelberg verantwortet. Die Flächenangaben in dieser Projektbeschreibung sind völlig unverbindlich und bilden gegenwärtige Überlegungen ab. Sie können sich im Projektfortgang auch noch wesentlich ändern. CardiOMETabolicum at Heidelberg University (COMET) Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt, einen Forschungsbau unter dem Titel "CardiOMETabolicum at Heidelberg University" (COMET) nach Artikel 91b GG zu realisieren (Förderphase 2029/30). Bauherr ist das Universitätsklinikum Heidelberg (AG). Geplant ist der Neubau eines experimentellen kardiometabolischen Forschungszentrums zur Erforschung des Einflusses der Individualität auf Herzerkrankungen und zur Entwicklung maßgeschneiderter Therapieprinzipien. Auf einer Fläche von ca. 4.500m² (NUF1-6) und 4-5 Geschossen entstehen hochinstallierte Laborflächen für medizinische Forschung, sowie moderne Büroflächen (z.B. New-Work- Konzepte) mit Besprechungs- und Kommunikationsflächen. Die Flächenangaben in dieser Projektbeschreibung sind völlig unverbindlich und bilden gegenwärtige Überlegungen ab. Sie können sich im Projektfortgang auch noch wesentlich ändern. Helmholtz-Institut für Translationale Angio-Cardio-Science, Heidelberg (HI-TAC Unit) Die Universität Heidelberg beabsichtigt in eigener Bauherreneigenschaft, einen Forschungsbau unter dem Titel Translationale Angio-Cardio-Science, Heidelberg (HI-TAC Unit) in Mannheim zu errichten, welcher nicht Bestandteil des Leistungsumfangs ist. Jedoch soll aus programmatischen Gründen ein Teil der Nutzflächen daraus (ca. 700 m² NUF 1-6) innerhalb des Gebäudes HELIX (siehe oben), als eigenständige Nutzungseinheit realisiert werden. Geplant ist die Errichtung der Nutzflächen für die Universität Heidelberg mit einer zu HELIX analogen Nutzung. Die Flächenangaben in dieser Projektbeschreibung sind völlig unverbindlich und bilden gegenwärtige Überlegungen ab. Sie können sich im Projektfortgang auch noch wesentlich ändern. Gemeinsames Bauprojekt Auftraggeber für das Projekt HELIX inkl. HI-TAC Unit wird die Universität Heidelberg sein, die Universitätsklinik Heidelberg wird Auftraggeber für das Projekt COMET. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass beide Projekte (COMET und HELIX inkl. HI-TAC Unit) auf einem Baugrundstück (Im Neuenheimer Feld, Heidelberg) in einem gemeinsamen Baukomplex entstehen werden. Die Projekte HELIX, HI-TAC und COMET werden in kaufmännischer und organisatorischer Sicht getrennt betrachtet. Die Projekte HELIX inkl. HI-TAC und COMET sollen nach Projektabschluss nutzungsbedingt teilbar sein. Der Gesamtgebäudekomplex geht nach Errichtung in das Eigentum des Landes über. Es muss in organisatorischer Hinsicht berücksichtigt werden, dass die Teilprojekte in unterschiedlichen Förderphasen ausgeführt werden. Die Vorgaben zu den Realisierungszeiträumen (bei Forschungsbauten nach Art. 91b GG) stellen dafür die Grundlage dar. Insbesondere zur Anfangsphase sind die jeweiligen Planungen eng aufeinander mit Schnittstellen abzustimmen. Teile der Planungs- und Bauleistungen können auch beide Projekte betreffen. Die beiden Auftraggeber haben sich entschlossen, bei der Realisierung ihrer Projekte zu kooperieren und schließen einen entsprechenden Kooperationsvertrag ab. Die Vertragspartner agieren jeweils als selbständiger Bauherr und realisieren ihr jeweiliges Projekt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Das Universitätsklinikum unterstützt die Uni Heidelberg für die Planungs- und Bauphase durch organisatorische Maßnahmen. Die entsprechenden Vollmachten sind im Innenverhältnis geregelt. Beide Projekte sollen nach Artikel 91b GG gefördert werden. Das Projekt HELIX inkl. HI-TAC wird unabhängig von einem Erreichen des Förderungszieles realisiert. Die Realisierung des Projektes COMET steht in Abhängigkeit zum Erreichen des Förderungszieles. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll nun der Leistungsgegenstand der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß der beigefügten Vergabeunterlagen vergeben werden. Die Laufzeit des Projektes können Sie der Anlage 9 (Rahmenterminplan) entnehmen. Aufgrund der Dynamik des Projekts ist eine zeitliche Verschiebung der vorgenannten Laufzeit möglich. Verlängerungsoptionen als solche existieren nicht.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die Projekte Helix und Comet

Die Bieter haben verbindliche und für die komplette Vertragslaufzeit gültige Pauschalbeträge und optionale Sätze anzubieten. Die Berechnung des Punktwerts im Zuschlagskriterium "Preis" erfolgt unter Anwendung folgender Formeln: Gesamtsumme des jeweiligen Bieters (s. Anlage 1 der Vergabeunterlagen, Ziffer 8): Gesamtsumme Leistungen und optionale Sätze Ziffer 5 (Ziff. 1 + 2 + 3 + 4) + Nebenkostenpauschale (Ziff. 6) + Gesamt-Projekt-Nachlass (Ziff. 7) Punktwert des jeweiligen Bieters: (Gesamtsumme des Bieters mit der niedrigsten Gesamtsumme / Gesamtsumme des jeweiligen Bieters) * 100 Punkte Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
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