Erarbeitung eines gesamtstädtischen integrierten Stadtentwicklungskonzepts für Cuxhaven
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Cuxhaven
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Stadtplanung (71410000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 688772-2026
- Verfahrensnummer
- 9bb109f7-29c0-4648-8d7b-e11b22f1c962
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Cuxhaven beauftragt die Erarbeitung eines gesamtstädtischen integrierten Stadtentwicklungskonzepts mit dem Zeithorizont 2047. Es soll bestehende Planungen zusammenführen und ein abgestimmtes Ziel-, Handlungs- und Maßnahmenprogramm für die Stadt entwickeln, das unter anderem Wohnraumbedarf, Klimaanpassung, demografischen Wandel, Mobilitäts- und Wärmewende sowie Tourismus berücksichtigt.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, mit dem Gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Cuxhaven 2047 eine langfristig tragfähige, fachbereichsübergreifende und umsetzungsorientierte Grundlage für die künftige Stadtentwicklung zu erarbeiten. Das Konzept soll bestehende Planungen und teilräumliche Strategien zusammenführen. Es soll Antworten zu aktuellen Herausforderungen wie die dynamische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergie oder Pharmaindustrie, den damit verbundenen Bedarf nach Wohnraum, die dringend notwendige Klimaanpassung der Stadtstruktur, den demografischen Wandel, die Mobilitäts- und Wärmewende sowie dem wachsenden Tourismus liefern. Dies soll integriert betrachten werden und daraus ein abgestimmtes Ziel-, Handlungs- und Maßnahmenprogramm für die Gesamtstadt entstehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, mit dem Gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Cuxhaven 2047 eine langfristig tragfähige, fachbereichsübergreifende und umsetzungsorientierte Grundlage für die künftige Stadtentwicklung zu erarbeiten.
Es soll Antworten zu aktuellen Herausforderungen wie die dynamische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergie oder Pharmaindustrie, den damit verbundenen Bedarf nach Wohnraum, die dringend notwendige Klimaanpassung der Stadtstruktur, den demografischen Wandel, die Mobilitäts- und Wärmewende sowie dem wachsenden Tourismus liefern. Dies soll integriert betrachten werden und daraus ein abgestimmtes Ziel-, Handlungs- und Maßnahmenprogramm für die Gesamtstadt entstehen.
Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | - |
Anforderungen
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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