Agenturleistungen für Markenkommunikation, Corporate Design, Print, digitale Kommunikation und künstliche Intelligenz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.12.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.11.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
Bekanntmachung
lwl.org
Bekanntmachungsnummer
756693-2025
Verfahrensnummer
09bc8fcb-8223-4b27-8ec4-565b552bbd6a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Zentrale Einkaufskoordination in Münster, sucht Agenturleistungen in zwei Bereichen: Markenkommunikation, Corporate Design sowie die Konzeption und Gestaltung von Printprodukten und anderen Medien sowie digitale Kommunikation und künstliche Intelligenz (KI). Die Leistungen werden für den LWL in der Region Münster (NUTS-Code DEA33) ausgeschrieben. Die Teilnahmefrist endet am 4. Dezember 2025 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Agenturleistungen: Markenkommunikation, Corporate Design, Konzeption und Layout von Publikationen und anderen Medien des LWL (Los 1) sowie für Digitale Kommunikation und KI (Los 2)

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Markenkommunikation, Corporate Design und Printprodukte

    Unterstützung bei der Markenkommunikation, Corporate Design (CD) und Printprodukte. Für nähere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

  • LOT-0002 · Digitale Kommunikation und KI

    Unterstützung bei der digitalen Kommunikation und KI. Für nähere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Teilnahmeantrag): Mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages erklärt der Bewerbende bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen; - er / sie das Gewerbe angemeldet hat; - er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 - 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Markenkommunikation, Corporate Design und Printprodukte

s. Leistungsbeschreibung
70 %
Preis
30 %

LOT-0002 · Digitale Kommunikation und KI

s. Leistungsbeschreibung
70 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Teilnahmeantrag): Mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages erklärt der Bewerbende bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen; - er / sie das Gewerbe angemeldet hat; - er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 - 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 246501-2026

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