Zimmerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 300775-2025
- Verfahrensnummer
- 0196aa94-d450-490a-8486-9907268ea3e7
- CPV-Codes
- 45422000 · Zimmer- und Tischlerarbeiten; 45422100 · Holzarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord schreibt Zimmerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee aus. Der Auftrag umfasst insbesondere Dach- und Außenwandarbeiten. Die Ausführungsdauer ist auf 125 Tage angesetzt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH - Zimmerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zimmerarbeiten
Zimmerarbeiten (Dach und Außenwände) für Neubau einer Kindertagesstätt in Berlin - Heiligensee
Frist: 10.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Vergabeunterlagen Formblatt V 216 HF
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Vergabeunterlagen Formblatt V 216 HF
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 499031-2026
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| KKKath. Kirchengemeinde St. Nikolaus | Rösrath | 7 | 07.08.2026 |
| S|SBH | Schulbau Hamburg | Hamburg | 7 | 07.08.2026 |
| SWStadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste | Worms | 7 | 06.08.2026 |
| GHGemeinde Hergensweiler | Hergensweiler | 7 | 23.07.2026 |
| SBStadt Bernau bei Berlin | Bernau bei Berlin | 6 | 15.09.2026 |
| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 6 | 28.07.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 6 | 29.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Rahmenvertrag für Instandsetzungsarbeiten im Tischler- und BeschlagsgewerkHertis Tischlerei & Service GmbH +11 weitereLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland13,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.09.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementBerg GmbH & Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Ausbauarbeiten, Störungsbeseitigung und Instandsetzungen im technischen GebäudemanagementAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Zeitvertragsarbeiten für Tischler- und BeschlagarbeitenTRIwood Tischlerei GmbH +1 weitereGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.04.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Wiederverwendbare Transport- und Lagerbehälter aus HolzwerkstoffenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.02.2026noch 18 Monate15.03.2028
- Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen im technischen GebäudemanagementTischlerei Quast, Inh.:Wadim BorgerBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland65 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.03.2025noch 24 Monate25.09.2028
- Ausbauarbeiten, Störungsbeseitigung und Instandsetzungen an LiegenschaftenTischlerei Quast, Inh.:Wadim BorgerBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland245 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.03.2025noch 24 Monate25.09.2028
- Ausbauarbeiten und Instandsetzungen im technischen Gebäudemanagement – Region 9.3Tischlerei Quast, Inh.:Wadim BorgerBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland27 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.03.2025noch 24 Monate25.09.2028
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| LBLETA Bau GmbH | 1 | 12.05.2026 | 64 Tsd. € |
| SBSOMA Bautechnik GmbH | 1 | 17.03.2026 | 789 Tsd. € |
| RGResto GmbH | 1 | 01.12.2025 | 400 Tsd. € |
| ANArche Naturhaus GmbH | 1 | 01.07.2025 | 319 Tsd. € |
| KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | 1 | 24.04.2025 | 176 Tsd. € |
| CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | 1 | 07.03.2025 | 56 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 27.02.2026 | Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | LBLETA Bau GmbH | 64 Tsd. € |
| 14.08.2025 | Elektroinstallationsarbeiten und Beleuchtung für eine Kindertagesstätte | Vergeben | RGResto GmbH | 400 Tsd. € |
| 12.05.2025 | Zimmerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | ANArche Naturhaus GmbH | 319 Tsd. € |
| 28.03.2025 | Sanitärinstallation für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | KHK.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger | 176 Tsd. € |
| 09.01.2025 | Bauhauptarbeiten für Kindertagesstätten im Kirchenkreis Berlin Mitte-Nord | Vergeben | SBSOMA Bautechnik GmbH | 789 Tsd. € |
| 09.01.2025 | Gerüstbauarbeiten für das ELCH-Projekt | Vergeben | CGC.S.G. Gerüstbau GmbH | 56 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenZimmerer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Damme
Vechta · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Vechta beschafft Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Damme. Der Umfang umfasst unter anderem rund 38,5 Kubikmeter Dachsparren, 2.097 Meter Abbund- und Richtarbeiten, 1.450 Quadratmeter Dachschalung, 1.150 Quadratmeter Wärmedämmung, 1.450 Quadratmeter Kunststoffdachbahn sowie 325 Meter Absturzsicherung. Die Ausführungsdauer beträgt 130 Tage; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
69 % ähnlichMalerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 21.09.2026
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Wipper beschafft Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen. Angaben zur Größenordnung liegen nicht vor; die Einreichungsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
63 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Adendorf · Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Adendorf schreibt Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Kernsanierung und Erweiterung eines eingeschossigen Kindergartens in Adendorf (Region DE935) aus. Zum Umfang gehören unter anderem 1.250 m² Brettsperrholz-Kastenelementdecken, 125 m² Holz-Akustikdecken, 100 m² Holzrahmenbauwände, 16 Stahlprofile, eine 80 m² große Vorhangfassade auf Metallprofilen sowie Brandschutzbekleidungen, Gipskartonfriese und weitere Holzkonstruktionen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
62 % ähnlichGerüstbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte
Falkensee · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Falkensee beschafft Gerüstbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Falkensee. Der Leistungsumfang umfasst eine Fassadenfläche von etwa 720 m² an einem nicht unterkellerten Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss; die vorgesehene Dauer beträgt 360 Tage. Die Frist endet am 30. September 2026 um 11:40 Uhr.
61 % ähnlichZimmerer- und Holzbauarbeiten für den Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Mansfeld beauftragt Zimmerer- und Holzbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte „Bummi“ im Ortsteil Großörner, 06343 Mansfeld. Zum Umfang gehören die Lieferung, das Abbinden und Aufrichten von Holzprofilen für Außen- und Innenwände in Holzrahmenbauweise, statisch erforderliche Stützen und Träger, eine Holzbalkendecke mit etwa 680 m² sowie eine geneigte Dachkonstruktion mit etwa 600 m² und Gründach. Die Ausführung ist vom 2. November 2026 bis zum 16. September 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
59 % ähnlichDachdeckerarbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte mit Wohnungen und Tiefgarage in Eching-West
Eching · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Eching schreibt die Ausführung von Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit integrierten Wohnungen und Tiefgarage in Eching‑West aus. Das Los umfasst u. a. die Montage einer Aluminium‑Systemdeckung (ca. 625 m²), Betondachsteine (ca. 145 m²), Bitumen‑Zweischichtabdichtung (ca. 1 220 m²) sowie Dämm‑ und Abdichtungsarbeiten. Die Ausführungsdauer ist mit 420 Tagen angegeben. Angebotsfrist ist der 8. Oktober 2026.
57 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Jeber-Bergfrieden
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Coswig (Anhalt) vergibt Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Jeber-Bergfrieden, 06868 Coswig (Anhalt). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Montage- und Installationswände, Beplankungen, Brandschutzbekleidungen, Dämmungen, Akustikdecken, WC-Trennwände sowie Arbeitsgerüste mit einer Vorhaltung von etwa 20 Wochen. Die Ausführung ist vom 9. November 2026 bis zum 28. Mai 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichZimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup vergibt über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Zimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens in Barntrup. Der Auftrag umfasst ein Los; weitere Angaben zu Umfang, Auftragswert oder Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
56 % ähnlichMetallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Rösrath · Offen · Frist 22.09.2026
Die Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus in Rösrath beauftragt Metallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte. Der Auftrag umfasst sämtliche Metallkonstruktionen und Verglasungen des Gebäudes und ist in einem Los zusammengefasst. Die Ausführungsdauer beträgt etwa 90 Tage, das Verfahren ist offen und die Zuschlagsvergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
56 % ähnlichHolzbauarbeiten für den Raumabschluss eines Dachs
Offen · Frist 22.09.2026
Ausgeschrieben sind Holzbauarbeiten für den Raumabschluss eines Dachs. Auftraggeber ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin. Die Ausführung ist in Berlin vorgesehen; die Frist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Offen · Frist 20.10.2026
Das Erzbistum Köln beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath. Die Leistung betrifft ein Los und ist der Region Köln, Nordrhein-Westfalen, zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
53 % ähnlichFassadenarbeiten für den Neubau eines Kinderhauses
Reichenbach an der Fils · Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils beschafft Fassadenarbeiten für den Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte in Reichenbach an der Fils. Das Gebäude wird in Holzrahmenbauweise mit Außenwänden aus Holz und Holzmassivbauweise im Innenbereich errichtet. Die Ausführungsdauer beträgt 20 Tage; Angebote können bis zum 30. September 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten
Offen · Frist 29.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, beschafft Zimmer- und Holzbauarbeiten. Die Ausschreibung umfasst ein Los und betrifft die Region Berlin (NUTS-Code DE3). Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:50 Uhr.
51 % ähnlichWärmedämm-Verbundsystem-, Putz- und Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Großrosseln · Offen · Frist 20.10.2026
Die Gemeinde Großrosseln vergibt Arbeiten für den Umbau und die Erweiterung einer Kindertagesstätte in Großrosseln. Der Leistungsumfang umfasst Wärmedämm-Verbundsystemarbeiten (WDVS), Putz- und Spachtelarbeiten an Fassaden sowie Beschichtungs- und Malerarbeiten an Fassaden, Innenwänden und Decken. Die Ausführung ist innerhalb von 120 Tagen vorgesehen; Angebote können bis zum 20. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichSchreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 23.09.2026
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Vergabestelle Odenwaldkreis, beschafft Schreinerarbeiten für Türen im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte (KITA) in Zell, Bad König. Die Ausschreibung umfasst ein Los und betrifft die Region DE7. Angebote müssen bis zum 23. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichGründacharbeiten für Schulneubau in Holzbauweise
Berlin · Offen · Frist 23.09.2026
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin schreibt Gründacharbeiten für einen dreigeschossigen Schulneubau in Holzbauweise aus. Die Arbeiten umfassen den Aufbau eines extensiven Gründachs mit Retentionsschicht, Bepflanzung, Unterkonstruktion für Photovoltaikanlagen sowie Wartungs- und Monitoringleistungen auf einer Gebäudefläche von etwa 2.176 Quadratmetern. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis September 2026 und wird durch EU-Mittel gefördert.
50 % ähnlichGerüstarbeiten für die Sanierung und den Zwischenbau eines Kindergartens
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. beauftragt Gerüstarbeiten am Kindergarten Wichtelhaus in der Badstraße 6/7 in Oelsnitz/Erzgeb. Vorgesehen sind unter anderem Fassaden- und Innenarbeitsgerüste, Dachfanggerüste, Treppentürme, Überbrückungen, Konsolen, Innengeländer sowie ein Materialaufzug für Haus 1, den Zwischenbau und Haus 2. Die Ausführung ist vom 1. März 2027 bis zum 5. Mai 2028 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 14:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
50 % ähnlichRohbauarbeiten für eine Kindertageseinrichtung in Holz-Hybridbauweise
München · Offen · Frist 20.10.2026
Das Erzbischöfliche Ordinariat München vergibt die Rohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Holz-Hybridbauweise in der Region München (NUTS-Region DE21H). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Stahlbeton-Fundamente, eine Bodenplatte, Decken, Innenwände und Stützen; Zimmerer- und sonstige Holzbauarbeiten werden separat ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichZimmererarbeiten für Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Herbolzheim · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Herbolzheim vergibt Zimmererarbeiten für die umfassende Sanierung und Erweiterung der Grundschule Herbolzheim-Wagenstadt in Herbolzheim. Der Leistungsumfang umfasst Schadstoffsanierungs-, Rückbau- und Demontagearbeiten an bestehenden Dachaufbauten sowie Holztragwerke für Sattel-, Pult- und Flachdächer, Giebelwandkonstruktionen, Dämm-, Beplankungs- und Ausbauarbeiten einschließlich Dachaufbauten und Nebenleistungen. Die Ausführung ist für die Kalenderwochen 19 bis 29 im Jahr 2027 vorgesehen; weitere Termine und Einzelfristen werden mit der Bauleitung abgestimmt.
49 % ähnlichSchreinerarbeiten für Einbauten im Neubau eines sechsgruppigen Kinderhauses
Hohenlinden · Offen · Frist 24.09.2026
Die Gemeinde Hohenlinden beauftragt Schreinerarbeiten für Einbauten im Neubau eines sechsgruppigen Kinderhauses in Hohenlinden (Bayern). Der zweigeschossige, nicht unterkellerte Holzbau umfasst etwa 1.100 m² Grundfläche und 1.830 m² Geschossfläche. Vorgesehen sind unter anderem raumhohe Küchenzeilen mit Geräten von etwa 35 laufenden Metern, Schrankwände von etwa 50 laufenden Metern, Spielpodeste, Leibungsbekleidungen, Sockelleisten und Sanitärtrennwände. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Arche Naturhaus GmbH
Zuschlagswert: 318.747,97 EUR · Vertragsschluss: 01.07.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
260 vergleichbare Verfahren, davon 127 mit erfasstem Zuschlag · 90 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 176.388 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 24 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Wilhelm Pulver Baudekoration · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LETA Bau GmbH · Markkleeberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SOMA Bautechnik GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Resto GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
K.u.G.Sprenger Heizung,Sanitär Inhaber Knut Sprenger · Strausberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
C.S.G. Gerüstbau GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
müller bau + putz GmbH · Hünfeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RETON Fassadentechnik GmbH · Langenselbold
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schäfer Trennwandsysteme GmbH · Horhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SCHNEIDER INNEN.RAUM.DESIGN · Miltenberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Instandsetzungsarbeiten im Tischler- und Beschlagsgewerk
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Hertis Tischlerei & Service GmbH +11 weitere
Vertragsschluss: 20.09.2024
Zuschlagswert: 13.376.501,76 EUR
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Berg GmbH & Co. KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Ausbauarbeiten, Störungsbeseitigung und Instandsetzungen im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Tischler- und Beschlagarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: TRIwood Tischlerei GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 07.04.2026
Zuschlagswert: 1.800.125 EUR
- Wiederverwendbare Transport- und Lagerbehälter aus Holzwerkstoffen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.03.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.09.2028
Auftragnehmer: Tischlerei Quast, Inh.:Wadim Borger
Vertragsschluss: 25.03.2025
Zuschlagswert: 65.149 EUR
- Ausbauarbeiten, Störungsbeseitigung und Instandsetzungen an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.09.2028
Auftragnehmer: Tischlerei Quast, Inh.:Wadim Borger
Vertragsschluss: 25.03.2025
Zuschlagswert: 245.033,95 EUR
- Ausbauarbeiten und Instandsetzungen im technischen Gebäudemanagement – Region 9.3
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.09.2028
Auftragnehmer: Tischlerei Quast, Inh.:Wadim Borger
Vertragsschluss: 25.03.2025
Zuschlagswert: 26.871 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de0306908106 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:54 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 12.05.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 23:07 (Europe/Berlin)
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