Projektbezogene Bauversicherung für neues Herzzentrum und Forschungsbereich „Informatics for Life“
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.12.2025
- CPV-Codes
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- Versicherungen (66510000)
- Bauwesenversicherungen (66513200)
- Bekanntmachung
- vergabeportal-bw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 868086-2025
- Verfahrensnummer
- a0dad494-40d9-46a9-9d81-c3f5ccb77066
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beschafft eine projektbezogene Bauversicherung für den Neubau eines universitären Herzzentrums und des Forschungsbereichs „Informatics for Life“. Das Herzzentrum soll auf dem Klinikgelände im Heidelberger Stadtteil Neuenheimer Feld entstehen und mehrere kardiologische, herzchirurgische sowie anästhesiologische Fachbereiche zusammenführen; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Projektbezogene Bauversicherung zum Neubau des Herzzentrums sowie des Forschungsbereichs "Informatics for Life".
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Projektbezogene Bauversicherung zum Neubau des Herzzentrums sowie des Forschungsbereichs "Informatics for Life"
Am UKHD soll ein universitäres Herzzentrum innerhalb des Klinikgeländes im Neuenheimer Feld, auf dem Gelände um die alte Kinderklinik neu errichtet werden. In dem neuen Herzzentrum sollen die Kardiologie, die Angiologie, die Herzchirurgie, die pädiatri-sche Kardiologie, die Kinderherzchirurgie sowie die Kardio-Anästhesie des Universitätsklinikums Heidelberg zusammengeführt werden. Durch interdisziplinäre Kooperationen und Innovationen werden Synergien und ein Mehrwert in der Versorgung und der Forschung generiert. Unmittelbar in den Neubau des Herzzentrums integriert und funktional eng damit verbunden wird der wissenschaftliche Arbeitsbereich Informatics for Life (IFL). Durch Fokussierung auf das wissenschaftliche Rechnen in der kardiovaskulären molekularen Forschung wird Fortschritt in der personalisierten Herzmedizin in Deutschland realisiert. Durch den Bau eines Herzzentrums am Universitätsklinikum in Heidelberg werden entscheidende Voraussetzungen geschaffen, die der Herzmedizin, der Herzkreislaufforschung, dem Klinikum, der wirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region und vor allem auch dem Wohl der Patienten dienen. Die Gesamtinvestition beläuft sich aktuell voraussichtlich auf rund 500,1Mio. EUR (brutto), inkl. Baupreisentwicklung. Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsschutz über eine projektbezogene Bauversicherung als Variante 1: kombinierten Bauversicherung oder als Variante 2: Bauleistungs-/Bauwesenversicherung zur Neuerrichtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme eines Herzzentrums inkl. dem wissenschaftlichen Arbeitsbereich Informatics for life (IFL). Der Auftraggeber entscheidet nach Auswertung der unverbindlichen Erstangebote, welche Variante (kombinierte Bauversicherung oder Bauleistungs-/Bauwesenversicherung) im Rahmen der verbindlichen Zweitangebote gilt. Die Auftraggeberin ist Versicherungsnehmerin. Mitversichert gelten - die Grundstückseigentümer und/oder Bauherren sowie alle Beteiligungsunternehmen in der Funktion als Beteiligte am Projekt sowie per Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragte Dritte in der Funktion als Bauherrenvertreter; - Die mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Bauvorhaben beauftragten Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften; - Die an dem versicherten Bauvorhaben beteiligten Planer, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Gutachter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/Projektcontroller/Baumanager, Projektentwickler, Projektmanager, BIM*-Manager, BIM*- Gesamtkoordinatoren, BIM*-Teilkoordinatoren, BIM*- Koordinatoren, BIM*-Autoren, Nachhaltigkeits- und Effizienzkoordinatoren, Planungsringe und Partner, Arbeitsgemeinschaften sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich deren Nachunternehmer, aus deren Erbringung von Leistungen für die genannten Bauvorhaben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Projektbezogene Bauversicherung zum Neubau des Herzzentrums sowie des Forschungsbereichs "Informatics for Life"
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag (Auftrag). Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den folgenden Kriterien: Kriterium: Niedrigster Preis Gewichtung: 100% Max. mögliche Punkte: 100 Punkte Bewertungsmethodik: Die Angebotswertung erfolgt mittels eines Punktesystems. Es können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Ist das danach wirtschaftlichste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es günstigere Beteiligungsangebote, dann wird das günstigste Führungsangebot zunächst nur mit einem geringeren Anteil (mindestens in Höhe der Mindestzeichnungsquote für Führungsangebote) berücksichtigt. Zuschlagskriterium "Niedrigster Preis" Bewertet wird die Höhe der Gesamtprämie gemäß dem Dokument "Preisblatt", welches im Zuge der Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebotes bereitgestellt wird. Die für das Zuschlagskriterium Niedrigster Preis zur Verfügung stehenden Punkte werden nach dem folgenden Punkteschlüssel verteilt: - Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl = 100 Punkte. - Für das 2-fache des niedrigsten Preises werden 0 Punkte vergeben. Alle Angebotspreise darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Angebote deren Angebotspreise zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises liegen, erhalten eine Punktzahl gemäß linearen Interpolation. - Für den niedrigsten Preis: (P = Pmin): S(P) = 100 Für das Doppelte des niedrigsten Preises: (P = 2Pmin): S(P) = 0 Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation: S(P) = 100 * (2Pmin - P) / Pmin (siehe Verfahrensbeschreibung)
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 22.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 507121-2026
- 21.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 503250-2026
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