Projektsteuerung nach AHO für den Ersatzneubau einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
- Bekanntmachung
- vergabeportal-bw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 849705-2025
- Verfahrensnummer
- 2e5c5473-a3d6-4ebe-b68b-8d68a32e09cc
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beauftragt eine Projektsteuerung nach den Standards des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) für den Ersatzneubau seiner Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA). Die bestehende Sterilgutversorgung am Standort Neuenheimer Feld 670 soll durch ein neues Gebäude mit zeitgemäßen Funktions- und Personalbereichen sowie einem eigenständigen AWT-Bahnhof ersetzt werden. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 2.555 Tage; die Baumaßnahme befindet sich in Heidelberg.
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Leistungsbeschreibung
Dienstleistung einer Projektsteuerung gem. AHO für den Ersatzneubau der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) am Universitätsklinikum Heidelberg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Projektsteuerung gem. AHO für den Ersatzneubau der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung Universitätsklinikum Heidelberg
Das UKHD beabsichtigt den Ersatzneubau der ZSVA (Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung). Die bestehende Sterilgutversorgung des Universitätsklinikum Heidelberg am Standort Neuenheimer Feld 670 wurde vor ca. 35 Jahren errichtet und bedarf einer baulichen Ertüchtigung in Form eines Ersatzneubaus. Das neue Gebäude soll alle notwendigen Funktions-/Personalbereiche einer zeitgemäßen ZSVA inkl. der Ausbildung eines eigenständigen AWT-Bahnhofes, der die gesamte Sterilgutversorgung für das Neuenheimer Feld sicherstellt, abdecken. Der Ersatzneubau der ZSVA soll aufgrund des verfügbaren Bauplatzes und der kurzen Anbindung zu den unterirdisch bestehenden AWT- und Mediengängen vor dem bestehenden Gebäude Versorgungszentrum Medizin (VZM), das die Ver- und Entsorgung der klinischen Funktionsbereiche der Universitätsklinik Heidelberg sowie weitere Kliniken in Heidelberg und in der Umgebung sicherstellt, situiert werden. Einschränkungen wie unterirdische Leitungen, Abstandsflächen, Einbringschächte und Feuerwehrzufahrten begrenzen das Baufeld. Das Klinikareal wird intern durch ein automatisches Warentransportsystem (AWT) versorgt; der Neubau der Sterilgutversorgung wird direkt an dieses Netz angeschlossen. Der Ersatzneubau soll optional mit einer Aufstockungsmöglichkeit geplant werden. Im Vorfeld zu dieser Ausschreibung wurde eine Machbarkeitsstudie und Planungsleistungen erbracht. Die Ergebnisse finden Sie in der Anlage 6 - Plan- und Informationsunterlagen. Der Leistungsumfang entspricht den Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 1-5 gem. Heft 9 der Schriftenreihe des AHO, Stand 2025. Zur optionalen Beauftragung sollen die in aufgeführten Besonderen Leistungen angeboten werden (vergleiche Anlage 5). Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Unverzüglich nach Vertragsschluss - Fertigstellung LPH 3: 15.12.2026 - Baubeginn: Anfang 2028 - Fertigstellung: Mitte 2031 Die Kostenprognose (Stand Q2/2025) des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 93,06 Mio. EUR Netto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200: ca. 0,75 Mio. EUR - KG 300: ca. 20,5 Mio. EUR - KG 400: ca. 49,3 Mio. EUR - KG 500: ca. 1,7 Mio. EUR - KG 600: ca. 0,6 Mio. EUR - KG: 700 ca. 20,2 Mio. EUR (Annahme 25% der Summe KG 200 bis KG 600, inkl. Projektsteuerung) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Projekt wird unter Einsatz der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) umgesetzt. Hierzu definieren die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) in verbindlicher Weise organisatorische Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie wesentliche Prozesse, Qualitätskontrollen, Softwarelösungen und Formate. Weiterhin werden konkrete Nachhaltigkeitskriterien für das Projekt vorgegeben die im weiteren Projektablauf zu berücksichtigen sind. Die Informationen und Unterlagen für den AIA werden in der 2. Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) den aufgeforderten Bietern zur Verfügung gestellt. Gemäß dem Formblatt Honorarangebot (Anlage 5) sollen optional weitere Besondere Leistungen abgefragt werden. Mit Abschluss des Vertrages wird der Projektsteuer zunächst mit den Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) gemäß AHO sowie Projektstufe 2 (Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) und Erstellung der prüfbaren Bauunterlage beauftragt. Dieser Beauftragungsumfang soll sicherstellen, dass der Auftragnehmer diejenigen Projektsteuerungsleistungen erbringt, die für die an den Generalplaner beauftragten Leistungen bis einschließlich HOAI-Leistungsphase 3 erforderlich sind. Die folgenden Projektstufen und Teilleistungen sollen optional beauftragt werden. Das UKHD behält sich eine anteilige Beauftragung einzelner Leistungsstufen vor. Das UKHD behält sich zudem vor, für eine einzelne Leistungsstufen nur einzelne Handlungsbereiche zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich über das UKHD.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
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LOT-0001 · Projektsteuerung gem. AHO für den Ersatzneubau der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung Universitätsklinikum Heidelberg
- Honorar
- 30 %
- Konzepte zur personellen Besetzung, fachtechnischen Lösungsansätzen und strukturellen Herangehensweisen / Analysen (Detaillierung folgt in Angebotsphase)
- 70 %
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. 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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 610412-2026
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