Bauhauptarbeiten für Kindertagesstätten im Kirchenkreis Berlin Mitte-Nord
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 09.01.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 14044-2025
- Verfahrensnummer
- 01944094-8846-4ee5-b656-e9a3083b4707
- CPV-Codes
45200000 · Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten; 45223220 · Rohbauarbeiten; 45262500 · MaurerarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst allgemeine Bauhauptarbeiten für den Neubau oder die Sanierung von Kindertagesstätten im Kirchenkreis Berlin Mitte-Nord. Es handelt sich um Bau- und Tiefbauleistungen gemäß den CPV-Codes 45200000, 45223220 und 45262500. Der Auftraggeber ist der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord, vertreten durch die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH. Weitere Angaben zu Laufzeit oder Auftragswert fehlen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bauhauptarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bauhauptarbeiten
Bauhauptarbeiten (siehe Vergabeunterlagen)
Frist: 10.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 497134-2026
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|---|---|---|---|
| Estricharbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte in BerlinEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 19.03.2026 | 40 Tsd. € |
| Einbau von 4 Teeküchen in Neubau einer KindertagesstätteEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.06.2026 | - |
| Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwocklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 45 Tsd. € |
| Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 218 Tsd. € |
| Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 64 Tsd. € |
| Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 17.03.2026 | 40 Tsd. € |
| Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 61 Tsd. € |
| Bau und Montage einer Vollküche für eine KindertageseinrichtungEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 10.09.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| LBLETA Bau GmbH | Markkleeberg | 1 | 1 | 12.05.2026 | 64 Tsd. € | steigend |
| RGResto GmbH | Berlin | 1 | 1 | 01.12.2025 | 400 Tsd. € | steigend |
| ANArche Naturhaus GmbH | Zahna-Elster | 1 | 1 | 01.07.2025 | 319 Tsd. € | fallend |
| KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | Strausberg | 1 | 1 | 24.04.2025 | 176 Tsd. € | fallend |
| CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | Berlin | 1 | 1 | 07.03.2025 | 56 Tsd. € | fallend |
| KIKMG Ingenieurgesellschaft mbH | Köln | 1 | 0 | 17.09.2026 | - | steigend |
| MBmüller bau + putz GmbH | Hünfeld | 1 | 0 | 14.09.2026 | 335 Tsd. € | steigend |
| ZZZingelmann Zimmerei GmbH | Berlin | 1 | 0 | 14.09.2026 | 1 Mio. € | steigend |
| GBGottlob Brodbeck GmbH & Co. KG | Metzingen | 1 | 0 | 08.09.2026 | - | steigend |
| EPEPS-Elektrotechnik | Riedstadt | 1 | 0 | 07.09.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (66) · Berlin (51) · Baden-Württemberg (28) · Hessen (26) · Rheinland-Pfalz (18) · Nordrhein-Westfalen (16)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 14 | 28.07.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 9 | 06.08.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 5 | 27.02.2026 |
| THTheodor-Fliedner-Stiftung | Mannheim | 4 | 24.07.2026 |
| EMErzdiözese München und Freising KdöR, Vergabestelle Bau | München | 4 | 19.06.2026 |
| RKRöm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöR | Obrigheim | 4 | 20.05.2026 |
| GBGemeinde Bothel | - | 3 | 08.09.2026 |
| BTBezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin | Berlin | 3 | 25.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Technisches Gebäudemanagement für Heizungsanlagen in der JVA KölnWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeleittechnik im Bergischen UmlandK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland2,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und GebäudeautomationK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation in DüsseldorfK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs-, Sanitär- und Gebäudetechnik in DüsseldorfK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungsarbeiten an Heizungs- und SanitäranlagenWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland680 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Heizungs- und Sanitärarbeiten im technischen GebäudemanagementWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland538 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Elektrotechnische Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementElektro Mahlberg GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland650 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| LBLETA Bau GmbH | 1 | 12.05.2026 | 64 Tsd. € |
| SBSOMA Bautechnik GmbH | 1 | 17.03.2026 | 789 Tsd. € |
| RGResto GmbH | 1 | 01.12.2025 | 400 Tsd. € |
| ANArche Naturhaus GmbH | 1 | 01.07.2025 | 319 Tsd. € |
| KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | 1 | 24.04.2025 | 176 Tsd. € |
| CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | 1 | 07.03.2025 | 56 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 27.02.2026 | Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | LBLETA Bau GmbH | 64 Tsd. € |
| 14.08.2025 | Elektroinstallationsarbeiten und Beleuchtung für eine Kindertagesstätte | Vergeben | RGResto GmbH | 400 Tsd. € |
| 12.05.2025 | Zimmerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | ANArche Naturhaus GmbH | 319 Tsd. € |
| 28.03.2025 | Sanitärinstallation für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | 176 Tsd. € |
| 09.01.2025 | Bauhauptarbeiten für Kindertagesstätten im Kirchenkreis Berlin Mitte-Nord | Vergeben | SBSOMA Bautechnik GmbH | 789 Tsd. € |
| 09.01.2025 | Gerüstbauarbeiten für das ELCH-Projekt | Vergeben | CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | 56 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenMalerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 21.09.2026
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Wipper beschafft Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen. Angaben zur Größenordnung liegen nicht vor; die Einreichungsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichBauhauptleistungen für die Sanierung eines Kindergartens und den Bau eines Zwischenbaus
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vergibt Bauhauptleistungen für die Sanierung des Kindergartens Wichtelhaus in der Badstraße 6/7 in Oelsnitz/Erzgeb. Vorgesehen sind unter anderem Abbruch- und Rückbauarbeiten, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Fundamente, Bodenplatten, Decken, Mauerwerk, Abdichtungen sowie Putz- und Dämmarbeiten an Haus 1 und Haus 2 und beim neu zu errichtenden Zwischenbau. Die Ausführung ist vom 2. November 2026 bis zum 10. März 2028 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 14:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
47 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten für den Umbau und die Sanierung einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 05.10.2026
Die BIG Städtebau GmbH beauftragt Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in der Max-Adrion-Straße 41–43 in Neubrandenburg. Die Arbeiten sind der Region Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
46 % ähnlichFreianlagen für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Trebnitz
Offen · Frist 21.09.2026
Die Einheitsgemeinde Stadt Teuchern beauftragt Arbeiten an den Freianlagen der Kindertagesstätte in Trebnitz. Der Umfang umfasst Abbruch- und Tiefbauarbeiten, neue Pflasterflächen und Stützmauern, Rasen-, Pflanz- und Heckenflächen sowie Zäune, Sonnenschutz und verschiedene Spiel- und Ausstattungselemente. Die Ausschreibung betrifft die Region DEA22; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Bayreuth-St. Johannis
Bayreuth · Offen · Frist 08.10.2026
Das Diakonische Werk – Stadtmission Bayreuth e. V. beauftragt Baumeister- und Rohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Bayreuther Stadtteil St. Johannis. Das Baugrundstück liegt am Ochsenhut und wird über eine neu zu errichtende Erschließungsstraße mit Kanal- und Versorgungsleitungen angebunden. Die Vergabe betrifft ein Los; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Nettopreis. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
44 % ähnlichRohbauarbeiten für eine Kindertageseinrichtung in Holz-Hybridbauweise
München · Offen · Frist 20.10.2026
Das Erzbischöfliche Ordinariat München vergibt die Rohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Holz-Hybridbauweise in der Region München (NUTS-Region DE21H). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Stahlbeton-Fundamente, eine Bodenplatte, Decken, Innenwände und Stützen; Zimmerer- und sonstige Holzbauarbeiten werden separat ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
44 % ähnlichRohbauarbeiten für den Umbau und die Sanierung einer Kindertagesstätte in Neubrandenburg
Offen · Frist 05.10.2026
Die BIG Städtebau GmbH schreibt Rohbauarbeiten für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in der Max-Adrion-Straße 41–43 in 17034 Neubrandenburg aus. Der genaue Leistungsumfang und die Auftragsgröße sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beziffert. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau von KJND und KJHZ in der Reutersbrunnenstraße
Nürnberg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Nürnberg schreibt die Rohbauarbeiten für den Neubau des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) sowie des Kinder- und Jugendhilfezentrums (KJHZ) aus. Der Leistungsumfang umfasst Erdarbeiten für Grundleitungen, die Montage von Fertigteilwänden sowie die Erstellung von Geschossdecken in Holz-Beton-Verbundbauweise. Das Projekt ist als ein Los ausgeschrieben und wird rein über den Preis vergeben.
44 % ähnlichBaustelleneinrichtung für Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte Herz Jesu in Wiesbaden
Offen · Frist 25.09.2026
Die Katholische Kirchengemeinde St. Birgid beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung im Zusammenhang mit dem Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte Herz Jesu in Wiesbaden. Der Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 09:30 Uhr.
44 % ähnlichElektroarbeiten für eine Kindertagesstätte
Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadtbau-GmbH Regensburg schreibt Elektroarbeiten für eine Kindertagesstätte (Kita) aus. Die Ausschreibung ist der Region Bayern zugeordnet; Angaben zu Umfang, Menge und Auftragswert sind nicht enthalten. Als Frist ist der 15. Oktober 2026 um 08:30 Uhr (UTC) angegeben.
42 % ähnlichAußenanlagen- und Entwässerungsarbeiten für die Kindertagesstätte Borstel
Offen · Frist 06.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg beschafft Bauleistungen für die Außenanlagen der Kindertagesstätte Borstel in 06886 Lutherstadt Wittenberg. Der Auftrag umfasst unter anderem Abbruch- und Erdarbeiten, Verkehrsflächen mit rund 2.500 m² Beton und 240 m² Betonpflaster, zwei Treppenanlagen, Anlagen zur Regenwasserversickerung, Begrünung sowie Zaun- und Torarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
40 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Offen · Frist 20.10.2026
Das Erzbistum Köln beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath. Die Leistung betrifft ein Los und ist der Region Köln, Nordrhein-Westfalen, zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
40 % ähnlichPutz- und Malerarbeiten an der Kindertagesstätte Miteinander
Fulda · Offen · Frist 06.10.2026
Die Vergabestelle der Stadt Fulda beschafft Putz- und Malerarbeiten für die Kindertagesstätte Miteinander. Der Auftrag wird in Fulda (Region DE732) ausgeführt; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr (UTC), und der Preis wird zu 100 Prozent gewertet.
40 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten
Offen · Frist 29.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, beschafft Zimmer- und Holzbauarbeiten. Die Ausschreibung umfasst ein Los und betrifft die Region Berlin (NUTS-Code DE3). Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:50 Uhr.
40 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup vergibt über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Trockenbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens in Barntrup. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA) zugeordnet. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
40 % ähnlichTechnische Gebäudeausrüstung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim vergibt Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer neuen Kindertagesstätte im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Einrichtung soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten und wird eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 205.500 Euro, und die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
40 % ähnlichBau und Betrieb einer fünfgruppigen Kindertagesstätte als Familienzentrum in Lehrte-Süd
Lehrte · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Lehrte sucht einen Auftragnehmer für die Errichtung des Gebäudes und die Herstellung der Außenanlagen einer fünfgruppigen Kindertagesstätte als Familienzentrum in Lehrte-Süd, Kernstadt. Anschließend soll der Auftragnehmer die Einrichtung betreiben; Grundlage ist eine bereits vorliegende Genehmigungsplanung. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 06:45 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
40 % ähnlichNeubau einer Kindertagesstätte in Scheden als Totalunternehmerleistung
Offen · Frist 23.09.2026
Die Samtgemeinde Dransfeld beschafft den Neubau einer Kindertagesstätte in Scheden im Rahmen einer Totalunternehmerleistung. Der Auftrag umfasst die Bauleistungen für das Gebäude; eine Größenordnung ist nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE9 zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
39 % ähnlichSchreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 23.09.2026
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, vertreten durch die Vergabestelle Odenwaldkreis, beschafft Schreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte in Zell, Bad König. Die Ausschreibung umfasst ein Los; weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor. Die Region ist mit dem NUTS-Code DE7 angegeben, die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichUmbau und Sanierung der Kindertagesstätte Kunterbunt in Neubrandenburg
Offen · Frist 05.10.2026
Die BIG Städtebau GmbH beschafft Bauleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte Kunterbunt in der Max-Adrion-Straße 41–43 in 17034 Neubrandenburg. Die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: SOMA Bautechnik GmbH
Zuschlagswert: 789.282 EUR · Vertragsschluss: 17.03.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
248 vergleichbare Verfahren, davon 143 mit erfasstem Zuschlag · 92 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 169.503 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 28 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
LETA Bau GmbH · Markkleeberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Resto GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Arche Naturhaus GmbH · Zahna-Elster
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
K.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger · Strausberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
C.S.G. Gerüstbau GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
KMG Ingenieurgesellschaft mbH · Köln
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
müller bau + putz GmbH · Hünfeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Zingelmann Zimmerei GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG · Metzingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EPS-Elektrotechnik · Riedstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Technisches Gebäudemanagement für Heizungsanlagen in der JVA Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Vertragsschluss: 17.03.2025
Zuschlagswert: 1.368.467 EUR
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeleittechnik im Bergischen Umland
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 2.214.730 EUR
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.835.870,33 EUR
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation in Düsseldorf
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.776.317,83 EUR
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs-, Sanitär- und Gebäudetechnik in Düsseldorf
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.632.820 EUR
- Instandsetzungsarbeiten an Heizungs- und Sanitäranlagen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Zuschlagswert: 680.165,5 EUR
- Heizungs- und Sanitärarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Zuschlagswert: 538.373,5 EUR
- Elektrotechnische Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Elektro Mahlberg GmbH
Zuschlagswert: 649.950 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de0306908106 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:54 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.01.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 18.09.2026, 01:12 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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