Sanierungsberatung und Quartiersmanagement im Sanierungsgebiet Süderwisch
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Cuxhaven
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- CPV-Codes
- Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen (75112100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 34819-2026
- Verfahrensnummer
- a0eee3e8-b8a1-4141-82c4-0a20d7ab9915
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Cuxhaven sucht ein geeignetes Unternehmen für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Sanierungsgebiet Süderwisch. Beauftragt werden Sanierungsberatungsleistungen nach den §§ 157 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sowie ein Quartiersmanagement; der Auftragnehmer muss dafür einen Quartiersmanager stellen. Angaben zu Auftragswert und Frist sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt beabsichtigt zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein geeignetes Unternehmen als Beauftragten zur Sanierung im Sinne der §§ 157 ff. BauGB mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen, wobei es zu den Aufgaben des Aufragnehmers gehört, einen Quartiersmanager zu stellen, der auch wichtige Funktionen der Sanierungsleistungen übernimmt. Gegenstand der Ausschreibung sind daher Sanierungsberatungsleistungen und das Quartiersmanagement nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sanierungsberatung und Quartiersmanagement zum Sanierungsgebiet Süderwisch
Die Stadt beabsichtigt zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein geeignetes Unternehmen als Beauftragten zur Sanierung im Sinne der §§ 157 ff. BauGB mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen, wobei es zu den Aufgaben des Aufragnehmers gehört, einen Quartiersmanager zu stellen, der auch wichtige Funktionen der Sanierungsleistungen übernimmt. Gegenstand der Ausschreibung sind daher Sanierungsberatungsleistungen und das Quartiersmanagement nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Frist: 12.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 614248-2026
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