Scannen von Bestandsakten und Dienstleistungen – Rahmenvertrag

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Kreis Plön
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.06.2026
CPV-Codes
Scanning (79999100)
Bekanntmachungsnummer
411761-2026
Verfahrensnummer
bff0d8f6-9816-433c-bac5-521de96b0ba4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kreis Plön vergibt einen Rahmenvertrag für das Scannen von etwa 3,5 Millionen Seiten Bestandsakten der Kreisverwaltung inklusive damit verbundener Dienstleistungen. Die Leistung ist in Schleswig-Holstein (Region Plön) zu erbringen und hat eine Laufzeit von 720 Tagen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über das Scannen von Bestandsakten der Kreisverwaltung Plön inkl. Dienstleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über das Scannen von Bestandsakten der Kreisverwaltung Plön inkl. Dienstleistungen

    3.500.000 Seiten

    Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Keine

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Keine

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589088-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.