Sanitärinstallationen für den Neubau des Werkstattgebäudes der Conerus-Schule Norden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.04.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Aurich - Technisches GebäudemanagementProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 249754-2026
- Verfahrensnummer
- fb62ca09-516f-40d9-a694-7ff335294242
- CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45232460 · Sanitäre Anlagen; 45300000 · Bauinstallationsarbeiten; 45332400 · Installation von SanitäreinrichtungenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Aurich schreibt Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau eines Werkstattgebäudes an der Conerus-Schule (BBS) in Norden aus. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von Grund-, Abwasser-, Gas- und Trinkwasserleitungen sowie die Montage von Sanitärobjekten. Das Projekt folgt auf bereits abgeschlossene Abbrucharbeiten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
An der Conerus-Schule (BBS) Norden ist nach erfolgten Abbrucharbeiten ein Neubau des Werkstattgebäudes geplant.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · LK Aurich - Sanitärarbeiten - Conerus-Schule (BBS) Norden (Kopie)
Sanitärarbeiten zum Neubau des Werkstattgebäudes der Conerus-Schule. Hauptmassen: - ca. 165 m Grundleitung - ca. 215 m Abwasserleitungen im Gebäude - ca. 46 m Kupfer-Gasleitungen - ca. 640 m Kupfer-Trinkwasserleitungen einschl. Dämmung - ca. 25 St Einrichtungsgegenstände
Frist: 30.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
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LOT-0001 · LK Aurich - Sanitärarbeiten - Conerus-Schule (BBS) Norden (Kopie)
- Preis
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Anforderungen
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 447931-2026
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Landkreis Aurich - Technisches Gebäudemanagement
Aktiv seit 2026 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 29.07.2026 | Lieferung und Montage von Aluminiumfenstern und -türen für die Conerus-Schule Norden | Offen | - | - |
| 26.06.2026 | Außenanlagen und Entwässerung für den Neubau eines Werkstattgebäudes | Offen | - | - |
| 13.04.2026 | Sanitärinstallationen für den Neubau des Werkstattgebäudes der Conerus-Schule Norden | Vergeben | HJHeinrich Jürgens GmbH & Co. KG | 136 Tsd. € |
| 13.04.2026 | Elektroinstallation fuer den Neubau des Werkstattgebaeudes der Conerus-Schule Norden | Vergeben | KEKrüger Elektrotechnik GmbH & Co. KG | 696 Tsd. € |
| 13.04.2026 | Heizungsinstallation fuer den Neubau des Werkstattgebaeudes der Conerus-Schule Norden | Vergeben | HJHeinrich Jürgens GmbH & Co. KG | 240 Tsd. € |
| 13.04.2026 | Neubau Werkstattgebäude Conerus-Schule Norden - Bauhauptarbeiten | Vergeben | HRHermann Rolfes Bau GmbH & Co. KG | 1,5 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSanitärtechnik und Feuerlöschanlagen für den Neubau der Zentralklinik Aurich-Emden-Norden
Aurich · Offen · Frist 19.10.2026
Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH schreibt die sanitärtechnischen Installationen für den Klinikneubau in Uthwerdum aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Feuerlöschtechnik in drei Hauptgebäuden. Die Arbeiten beinhalten unter anderem die Verlegung von insgesamt 78 Kilometern Rohrleitungen und die Montage von 1.500 Sanitärobjekten.
68 % ähnlichSanitärinstallationen für den Erweiterungsbau der Karl-Rehbein-Schule
Hanau · Offen · Frist 20.10.2026
Der Eigenbetrieb Hanau Immobilien- und Baumanagement der Stadt Hanau vergibt Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau der Oberstufe der Karl-Rehbein-Schule auf dem Fronhof-Areal in Hanau. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 460 Meter Schmutzwasserleitungen, 280 Meter Regenwasserleitungen, 1.000 Meter Bewässerungsleitungen, 16 WC-Anlagen, 32 Waschtische sowie weitere Sanitär- und Dämmarbeiten. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
64 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten für den Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums
Nürnberg · Offen · Frist 05.10.2026
Die WBG KOMMUNAL GmbH aus Nürnberg beschafft Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums in Nürnberg. Der Umfang umfasst unter anderem rund 2.011 Meter Abwasserleitungen, 3.180 Meter Trinkwasserleitungen, zahlreiche Formstücke und Sanitärobjekte wie etwa 94 WCs, 67 Waschtische und 40 Urinale sowie Anlagen zur Druckerhöhung und Wasserenthärtung. Zusätzlich sind Arbeiten zur Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Kaltwasserleitungen und rund 680 Kubikmeter Erdaushub vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 07:20 Uhr (UTC).
62 % ähnlichHeizungs- und Sanitärtechnik einschließlich Wartungsvertrag für einen Schulneubau
Senftenberg · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg beschafft Heizungs- und Sanitärtechnik für den Neubau einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt geistige Entwicklung in der Region DE40B. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Trink- und Schmutzwasseranlagen, sanitäre Ausstattung, Warmwasserbereitung, Fettabscheider- und Hebeanlage sowie Fernwärme, Heizkörper, Fußbodenheizung und weitere Wärmeverteilung. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für Heizung und Sanitär mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
61 % ähnlichSanitärarbeiten für Erweiterung und Aufstockung eines Berufskollegs
Münster · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bauwerke Münster GmbH beauftragt Sanitärarbeiten für die Erweiterung und Aufstockung des Anne-Frank-Berufskollegs in Münster. Der Leistungsumfang umfasst Sanitäreinrichtungen mit etwa 20 Toiletten auf den einzelnen Etagen, Sonderinstallationen für beispielsweise den Fachbereich Floristik, trockene Löschwasseranlagen, eine Druckerhöhungsanlage sowie die Niederschlagsentwässerung in der Tiefgarage auf etwa 70 Metern. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
61 % ähnlichSanitärtechnische Anlagen für die Erweiterung einer Wirtschaftsschule
Schwabach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Schwabach beschafft Sanitärarbeiten für die Erweiterung der Städtischen Wirtschaftsschule zur Integration der Staatlichen Fachoberschule (FOS). Der Auftrag umfasst etwa 117 Meter Regenwasserleitungen, 200 Meter Schmutzwasserleitungen, 229 Meter Trinkwasserleitungen, 39 Sanitärobjekte sowie 46 Meter trockene Feuerlöschleitung. Die Arbeiten werden in Schwabach (Region DE255) ausgeführt; Angebote müssen bis zum 29. September 2026, 08:30 Uhr, eingereicht werden.
60 % ähnlichSanitäranlagen für Grundschule in Grevesmühlen
Grevesmühlen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Grevesmühlen schreibt die Lieferung und den Einbau von Sanitäranlagen für das neue Grundschulgebäude (BV GVM Grundschule) aus. Das Gebäude umfasst ca. 3.563 m² BGF, dreigeschossig mit Staffelgeschoss, und benötigt Trinkwasser‑ und Schmutzwasser‑Systeme sowie Sanitärobjekte für 8 WC‑Anlagen, 7 Einzel‑WCs und 15 Klassenräume. Das Verfahren ist offen, das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
60 % ähnlichSanitärtechnik für Neubau Grundschule Grebben
Heinsberg · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Heinsberg vergibt die Sanitärtechnik-Arbeiten für den Neubau der Grundschule Grebben. Das Leistungspaket umfasst Abwasserleitungen, Trinkwasserleitungen, Sanitärobjekte, Armaturen, Durchlauferhitzer und weitere sanitärtechnische Installationen. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Oktober 2026.
59 % ähnlichAbwasser-, Wasser- und Gasanlagen für den Neubau einer Hauptschule
Ibbenbüren · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Ibbenbüren beschafft die Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe der gebäudetechnischen Anlagen für Abwasser, Wasser und Gas beim Neubau einer Hauptschule. Der Neubau entsteht am Bildungsstandort zwischen Wilhelmstraße und Ledder Straße in Ibbenbüren; zum dort geplanten Campus gehört außerdem eine Fünf-Feld-Sporthalle, die jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
58 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten im 2. Bauabschnitt der Werderstraße 8
Konstanz · Offen · Frist 06.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, vergibt Sanitärinstallationsarbeiten im zweiten Bauabschnitt an der Werderstraße 8 im Raum Konstanz. Der Auftrag umfasst unter anderem die Demontage und Installation von etwa 210 Sanitärgegenständen, rund 275 Metern Rohrleitungen, rund 390 Metern Abwasserleitungen, einer Abwasserhebeanlage sowie Wärme- und Schalldämmungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 197.244,19 Euro; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
57 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten für Berufsschule, Sporthalle und Wohnungen in München
München · Offen · Frist 19.10.2026
Das Landratsamt München vergibt Sanitärinstallationsarbeiten für die Erweiterung einer Berufsschule mit Neubau einer Sporthalle und Wohnungen im Raum München. Der Umfang umfasst etwa 1.400 Meter Abwasserleitungen aus Polypropylen, rund 3.000 Meter Trinkwasserleitungen aus Edelstahl, einen Fettabscheider, zwei Hebeanlagen, eine Enthärtungsanlage, 26 Warmwasserbereitungssysteme und etwa 180 Sanitärobjekte. Die Ausführung ist mit einer Dauer von 464 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
57 % ähnlichSanitär- und Heizungsinstallationen für den Erweiterungsbau eines Schulgebäudes
Berlin · Offen · Frist 21.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, vergibt Bauleistungen für die Sanitär- und Heizungsinstallation eines Schulgebäude-Erweiterungsbaus in Berlin. Der Erweiterungsbau umfasst vier oberirdische Geschosse und ein Untergeschoss und wird über einen Verbindungsbau an das bestehende Schulgebäude angeschlossen; vorgesehen sind unter anderem Trink- und Schmutzwasserleitungen, Sanitäreinrichtungen, Heizungsrohre, Pumpen, Fußbodenheizung und Heizkörper einschließlich Dämmung und Brandschutz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 307.803,95 Euro, die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
57 % ähnlichSanitärinstallation – Kernsanierung Schulgebäude
Herbrechtingen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Herbrechtingen vergibt eine Sanitärinstallation im Rahmen der Kernsanierung eines Schulgebäudes. Das Projekt umfasst die Bauteile A bis C und befindet sich in der Region Mittelfranken (NUTS DE11C). Die Bewerbungsfrist endet am 21. September 2026.
57 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten beim OGS-Ausbau der Johannesschule Sundern
Sundern · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Sundern vergibt Sanitärinstallationsarbeiten im Rahmen des Ausbaus der Johannesschule zu einer Offenen Ganztagsschule (OGS). Die Arbeiten umfassen die Installation von Sanitäranlagen gemäß Leistungsverzeichnis. Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026; das Verfahren ist offen und wird ohne EU-Förderung durchgeführt.
57 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten für Erweiterung der Theodor-Heuss‑Schule zu einer 3,5‑zügigen Grundschule
Hanau · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Hanau schreibt die Sanitärinstallationsarbeiten für die Erweiterung der Theodor‑Heuss‑Schule zu einer 3,5‑zügigen Grundschule aus. Der Leistungsumfang umfasst ca. 780 m Trinkwasserrohr, 250 m Abwasserrohr, 55 m Fettabwasserrohr, 67 Sanitärobjekte und 5 Hygienespülungen. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 22. September 2026. Der Zuschlag wird nach dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
56 % ähnlichErneuerung der Sanitärtechnik und Trennung von Feuerlösch- und Trinkwasserleitungen
27474 Cuxhaven · Offen
Ausgeschrieben sind Bauleistungen zur Erneuerung der Sanitärtechnik sowie zur Trennung von Feuerlösch- und Trinkwasserleitungen an der Hochschule Hannover. Auftraggeber ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen; die Leistungen sind der Region Niedersachsen zugeordnet. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
56 % ähnlichSanierung und Erweiterung der Sanitärtechnik
Georgsmarienhütte · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Georgsmarienhütte beschafft Leistungen für die Sanierung und Erweiterung der Sanitärtechnik. Der Umfang umfasst etwa 285 Meter Schmutzwasserleitungen, 1.053 Meter Trinkwasserleitungen aus Edelstahl, 18 WC-Anlagen, 14 Einzelwaschtische, zwei Reihenwaschtische, 19 Duschanlagen und sieben Urinalanlagen. Die Ausführung ist in der Region Georgsmarienhütte (NUTS-Region DE94E) vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 09:10 Uhr deutscher Zeit.
55 % ähnlichSanitärinstallation für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bautzen-Salzenforst
02625 Bautzen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bautzen vergibt Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Salzenforst in Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Urinale, Wasch- und Ausgussbecken, eine Schuh- und Stiefelreinigungsanlage, sechs elektrische Durchflusswassererwärmer sowie rund 280 Meter Edelstahlrohr und 90 Meter hitzebeständige Abwasserleitung. Die Ausführung ist vom 7. Dezember 2026 bis zum 13. Juli 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 9:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
55 % ähnlichSanitärarbeiten für den Neubau der Pflegegebäude C und D
Wasserburg · Offen · Frist 22.10.2026
Die kbo-Inn-Salzach Klinikum gGmbH in Wasserburg beschafft Sanitärarbeiten für die neu zu errichtenden Pflegegebäude C und D. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abfluss-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen, Dacheinläufe, Schmutzwasserdachdurchführungen, Ventile, Fäkalienhebeanlagen und Enthärtungsanlagen; für Bauteil C sind beispielsweise 1.950 Meter Abflussleitungen und 6.000 Meter Edelstahlrohre vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
54 % ähnlichSanitärinstallationsarbeiten Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Nersingen
Nersingen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Nersingen vergibt Sanitärinstallationsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung und Erweiterung ihrer Grundschule. Das Projekt umfasst Installationsarbeiten mit einer geplanten Dauer von 360 Tagen und soll bis September 2026 abgeschlossen sein. Die Arbeiten finden in Nersingen in Baden-Württemberg statt und werden ohne EU-Förderung finanziert.
53 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Heinrich Jürgens GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: 136.410,96 EUR · Vertragsschluss: 26.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
277 vergleichbare Verfahren, davon 154 mit erfasstem Zuschlag · 100 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 234.688 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 90 % aus 20 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
MANDEL Gebäudetechnik GmbH · Fürth
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Horst Poburski Wasser- und Abwasser-Technik GmbH · Glinde
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Jürgens GmbH & Co. KG · Großefehn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Schwibach Heizung-Service-Sanitär GmbH · Simbach am Inn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Salvia Gebäudetechnik West GmbH · Borken
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H.W. Dohmen GmbH · Hückelhoven
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&P Anlagentechnik GmbH · Frechen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Diehl GmbH · Baumholder
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Natelberg Gebäudetechnik GmbH · Rhauderfehn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BC Bieder-Haustechnik GmbH · Westerstede
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Fliesen- und Plattenarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Fliesen Krüger GmbH
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 90.436,4 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Trockenbauleistungen
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 31.03.2026
Zuschlagswert: 795.505 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Tischler- und Beschlagarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: TRIwood Tischlerei GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 07.04.2026
Zuschlagswert: 1.800.125 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Metallbau, Stahlbau und Beschlagarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Blank Metallbau GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 1.237.240 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Tiefbau und Verkehrswegebau
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Tauber GmbH Bauunternehmung
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 480.105 EUR
- Erd- und Landschaftsbauarbeiten auf Zeitvertragsbasis
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: S. Projektbau GmbH
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 1.044.815 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Entwässerungskanäle, Reinigung, Inspektion und Sanierung
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: T Umweltdienste GmbH
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 283.935 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Aurich - Technisches Gebäudemanagement
26603 · Aurich (Ostfriesland)
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511220074306 erfasste Verfahren, davon 4 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de051122007430
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 16:10 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:24 (Europe/Berlin)
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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