Schaltung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien für Immobilien und Stellen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.06.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.04.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
  • Reklamedienste (79342200)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
254463-2024
Verfahrensnummer
74042f96-80b3-438e-a273-9e2158245d74

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sucht Leistungen zur ganzjährigen Schaltung von Anzeigen in regionalen, überregionalen und internationalen Printmedien sowie in Online-Portalen. Die Anzeigen betreffen den Verkauf sowie die Vermietung und Anmietung von Immobilien aller Art und die Besetzung von Stellen innerhalb der BImA; die gelieferten Inseratstexte sind nach vorgegebenen Layoutmustern und Corporate-Design-Richtlinien zu veröffentlichen. Die Angebotsfrist endet am 18. Juni 2024 um 07:00 Uhr UTC; der Auftraggeber hat seinen Sitz in Bonn.

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Leistungsbeschreibung

Schaltung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Schaltung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

    Die BImA schaltet ganzjährig Anzeigen in regionalen, überregionalen und internationalen Medien und in Online-Portalen für den Verkauf und die Vermietung/ Anmietung von Immobilien (aller Art) sowie Besetzung von Stellen innerhalb der BImA. Hierzu müssen die von der Auftraggeberin übermittelten Inseratstexte nach ihren Layoutmustern sowie in Übereinstimmung mit ihren Corporate-Design-Richtlinien in regionalen, überregionalen und internationalen Printmedien sowie in Online-Medien veröffentlicht werden. Die Auftragnehmerin wickelt für die BImA alle Geschäftsvorgänge mit den Verlagen und Online-Börsen (Übermittlung von Druck- und html-Vorlagen und -aufträgen, Überwachung der Veröffentlichung, Überprüfung der Rechnungsstellung, Aushandlung von Sonderpreisen und Rabatten in Print- und Onlineanzeigen) ab.

    Frist: 18.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. Bezug des Bieters zu Russland Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Schaltung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Für das Zuschlagskriterium Preis werden insg. maximal 59 Punkte vergeben, und zwar als Summe der Punktzahlen, für die im Angebot (Pos. 1 und Pos. 2) gemachten Angaben nach der folgenden Be-rechnungsweise: 1. Schritt Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 1 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 25 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 1 dividiert durch den Wert in Pos. 1 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet). 2. Schritt Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 2 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 34 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 34 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 2 dividiert durch den Wert in Pos. 2 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet). Die so für die Pos. 1 und Pos. 2 ermittelten Punktzahlen eines Angebotes werden addiert. Diese Summe ergibt die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Preis (max. 59 Punkte).
59 %
Bewertungskriterium leistungsbezogene Kriterien: Pos. 1: Zusammenarbeit über ein Online-Anzeigenmanagementsystem (21%) Ein Angebot erhält 0 Punkte wenn kein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist, 7 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist, 14 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist; es über eine Filterfunktion verfügt oder ein Zugriff der Auftraggeberin auf Anzeigendokumente und dazugehörige Rechnungen jederzeit möglich ist, 21 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist; es über eine Filterfunktion verfügt und ein Zugriff der Auftraggeberin auf Anzeigendokumente und dazugehörige Rechnungen jederzeit möglich ist. Pos. 2: Zusammenarbeit über ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) (20%) Ein Angebot erhält 0 Punkte wenn kein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist, 7 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist, 14 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist und es aktuelle Klickzahlen auf den Online-Portalen zur Verfügung stellt oder es die Möglichkeit bietet, die Anzeigenvorlage + Bedingungen zu ändern (keywords, Anzei-gentext, Auswahl der Online-Portale), 20 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist und es aktuelle Klickzahlen auf den Online-Portalen zur Verfügung stellt und es die Möglichkeit bietet, die Anzeigenvorlage + Bedingungen zu ändern (keywords, Anzei-gentext, Auswahl der Online-Portale). Die so für die Pos. 1 und Pos. 2 ermittelten Punktzahlen eines Angebotes werden addiert. Diese Summe ergibt die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Leistung (max. 41 Punkte). Auf gesonderte Aufforderung sind entsprechende Auszüge, Screenshots oder auch ein Testzugang zum System zur Verfügung zu stellen, um die getätigten Angaben zu den Systemen nachweisen zu können.
21 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. Bezug des Bieters zu Russland Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 782272-2024

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