Sanitärinstallation für den Neubau einer Kindertagesstätte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 180.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 28.03.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 199992-2025
- Verfahrensnummer
- 01952336-3b48-440a-ab70-4ffc0893c637
- CPV-Codes
- 45330000 · Installateurarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord schreibt Sanitärarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die gewerkespezifische Installation. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH - Sanitärarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sanitärarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin Heiligensee180.000 EUR
Sanitärarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin Heiligensee
Frist: 10.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 510268-2026
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|---|---|---|---|
| Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 61 Tsd. € |
| Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 64 Tsd. € |
| Bau und Montage von WC-Trennwänden für eine Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 22.06.2026 | - |
| Sanitärinstallation für den Neubau der Kita Lotte LemkeStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - | Heilbronn, Deutschland | 10.09.2026 | - |
| Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 218 Tsd. € |
| Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 22.06.2026 | - |
| Sanitaerinstallation fuer den Neubau einer integrativen Kindertagesstaette in HersbruckArbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Nürnberger Land e. V. | Lauf an der Pegnitz, Deutschland | 08.04.2026 | - |
| Lieferung und Montage von Sanitäranlagen für den Kirberger HofStadt Monheim am Rhein | Monheim am Rhein, Deutschland | 28.04.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| HJHeinrich Jürgens GmbH & Co. KG | Großefehn | 3 | 0 | 26.06.2026 | 45 Tsd. € | steigend |
| HAH&P Anlagentechnik GmbH | Frechen | 2 | 0 | 13.07.2026 | 145 Tsd. € | steigend |
| MGMANDEL Gebäudetechnik GmbH | Fürth | 2 | 0 | 25.06.2026 | 233 Tsd. € | steigend |
| BBBC Bieder-Haustechnik GmbH | Westerstede | 2 | 0 | 22.06.2026 | 0,01 € | steigend |
| HPHorst Poburski Wasser- und Abwasser-Technik GmbH | Glinde | 2 | 0 | 03.06.2026 | 304 Tsd. € | steigend |
| SGStaudacher GmbH | Rohrdorf - Lauterbach | 2 | 0 | 02.06.2026 | 1 € | steigend |
| LBLETA Bau GmbH | Markkleeberg | 1 | 1 | 12.05.2026 | 64 Tsd. € | steigend |
| SBSOMA Bautechnik GmbH | Berlin | 1 | 1 | 17.03.2026 | 789 Tsd. € | steigend |
| RGResto GmbH | Berlin | 1 | 1 | 01.12.2025 | 400 Tsd. € | steigend |
| ANArche Naturhaus GmbH | Zahna-Elster | 1 | 1 | 01.07.2025 | 319 Tsd. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (63) · Berlin (41) · Nordrhein-Westfalen (34) · Hessen (26) · Baden-Württemberg (24) · Niedersachsen (21)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 14 | 28.07.2026 |
| GKGemeinde Kumhausen | Kumhausen | 6 | 30.07.2026 |
| GHGemeindeverwaltung Haßloch | Haßloch | 5 | 05.08.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 5 | 27.02.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 4 | 29.06.2026 |
| GWGemeinde Weeze | Weeze | 3 | 31.07.2026 |
| BTBezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin | Berlin | 3 | 29.07.2026 |
| LHLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement | Hannover | 3 | 09.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Instandhaltung von Heizanlagen und zentralen WassererwärmungsanlagenUNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH +10 weitereLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland6,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.09.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeleittechnik im Bergischen UmlandK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland2,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und GebäudeautomationK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation in DüsseldorfK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs-, Sanitär- und Gebäudetechnik in DüsseldorfK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Rahmenvereinbarung für Kältetechnik und BauunterhaltungsarbeitenHagemann & Henrichsmann GmbHUniversitätsklinikum MünsterMünster, Deutschland209 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.03.2026noch 7 Monate30.04.2027
- Rahmenvereinbarung für Arbeiten an raumlufttechnischen AnlagenHagemann & Henrichsmann GmbHUniversitätsklinikum MünsterMünster, Deutschland205 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.03.2026noch 7 Monate30.04.2027
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und SanitäranlagenWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.03.2025noch 24 Monate06.09.2028
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| LBLETA Bau GmbH | 1 | 12.05.2026 | 64 Tsd. € |
| SBSOMA Bautechnik GmbH | 1 | 17.03.2026 | 789 Tsd. € |
| RGResto GmbH | 1 | 01.12.2025 | 400 Tsd. € |
| ANArche Naturhaus GmbH | 1 | 01.07.2025 | 319 Tsd. € |
| KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | 1 | 24.04.2025 | 176 Tsd. € |
| CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | 1 | 07.03.2025 | 56 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 27.02.2026 | Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | LBLETA Bau GmbH | 64 Tsd. € |
| 14.08.2025 | Elektroinstallationsarbeiten und Beleuchtung für eine Kindertagesstätte | Vergeben | RGResto GmbH | 400 Tsd. € |
| 12.05.2025 | Zimmerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | ANArche Naturhaus GmbH | 319 Tsd. € |
| 28.03.2025 | Sanitärinstallation für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | 176 Tsd. € |
| 09.01.2025 | Bauhauptarbeiten für Kindertagesstätten im Kirchenkreis Berlin Mitte-Nord | Vergeben | SBSOMA Bautechnik GmbH | 789 Tsd. € |
| 09.01.2025 | Gerüstbauarbeiten für das ELCH-Projekt | Vergeben | CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | 56 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSanitär- und Heizungstechnische Anlagen für Wohngebäude mit Kindertagesstätte
Brühl · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Brühl vergibt die Lieferung und Herstellung von Sanitär- und Heizungsanlagen für einen Neubau an der Anna-Seghers-Straße 2-6 in Brühl. Das Projekt umfasst die Installation von Sanitäranlagen für 29 Wohneinheiten und eine sechsgruppige Kindertagesstätte, dezentrale Warmwasserbereitung, eine Fernwärmeheizungsanlage mit etwa 3.000 Quadratmetern Fußbodenheizung sowie weitere technische Komponenten wie Fettabscheider und Druckerhöhungsanlage. Die Ausführungsdauer beträgt 215 Tage, Bewerbungsschluss ist der 24. September 2026.
58 % ähnlichSanitär- und Heizungsinstallationen für den Erweiterungsbau eines Schulgebäudes
Berlin · Offen · Frist 21.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, vergibt Bauleistungen für die Sanitär- und Heizungsinstallation eines Schulgebäude-Erweiterungsbaus in Berlin. Der Erweiterungsbau umfasst vier oberirdische Geschosse und ein Untergeschoss und wird über einen Verbindungsbau an das bestehende Schulgebäude angeschlossen; vorgesehen sind unter anderem Trink- und Schmutzwasserleitungen, Sanitäreinrichtungen, Heizungsrohre, Pumpen, Fußbodenheizung und Heizkörper einschließlich Dämmung und Brandschutz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 307.803,95 Euro, die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
57 % ähnlichSanitäranlagen für Grundschule in Grevesmühlen
Grevesmühlen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Grevesmühlen schreibt die Lieferung und den Einbau von Sanitäranlagen für das neue Grundschulgebäude (BV GVM Grundschule) aus. Das Gebäude umfasst ca. 3.563 m² BGF, dreigeschossig mit Staffelgeschoss, und benötigt Trinkwasser‑ und Schmutzwasser‑Systeme sowie Sanitärobjekte für 8 WC‑Anlagen, 7 Einzel‑WCs und 15 Klassenräume. Das Verfahren ist offen, das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
57 % ähnlichSanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Coswig (Anhalt) vergibt Bauleistungen für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen im Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Jeber-Bergfrieden. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abwasser- und Trinkwasserleitungen, Sanitärobjekte, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 41,5 Kilowatt Leistung, 553 Quadratmeter Fußbodenheizung sowie eine Einzelraumlüftungsanlage. Die Ausführung ist vom 16. November 2026 bis zum 30. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichSanitär- und Heizungsanlagen für den Neubau der GGS Adelheidisschule
Bonn · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesstadt Bonn schreibt die Installation von Sanitär- und Heizungsanlagen für den Neubau der GGS Adelheidisschule aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung einer Heizungsanlage mittels Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie die vollständige Trink- und Abwasserinstallation. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, wobei Los 1 die Bauleistung und Los 2 die Wartung umfasst.
54 % ähnlichSanierung der Sanitärinstallationen in einer Aufnahmeeinrichtung in Berlin
Berlin · Offen · Frist 13.10.2026
Das Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, vergibt Arbeiten zur vollständigen Erneuerung der Sanitärinstallationen in einer Aufnahmeeinrichtung am Groß-Berliner-Damm 59 in Berlin. Die Maßnahme umfasst 26 Leitungsstränge mit etwa 128 Wohneinheiten sowie Küchen, Teeküchen, Gemeinschaftstoiletten, Waschräume und Mitarbeitertoiletten. Vorgesehen sind unter anderem neue Anlagen nach Trinkwasserverordnung, Hygienespüleinrichtungen, Brandschutzabschottungen und die Ertüchtigung zentraler Anlagenbereiche in mehreren Bauabschnitten. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:10 Uhr Berliner Zeit.
53 % ähnlichSanitär- und Installationsarbeiten
Offen · Frist 30.09.2026
Der Ortsverein Schmöckwitz e.V. beschafft Sanitär- und Installationsarbeiten in der Region Berlin. Angaben zu Mengen, Auftragswert und genauer Ausführung liegen nicht vor; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
53 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einer siebengruppigen Kita
Bad Kreuznach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach vergibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung mit Heizung, Lüftung und Sanitär eines Neubaus für eine siebengruppige Kindertagesstätte. Der Neubau entsteht auf einem rund 3.086 m² großen Grundstück im südlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach, östlich der Alzeyer Straße. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 stufenweise und auf Abruf. Die Frist für die Einreichung endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
52 % ähnlichHeizungs- und Sanitärtechnik einschließlich Wartungsvertrag für einen Schulneubau
Senftenberg · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg beschafft Heizungs- und Sanitärtechnik für den Neubau einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt geistige Entwicklung in der Region DE40B. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Trink- und Schmutzwasseranlagen, sanitäre Ausstattung, Warmwasserbereitung, Fettabscheider- und Hebeanlage sowie Fernwärme, Heizkörper, Fußbodenheizung und weitere Wärmeverteilung. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für Heizung und Sanitär mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
52 % ähnlichPlanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) einer Kindertagesstätte
Kinderbeuern · Offen · Frist 02.10.2026
Die Ortsgemeinde Kinderbeuern vergibt Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für den Anbau, Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Zauberwald“ in Kinderbeuern. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Anlagen für Abwasser, Wasser, Wärme, Raumluft, Elektrik, Kommunikation und nutzungsspezifische Einrichtungen; die voraussichtlichen Nettokosten der technischen Ausrüstung betragen 322.815,88 Euro. Die Kindertagesstätte soll auf drei Gruppen mit insgesamt 54 Plätzen erweitert werden, die Ausführung ist bis Ende 2028 geplant; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichPlanung der technischen Ausrüstung für die Sanierung eines Hortgebäudes in Berlin
Berlin · Offen · Frist 29.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte, beauftragt die Planung der technischen Ausrüstung für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9 in Berlin. Vorgesehen sind unter anderem die Sanierung der Sanitäranlagen und Haustechnik, die Herstellung der Barrierefreiheit einschließlich eines Aufzugs, Konzepte für Brandschutz, Amokschutz und Akustik, eine energetische Fenstersanierung mit Sonnenschutz sowie die Prüfung von Photovoltaik auf dem Dach. Die Leistungen umfassen die Anlagengruppen 1 bis 6 in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und werden stufenweise vergeben; die Teilnahmefrist endet am 29. September 2026.
49 % ähnlichSanitärtechnik für Neubau Grundschule Grebben
Heinsberg · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Heinsberg vergibt die Sanitärtechnik-Arbeiten für den Neubau der Grundschule Grebben. Das Leistungspaket umfasst Abwasserleitungen, Trinkwasserleitungen, Sanitärobjekte, Armaturen, Durchlauferhitzer und weitere sanitärtechnische Installationen. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Oktober 2026.
49 % ähnlichHeizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kleinkälteanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Weißenfels beschafft für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Kleinkälte. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Sanitäranlagen für Kinder, Personal und Menschen mit Behinderung, zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit insgesamt 44,5 kW Heizleistung, eine Fußbodenheizung mit 68 Heizkreisen in 29 Räumen, zehn Einraumlüfter sowie die Kühlung von zwei Technikräumen. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichHeizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf
Offen · Frist 06.10.2026
Ausgeschrieben sind Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten (HLS) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf. Auftraggeber ist das Rechts- und Vergabeamt der Stadt Weißenfels. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
49 % ähnlichFachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS für Neubau Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) beim Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Das Projekt umfasst die Planung einer modernen, zukunftsfähigen Gebäudeausstattung inklusive einer Frischkochküche für etwa 200 Essen täglich. Die anrechenbaren Kosten für die technischen Anlagen werden auf etwa 805.000 Euro netto geschätzt, mit Bewerbungsfrist bis September 2026.
49 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten zur Sanierung des Adolph-Holm-Kindergartens
Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Adendorf, vertreten durch die NSI Consult, beschafft Sanitärinstallationsarbeiten für die Sanierung des Adolph-Holm-Kindergartens. Der Leistungsort liegt in Niedersachsen. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden; Angaben zur Größenordnung oder zum weiteren Zeitrahmen liegen nicht vor.
48 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Bayreuth-St. Johannis
Bayreuth · Offen · Frist 08.10.2026
Das Diakonische Werk – Stadtmission Bayreuth e. V. beauftragt Baumeister- und Rohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Bayreuther Stadtteil St. Johannis. Das Baugrundstück liegt am Ochsenhut und wird über eine neu zu errichtende Erschließungsstraße mit Kanal- und Versorgungsleitungen angebunden. Die Vergabe betrifft ein Los; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Nettopreis. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
48 % ähnlichMalerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 21.09.2026
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Wipper beschafft Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen. Angaben zur Größenordnung liegen nicht vor; die Einreichungsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
47 % ähnlichSanitärinstallation für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bautzen-Salzenforst
02625 Bautzen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bautzen vergibt Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Salzenforst in Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Urinale, Wasch- und Ausgussbecken, eine Schuh- und Stiefelreinigungsanlage, sechs elektrische Durchflusswassererwärmer sowie rund 280 Meter Edelstahlrohr und 90 Meter hitzebeständige Abwasserleitung. Die Ausführung ist vom 7. Dezember 2026 bis zum 13. Juli 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 9:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
47 % ähnlichErdverlegte Trink-, Schmutz- und Regenwasseranlagen für einen Kindergarten
Adendorf · Offen · Frist 29.09.2026
Für die Sanierung des Adolph-Holm-Kindergartens werden technische Anlagen in den Außenanlagen beschafft. Der Auftrag umfasst erdverlegte Trink-, Schmutz- und Regenwassernetze, 400 Meter Abflussrohr des Typs KG-2000, 250 Meter Abflussrohr des Typs KG-200, eine Schmutzwasser-Hebeanlage, eine Fettabscheideranlage sowie eine Regenversickerungsanlage mit Vorbehandlung und Zisterne. Auftraggeber ist die Gemeinde Adendorf; die Ausführung erfolgt in Adendorf in der Region Lüneburg, und Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: K.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger
Zuschlagswert: 176.388 EUR · Vertragsschluss: 24.04.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
273 vergleichbare Verfahren, davon 184 mit erfasstem Zuschlag · 128 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 186.708,29 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 32 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Heinrich Jürgens GmbH & Co. KG · Großefehn
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&P Anlagentechnik GmbH · Frechen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MANDEL Gebäudetechnik GmbH · Fürth
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BC Bieder-Haustechnik GmbH · Westerstede
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Horst Poburski Wasser- und Abwasser-Technik GmbH · Glinde
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Staudacher GmbH · Rohrdorf - Lauterbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LETA Bau GmbH · Markkleeberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SOMA Bautechnik GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Resto GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Arche Naturhaus GmbH · Zahna-Elster
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Instandhaltung von Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: UNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH +10 weitere
Vertragsschluss: 16.09.2024
Zuschlagswert: 6.821.408,55 EUR
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeleittechnik im Bergischen Umland
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 2.214.730 EUR
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.835.870,33 EUR
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation in Düsseldorf
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.776.317,83 EUR
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs-, Sanitär- und Gebäudetechnik in Düsseldorf
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.632.820 EUR
- Rahmenvereinbarung für Kältetechnik und Bauunterhaltungsarbeiten
Universitätsklinikum Münster · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: Hagemann & Henrichsmann GmbH
Vertragsschluss: 23.03.2026
Zuschlagswert: 208.836,97 EUR
- Rahmenvereinbarung für Arbeiten an raumlufttechnischen Anlagen
Universitätsklinikum Münster · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: Hagemann & Henrichsmann GmbH
Vertragsschluss: 23.03.2026
Zuschlagswert: 204.573,57 EUR
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Sanitäranlagen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.09.2028
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Vertragsschluss: 06.03.2025
Zuschlagswert: 1.286.792,15 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de0306908106 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:54 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 28.03.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 23:49 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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